Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten?
Die Digitale Gesellschaft e.V. hat den Artikel „Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten?“ zu Fragen der elektronischen Speicherung von Gesundheitsdaten veröffentlicht. Anlass ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das der Bundestag am 14. März 2019 beschlossen hat. Dieses verpflichtet die Krankenkassen, spätestens ab 2021 den Versicherten elektronische Patientenakten anzubieten.
Der Artikel geht auf die Fragen ein:
Was bedeutet diese Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für die Versicherten? Wollen sie ihre Gesundheitsdaten überhaupt auf zentralen Servern speichern lassen? Worin unterscheidet sich die ePatientenakte der eGK von der elektronischen Gesundheitsakte, die viele Krankenversicherungen den Versicherten bereits anbieten?
Gerne kann der Artikel veröffentlicht oder zusammengefasst und verlinkt werden. Eine pdf-Daten kann gerne angefordert werden.
Link zur pdf-Datei: https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2019/05/sensible_Gesundheitsdaten.-1.pdf
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