Die ePrivacy-Verordnung soll die bislang geltende EU-Richtlinie ersetzen und den Datenschutz bei der Verwendung von elektronischen Kommunikationsdiensten EU-weit einheitlich regeln. Ursprünglich war geplant, die Verordnung so rechtzeitig zu erlassen, dass sie parallel zur Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai dieses Jahres in Kraft treten kann.

Doch daraus wird wohl nichts werden. Zwar haben Kommission und Parlament bereits ihre Positionen zur ePrivacy-Reform beschlossen; damit die Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens, der sogenannte Trilog, eingeläutet werden kann, müssen die im Ministerrat vertretenen Mitgliedstaaten sich noch auf eine Haltung zur ePrivacy-Verordnung einigen. Hier hapert es momentan, weshalb die Reform ins Stocken geraten ist.

Wir haben uns daher gemeinsam mit zahlreichen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus ganz Europa in einem offenen Brief an den Ministerrat gewandt und eine zügige Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung gefordert.