„Gerade bei Gesetzen, welche die für unsere Demokratie so essentielle Meinungsfreiheit berühren, muss Sorgfalt vor Eile gehen. Die Kritik und die umfangreichen Änderungswünsche des Bundesrates belegen erneut, wie unausgegoren der Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist. Es wäre leichtfertig, den zahlreichen Schwächen des Entwurfs nun mit gesetzgeberischer Flickschusterei zu begegnen.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
In seiner heutigen Plenumssitzung hat der Bundesrat über seine Empfehlungen zum Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetzes abgestimmt. Die Länderkammer begrüßte zwar die grundsätzliche Zielrichtung des Vorhabens, sprach sich zugleich jedoch für umfassende Änderungen und Nachbesserungen an dem Regierungsentwurf aus. Neben den handwerklich missglückten Regelungen zum Anwendungsbereich bemängelte der Bundesrat unter anderem auch die starren Fristen, innerhalb derer privatwirtschaftliche Unternehmen zur Vornahme komplexer strafrechtlicher Prüfungen gezwungen werden sollen. Durch die feste Vorgabe von 24 Stunden bzw sieben Tagen dürfe es nicht zu rein vorsorglichen Löschungen aus Zeitdruck kommen, heißt es in der Begründung zu der Empfehlung. Außerdem warnte die Länderkammer ausdrücklich vor der geplanten Auskunftsbefugnis zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten; dadurch drohe eine faktische Abschaffung der Möglichkeit der anonymen oder pseudonymen Meinungsäußerung im Internet.
„Die Bekämpfung strafbarer Hetze ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Bewältigung nur auf Grundlage eines durchdachten, stimmigen Konzeptes und im Wege einer gemeinsamen Anstrengung von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik gelingen kann. Diese Verantwortung einseitig auf Unternehmen abzuwälzen, ist in rechtsstaatlicher Hinsicht bedenklich und darüber hinaus auch nicht zielführend. Gleiches gilt für die ebenfalls in dem Gesetz vorgesehene Auskunftsbefugnis über Bestandsdaten, durch die ein faktischer Klarnamenzwang im Internet entstehen würde. Wir appellieren daher erneut an die Abgeordneten des Bundestages, den Schutz der Grundrechte über die Fraktionsdisziplin zu stellen und dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Stimme zu verweigern.“, so Tripp weiter.
Der Digitale Gesellschaft e.V. hat bereits im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum NetzDG (.pdf) abgegeben. Auch bei der EU-Kommission haben wir uns um Zuge des TRIS-Verfahrens geäußert (.pdf). Außerdem hat der Digitale Gesellschaft e.V. ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Bürgerrechtsorganisationen, netzpolitischen Vereinen und Rechtsexperten initiiert, das mit einer Deklaration für die Meinungsfreiheit zum Stopp des Vorhabens aufruft.
Auch in unserer wöchentlichen Sendung „In digitaler Gesellschaft“ beim Berliner Radiosender FluxFM war das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schon mehrfach Thema.