Im Bundesrat regt sich Kritik an der Anfang Juni vom Bundestag beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Für die morgige Plenarsitzung der Länderkammer liegt eine Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses sowie des Rechtsausschusses vor. Darin bezweifeln die beiden Gremien, dass das gesetzgeberische Ziel mit der Gesetzesänderung überhaupt zu erreichen sein wird.

Mit der Neufassung des § 8 TMG sollte nach Vorstellung der Großen Koalition die WLAN-Störerhaftung abgeschafft werden, um Rechtssicherheit für die Betreiber offener Hotspots zu schaffen. Aufgrund der Störerhaftung müssen diese Betreiber bis heute damit rechnen, für Rechtsverletzungen Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Tatsächlich besagt die geänderte TMG-Vorschrift nur, dass das sogenannte Providerprivileg auch für WLAN-Anbieter gilt. Über die außerhalb des Providerprivilegs angesiedelte Störerhaftung hingegen schweigt sich der eigentliche Gesetzestext aus. Lediglich in der Begründung bringt der Gesetzgeber die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Rechtsprechung das Providerprivileg künftig auch auf die zur Störerhaftung gehörenden Unterlassungsansprüche ausdehnen wird. Da die Begründung, anders als der eigentliche Gesetzestext, für die Gerichte nicht bindend ist, ist keineswegs sichergestellt, dass die Rechtsprechung dem Wunsch des Gesetzgebers auch Folge leisten wird. Wir hatten bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes auf diese Lücke hingewiesen und davor gewarnt, dass Abmahnungen auf Grundlage der Störerhaftung weiterhin möglich sind.

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Auch in der Empfehlung des Bundesrates wird moniert, dass mit dem Gesetz Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben. Deshalb regen die beteiligten Ausschüsse an, die Wirksamkeit des Gesetzes im Hinblick auf die beabsichtigte Beseitigung der WLAN-Störerhaftung in der Praxis zu prüfen und regelmäßig zu bewerten, ob die mit der Gesetzesnovellierung verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, das zu erwartende Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall McFadden vs Sony Music zeitnah daraufhin zu prüfen, ob es ein erneutes gesetzgeberisches Handen erforderlich macht. Sollte sich herausstellen, dass das verfolgte Ziel mit dem Gesetz nicht vollumfänglich erreicht wird, so erwartet der Bundesrat zeitnah entsprechende Anpassungen. Schließlich wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Juli 2017 einen Umsetzungsbericht vorzulegen.

Selbst wenn die Kritik des Bundesrates in der Sache völlig zutreffend ist, so bleibt sie letztlich doch inkonsequent. Trotz der umfangreichen Beanstandungen an dem missglückten Versuch, die Störerhaftung abzuschaffen, empfehlen die Ausschüsse dem Plenum nämlich, die Sache nicht in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Das ist bedauerlich, hätte man hier doch gleich Nägel mit Köpfen machen und die dringend nötigen Korrekturen an dem Gesetz vornehmen können. So entsteht der Eindruck, dass Union und SPD im Bundesrat zwar um die Unzulänglichkeiten des Gesetzes wissen, für Bundesregierung und Koalitionsfraktionen im Bundestag jedoch einen gesichtswahrenden Ausweg offen halten wollen.

Für eine Beschlussmehrheit im Bundesrat wären allerdings auch die Stimmen der Grünen nötig. Sie haben es daher in der Hand, die lediglich halbgare Kritik an dem Gesetz mitzutragen, oder aber der Empfehlung ihre Stimme zu verweigern und eine Mehrheit für eine Überweisung des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss zu organisieren.

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