„Nach einer gigantischen Lobbyschlacht um die Reform des Datenschutzes in Europa hat das EU-Parlament heute nur noch über eine stark verwässerte Verordnung abgestimmt. Die ambitionierten Ziele, die zu Beginn des Prozesses ausgerufen wurden, werden damit leider nicht erreicht und teils sogar in ihr Gegenteil verkehrt. In Anbetracht der jahrelangen Versuche der Bundesregierung, die Reform zu verzögern und Schutzmechanismen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu torpedieren, muss allerdings das bloße Zustandekommen der Novelle bereits als Erfolg gewertet werden.“, erklärt Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Im Januar 2012 hat die Europäische Kommission nach umfassenden Beratungen einen Vorschlag für eine Verordnung veröffentlicht, mit der ein starkes Datenschutz-Regelwerk zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU etabliert werden sollte. Es sollte ein robuster gesamteuropäischer Rechtsrahmen geschaffen werden, der die bisher gültigen, veralteten Regelungen aus dem Jahr 1995 fit für den digitalen Wandel macht. Ausgangspunkt war das Bestreben, die Rechte von Individuen zu stärken und ihnen eine bessere Kontrolle über ihre persönlichen Informationen zu ermöglichen. Zudem sollte eine effizientere Rechtsdurchsetzung erreicht werden. Beide Punkte stellen große Schwächen der bislang geltenden Gesetzgebung dar.

00005-langer-atem-taucher-quelle

Leider wurde mit der Problematik der Profilbildung eines der zentralen Elemente der Datenschutzmodernisierung nicht gründlich genug bearbeitet. Des Weiteren wird die in der Verordnung angelegte Unterscheidung zwischen der „expliziten“ Zustimmung zur Verarbeitung sensibler Daten und der „Zustimmung“ für anderweitige Verarbeitungen voraussichtlich zu erheblichen Komplikationen bei der Anwendung der Verordnung führen. Auch bedauern wir, dass es nicht gelungen ist, den schwammigen Begriff des „berechtigten Interesses“ für eine Datenverarbeitung schärfer zu konturieren. Wir sind jedoch froh, dass zumindest einige Schutzmaßnahmen ergänzt wurden.

Noch schwerer wiegt jedoch, dass das Vorhaben, den Datenschutz in der EU zu harmonisieren, in sein Gegenteil verkehrt wurde. Die Anzahl der Ausnahmetatbestände in der jetzigen Verordnung ist größer als die der eigentlichen Artikel in der bisher gültigen Richtlinie von 1995. Zudem wurden auch die Möglichkeiten nationaler Ausnahmen in Artikel 21 ausgeweitet.

In den kommenden zwei Jahren werden die Mitgliedstaaten die vorgesehenen Ausnahmen nutzen und entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen, bevor die Verordnung im Frühjahr 2018 endgültig in Kraft tritt. Der Digitale Gesellschaft e.V. wird diesen Prozess intensiv begleiten und für eine verbraucherfreundliche Implementierung streiten.