„Mit dem heute eilends herbeigeführten Kabinettsbeschluss unterstreicht die Bundesregierung noch einmal ihren Willen, eine öffentliche Debatte über die Vorratsdatenspeicherung gar nicht erst aufkommen zu lassen. Diese Überrumpelungstaktik ist angesichts der Begründungsschwäche des Vorhabens wenig verwunderlich und angesichts seiner Grundrechtswidrigkeit verheerend. Zudem werden schon jetzt Forderungen nach einer Verschärfung des Gesetzes laut. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssen der Protokollierung des Kommunikationsverkehrs daher eine entschlossene Absage erteilen.“, fordert Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.
Nur knapp zwei Wochen nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung hat das Vorhaben heute das Bundeskabinett passiert. Mit dem überstürzten Vorgehen versucht die Bundesregierung ganz offenkundig, eine öffentliche Debatte über die Einführung der anlasslosen, flächendeckenden Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland im Keim zu ersticken. Damit kann sie gleichwohl nicht darüber hinweg täuschen, dass sie Belege für die Wirksamkeit dieses Instruments bei der Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten und damit zugleich eine Rechtfertigung für derart weitreichende Grundrechtseingriffe noch immer schuldig geblieben ist. Auch aufgrund seiner zahlreichen anderen Fehler – vom missglückten Schutz von Berufsgeheimnisträgern bis zum Straftatbestand der Datenhehlerei, der vor allem Journalisten und Whistleblower gefährdet – verletzt der Entwurf deutsche und europäische Grundrechte.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dürfen dieses verfassungswidrige Gesetz nicht aus falsch verstandener Koalitions- und Fraktionsdisziplin heraus durchwinken. Dies würde den konservativen Hardlinern, die bereits jetzt eine Verschärfung des Gesetzes inklusive einer Zugriffsbefugnis für Geheimdienste fordern, nur dabei helfen, einen Fuß in die Tür zu bekommen und den Abbau unserer Grundrechte weiter voranzutreiben. Im Verbund mit anderen bevorstehenden und bereits existierenden Überwachungsmaßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung von Fluggast- und Mautdaten, der Bestandsdatenauskunft und der Funkzellenabfrage wird die Protokollierung des Kommunikationsverkehrs ein diffuses Gefühl des Beobachtetseins in der Bevölkerung erzeugen und damit die freiheitliche Konfiguration unserer Gesellschaft beschädigen. Die Parlamentarier dürfen sich daher nicht für dieses verfassungswidrige Vorhaben instrumentalisieren lassen, sondern müssen sich ihm entschlossen entgegen stellen.
Weiterführende Links:
Ausführliche Analyse des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung:
https://digitalegesellschaft.de/2015/05/vds-lack-ist-ab/
Beitrag zu den Forderungen nach Verschärfung des Gesetzes:
https://digitalegesellschaft.de/2015/05/vds-was-union-will/