„Mit dem Regierungsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verharrt Deutschland in der digitalen Steinzeit. Während offene Funknetze fast überall auf der Welt längst Standard sind, baut die Bundesregierung hierzulande unüberwindbare Hürden für private Betreiber auf, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen möchten. Damit verspielt sie wichtige Chancen für Online-Wirtschaft, Tourismus und Zivilgesellschaft.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Nach langem Warten liegt nun endlich ein abgestimmter Regierungsentwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung vor. Personen, die Anderen über ihr WLAN Zugang zum Internet gewähren, sollen danach nicht als Störer für Rechtsverletzungen Dritter haften, wenn sie „zumutbare Maßnahmen“ zur Verhinderung solcher Verstöße ergriffen haben. Dazu müssen die Anbieter ihren Anschluss verschlüsseln und dürfen den Zugang nur solchen Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, die zuvor eingewilligt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Rein private, nicht geschäftsmäßige WLAN-Anbieter – wie z.B. die Freifunker – sollen laut Entwurf nur dann in den Genuss der Haftungsfreistellung kommen, wenn sie darüber hinaus auch die Namen der Nutzerinnen und Nutzer kennen. Mit diesen Bedingungen will die Bundesregierung ihren Befürchtungen Rechnung tragen, dass offene Netzzugänge zu Einfallstoren für anonyme Kriminalität im Internet werden könnten.
Statt rechtssicherer Bedingungen für freie Funknetze schafft die Bundesregierung mit ihrem Entwurf vielmehr neue Hürden für eine flächendeckende Versorgung mit offenem WLAN. Privaten Betreibern werden praktisch unerfüllbare Pflichten auferlegt, so dass sie auch in Zukunft ihr WLAN nicht für die Allgemeinheit öffnen werden. Weder wären Private technisch in der Lage, die Identität der Nutzerinnen und Nutzer zweifelsfrei festzustellen, noch enthält der Entwurf irgendwelche Vorkehrungen für Schutz und Sicherheit der zu erhebenden Daten. Auch das Erfordernis der Verschlüsselung ist im Zusammenhang mit offenen Funknetzzugängen nicht praktikabel. Entweder müsste das Zugangspasswort im räumlichen Nahbereich des WLAN öffentlich ausgehängt werden oder Nutzerinnen und Nutzer müssten es stets individuell erfragen. Im ersten Fall würde die Verschlüsselung keinen effektiven Schutz vor unberechtigten Zugriffen Dritter gewährleisten, im letzteren Fall würde eine Zugangshürde aufgebaut, die jedenfalls bei rein privaten Anbietern nur schwerlich zu überwinden sein wird.
Eine konsequente und bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung, wie in einem Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e.V. aus dem Jahr 2012 vorgesehen, würde hingegen neue Märkte für Online-Dienste und Apps mit lokalem Bezug eröffnen, Deutschlands Attraktivität für Touristen erhöhen und Möglichkeiten für politische Teilhabe und persönliche Entfaltung befördern. Um diese Chancen nicht im Keim zu ersticken, wäre es weitaus sinnvoller, der Furcht vor anonymer Internetkriminalität durch eine gesetzgeberische Evaluation als durch nicht erfüllbare Pflichten zu begegnen.
Warum wird hier nur von „Regierungsentwurf“ gesprochen?
Klarer, zutreffender und vor allem den dafür maßgeblich Verantwortlichen aufzeigend, wären Formulierungen wie „Das SPD geführte Wirtschaftsministerium“, der Vizekanzler „Siegmar Gabriel“ oder ähnliche.
Auch in anderen Bereichen macht das Ministerium von Herrn Gabriel keine gute Figur.
Wer selbst mit Bildzeitungs-Worthülsen PR für TTIP macht, hat es verdient, wenn Der Postillon seinen Vornamen Siegmar durch diese Abkürzung ersetzt. Und auch Digitale Gesellschaft könnte bitte schön in der Überschrift und im Anrisstext Ross und Reiter sehr viel genauer benennen!