Der Digitale Gesellschaft e.V. lehnt die Pläne der Bundesregierung zur gesetzlichen Verankerung des Routerzwangs ab und kritisiert sie als unzeitgemäß und verbraucherfeindlich.
Der aktuelle Referentenentwurf zur Transparenzverordnung erlaubt es Telekommunikationsunternehmen implizit, ihren Kundinnen und Kunden zu verbieten, die angebotenen Zugangsdienste über beliebige Router zu nutzen. Vielmehr können die Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin zwingen, ausschließlich mitgelieferte Router zu verwenden und dafür über die gesamte Laufzeit des Vertrages Mietgebühren zu entrichten. Der Referentenentwurf verpflichtet die Unternehmen darüber hinaus lediglich dazu, Kundinnen und Kunden über Gerätefunktionen und -restriktionen zu informieren. Damit setzt sich die Bundesregierung in offenen Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung, in der die Beseitigung des Routerzwangs explizit vorgesehen ist.
Alexander Sander, Geschäftsführer des Digitale Gesellschaft e.V., kommentiert: “Der Routerzwang ist weder zeitgemäß noch verbraucherfreundlich. Wenn man die Menschen einerseits dazu auffordert, selbst für einen besseren Schutz ihrer Daten im Netz zu sorgen, kann man sie nicht gleichzeitig dazu zwingen, Geräte zu verwenden, denen sie nicht trauen. Daran ändert auch die vorgesehene Informationspflicht nichts, da Verbraucherinnen und Verbraucher damit in das Dilemma gebracht werden, sich zwischen ihrem bevorzugten Netzzugang und dem vorgeschriebenen Router zu entscheiden. Auch wird die Information ihnen wenig nützen, wenn sich die großen Telekommunikationsunternehmen geschlossen für Zwangsrouter entscheiden. Schließlich wird am völligen Abrücken von der Koalitionsvereinbarung deutlich, dass die Bundesregierung in Fragen der Digital- und Netzpolitik rumeiert, statt mit einem stimmigen Konzept für eine digitale Gesellschaft aufzuwarten.”