Nach der Kanzlerin hat nun auch der Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, seine Regierungserklärung abgegeben. Darin kündigt er unter anderem an, den Breitbandausbau vorantreiben zu wollen. In der Tendenz sind Dobrindts Äußerungen dabei zwar erfreulicher als diejenigen Merkels, bleiben aber ähnlich vage und phrasenlastig.

“Wir begrüßen grundsätzlich das von Herrn Dobrindt gesteckte Ziel, in Deutschland flächendeckend schnelle Internetzugänge für jedermann zu ermöglichen. Das darf aber nicht auf Kosten der Netzneutralität geschehen.”, sagt Alexander Sander, Geschäftsführer des Digitale Gesellschaft e.V.. Die Telekommunikationsprovider haben ihren Wunsch nach Einführung von Managed Services und eines Zwei-Klassen-Netzes in der Vergangenheit vor allem damit begründet, neue Einnahmequellen eröffnen zu müssen, um genügend finanzielle Mittel für den weiteren Breitbandausbau zu erwirtschaften. Sander warnt: “Das Internet darf nicht zum neuen Bezahlfernsehen werden. Was nützt ein flächendeckender Netzzugang, bei dem beliebte Online-Dienste ausgegliedert werden und nur noch gegen gesondertes Entgelt zu haben sind?”

Von besonderer Bedeutung für die Sicherung der Netzneutralität sind die zur Zeit auf EU-Ebene laufenden Verhandlungen über eine Verordnung für einen einheitlichen europäischen Telekommunikationsmarkt. In ihrer gegenwärtigen Fassung ermöglicht die Verordnung es den Providern, den Zugang zum offenen Internet zugunsten von Managed Services zu verlangsamen und einzelne Dienste oder Inhalte nur noch über kostenpflichtige Zusatzpakete zugänglich zu machen. “Der Minister muss seinen Worten nun konkrete Taten folgen lassen. Wir erwarten, dass er seinen Einfluss in den EU-Gremien nutzt, um die Netzneutralität europaweit effektiv zu verankern und ein freies und offenes Netz zu verteidigen.”, so Alexander Sander abschließend.

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat gemeinsam mit anderen NGOs die Kampagne savetheinternet.eu ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Netzneutralität in Europa zu bewahren und die Grundrechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit zu schützen.