Nachdem die EU-Kommission heute bekanntgegeben hat, dass sie ihre Anfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für eine Rechtsmeinung zum Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zurückzieht, ist ACTA endgültig Geschichte.
„Die Nutzer Europas haben ACTA damit endgültig besiegt“, erklärt Kirsten Fiedler für den Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V. „Das internationale Abkommen hat uns über Jahre beschäftigt und die Debatte um den Reformbedarf des Urheberrechts 2012 unübersehbar auf die Straße gebracht.“
Die EU-Kommission hatte, als die Proteste gegen ACTA im Frühjahr 2012 ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht hatten, dem Europäischen Gerichtshof das Abkommen zur Klärung der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht vorgelegt. Damals erklärte die EU-Kommission: „Die Europäische Kommission ist überzeugt, dass ACTA vollständig mit den hohen EU-Standards vereinbar ist und die Grundrechte auf Datenschutz und freie Meinungsäußerung nicht beeinträchtigt.“ Diese Meinung wollten sich die EU-Kommissare vom EuGH bestätigen lassen. Anscheinend war diese Selbstsicherheit der Kommission jedoch nur vorgetäuscht: heute gab die EU-Kommission bekannt, dass die ACTA-Rechtsmeinungsanfrage an den EuGH zurückgezogen wurde.
Für die digitale Zivilgesellschaft ist das nun der Schlussstrich unter das Kapitel ACTA: am 04. Juli 2012 hatte das Europaparlament auch auf Druck der Internetnutzer hin das Abkommen durchfallen lassen. „Die EU-Kommission gesteht im Nachhinein ein, dass die Kritik gerechtfertigt war“, sagt Kirsten Fiedler für den Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V. „Nun kneift sie, das spricht für sich. Trotzdem muss die Zivilgesellschaft aufmerksam bleiben. In bilateralen Freihandelsabkommen, in internationalen Vertragswerken und im innereuropäischen Recht stehen bei jedem neuen Vorhaben wieder die Rechte der Bürger auf dem Spiel.“
Der Digitale Gesellschaft e. V. kritisierte ACTA umfänglich und wandte sich mit vielfältigen Aktionen gemeinsam mit anderen Akteuren der europäischen digitalen Zivilgesellschaft gegen das geplante Abkommen.
Ja danke. Wir lesen vor dem posten. Mehr Hintergrund gibt es hier: https://netzpolitik.org/2012/jetzt-endgultig-acta-ist-geschichte/
MOMENT! habt ihr euch das durchgelesen ???
Da steht lediglich das „Die Anfrage an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Gesetzeskonformität des Beschlusses wurde zurückgezogen“
Sprich: Sie wollen nichtmehr wissen ob der Gesetzesbeschluss legal war oder nicht.
Das heisst NICHT automatisch das der Gesetzesbeschluss rückgängig gemacht wird!