Gemeinsames Positionspapier
Was zu tun wäre: Ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert
Am 19. November 2011 hielt die EU-Kommissarin Neelie Kroes in Avignon eine Rede zu Erlösmodellen für Künstler und Kreative, in der sie an zentraler Stelle anmerkte, wie sehr das Wort “Copyright” für viele zu einem Hasswort verkommen sei. Urheberrecht werde mittlerweile als ein System des Untersagens und Bestrafens wahrgenommen und nicht als ein Instrument der Wertschätzung und Belohnung, als das es eigentlich erfunden wurde.
Kroes ist nicht die erste, die diese bittere Erkenntnis in drastischen Worten ausspricht. Rechtswissenschaftler, Politiker und alle Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder Rolle als Konsumenten täglich mit dem Urheberrecht in Kontakt kommen, spüren: Es gibt eine Legitimationskrise des Urheberrechts, die sich vor allem aus dem wachsenden Widerspruch zwischen seinen auf das analoge Zeitalter gemünzten Detailregelungen und der Alltagswirklichkeit im digitalen Zeitalter ergibt:
- Komponistinnen fragen sich, warum sie schon bei einer einfachsten Tonfolge Gefahr laufen können, die Rechte anderer zu verletzen.
- Lehrer und Lehrerinnen verzweifeln an den Einschränkungen, die ihnen bei der Herstellung und Verbreitung digitaler Unterrichtsmaterialien begegnen.
- Kindergärtner müssen Urheberrechtsexperten sein, wenn sie mit ihren Kindern Lieder bei der Weihnachtsfeier singen möchten.
- Überlange Schutzfristen führen zu einem stetig anwachsenden Pool verwaister Werke, die weder kommerziell verwertet noch von der Allgemeinheit genutzt werden können.
- Gebührenzahler frustriert es, die Erstellung von Inhalten durch den Öffentlichen Rundfunk zu finanzieren, ohne diese Inhalte selbst zum Zeitpunkt ihrer Wahl konsumieren oder nachnutzen zu dürfen.
- Verbraucher fragen sich, warum sie teuer bezahlte digitale Werke nicht wieder genauso wie gebrauchte Bücher auf dem Flohmarkt verkaufen dürfen.
- Archivaren fehlt die klare urheberrechtliche Grundlage, ihrem gesellschaftlichen und gesetzlichen Auftrag für die Sammlung, Bewahrung und öffentliche Zugänglichmachung nachzukommen
- Jugendliche, die sich an Medienkonsum vor dem Internet nicht erinnern können, müssen damit leben, dass sie schon deshalb als “Raubkopierer” gelten, weil sie die Grundstruktur des Netzes befolgen: nämlich das Teilen von Informationen und Kopieren von Daten.
- Selbst Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker können das Urheberrecht heute in seiner Komplexität oftmals nicht mehr verstehen – geschweige denn, einem Bürger dieses erklären.
Wir, die Unterzeichner, glauben nicht mehr an substanzielle Verbesserungen durch den erwarteten Dritten Korb der Urheberrechtsreform. Uns eint der Wunsch, das Urheberrecht in Ruhe und Besonnenheit zu reformieren und zukunftsfähig auszugestalten, bevor die eingebauten Ungleichgewichte bestehender Regelungen das System als Ganzes zum Scheitern bringen.
Daher suchen wir nach einem Ausgleich zwischen den Interessen der Werkschaffenden, Werkvermittlern, Verwerter und Nutzer. Wir denken dabei an die Künstler, die es verdienen, als eigenständige Akteure auf dem Markt geschätzt zu werden und die entweder ihre Werke selbst vertreiben oder die für den Vertrieb nötigen Nutzungsrechte zu frei wählbaren Konditionen Dritten einräumen. Genauso achten wir die Interessen der Öffentlichkeit, die mit der Rezeption und Aneignung von Werken das verhandelt, was wir “kulturelles Erbe” nennen.
Ein reformiertes Urheberrecht muss deshalb neben Anreizen für kommerzielle Wertschöpfung auch Anreize für Teilhabe ermöglichen. In der vorliegenden Form führt es allerdings eher zu einer Kultur der Abschottung, die gänzlich auf die Exklusions- und Repressionsmechanismen einer im Strukturwandel befindlichen Copyright-Industrie gemünzt ist und weder den eigentlichen Kreativen noch denen, die deren Werke nutzen möchten, weiterhilft.
Eine grundsätzliche Überarbeitung des Urheberrechts ist nötig und sie ist möglich durch die Zusammenarbeit von Werkschaffenden und Nutzern. Die Geschäftsinteressen der Rechteverwerter, die sich rund um das Urheberrecht entwickelt und auf dieses zunehmend Einfluss entwickelt haben, sind als Resultate der Rechtslage erst nachrangig in die Diskussion einzubeziehen.
Das bedeutet Veränderung, die aber am Ende dazu führen kann, dass Urheberrecht nicht mehr als der negative Begriff verstanden wird, wie Neelie Kroes dies zu Recht konstatierte. Für die Neuerfindung des Urheberrechts möchten die Unterzeichner einige Anregungen geben:
- Schutzfristen aller Art führen zur Unternutzung, wenn nicht gleichzeitig eine umfassende und für alle Anwendungsfälle taugliche Regelung für verwaiste Werke existiert. Wir halten die Koppelung von Schutzfristen an ein Werkregister für urheberrechtlich geschützte Werke für notwendig. Deren Mechanismus funktioniert so: Ist ein aktueller Rechteinhaber auf eine eindeutige und automatisierbare Weise nicht ermittelbar, sollte eine umfassende Nachnutzung möglich werden. In diesem Zusammenhang befürworten wir den Aufbau einer frei zugänglichen Datenbank für Werke und Rechteinhaber auf europäischer Ebene.
- Die sogenannten verwandten Schutzrechte gehören grundsätzlich auf den Prüfstand, da sie für künstliche Monopole sorgen und die eigentlichen Urheber nicht angemessen zu beteiligen in der Lage sind.
- Das heutige Urheberrecht ist für die Regelung des Verhältnisses zwischen Autoren und Verwertern gedacht. Hieraus resultieren viele Probleme des heutigen Rechts. Eine grundlegende Neufassung des Urheberrechts muss den Wandel dieser Beziehung anerkennen und den tatsächlichen Wandel hin zu einem Urheber- und Verbraucherrecht abbilden.
- Die Schlechterstellung der Nutzer bei digitalen Werken muss beendet werden. Dies betrifft insbesondere die Abschaffung des unzeitgemäßen Erschöpfungsgrundsatzes, da digitale Werke kein Trägermedium im klassischen Sinne mehr aufweisen können. Ebenso betroffen ist das Recht auf digitale Privatkopie.
- Technischer Fortschritt schafft neue Nutzungsarten. Bei einem Urheberrecht, das auf Schrankenlösungen setzt, behindert Rechtsunsicherheit die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Zurück bleiben gleichermaßen frustrierte Werkschöpfende und Nutzer. Eine Fair Use-Klausel hat sich als die deutlich realitätstauglichere Strategie erwiesen.
Dies sind aus unserer Sicht notwendige Veränderungen, die dem Urheberrecht wieder dazu verhelfen können, das zu werden, was es eigentlich sein soll: ein Regelwerk, das den eigentlichen Urhebern wirklichen Schutz bietet und zugleich den Nutzern zeitgemäße Möglichkeiten zur Teilhabe an der Wissensgesellschaft einräumt.
Unterzeichner:
Wikimedia Deutschland e.V.
Digitale Gesellschaft e.V.
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
zu Forderung 4: Die Abschaffung des Erschöpfungsgrundsatzes würde mE. insgesamt zu einer Schlechterstellung der NutzerInnen führen. Gäbe es keinen Erschöpfungsgrundsatz, könnten generell keine Second-Hand-Märkte entstehen. Problem im digitale Umfeld ist nur, dass der Erschöpfungsgrundsatz auf manche Fälle nach Meinung mancher Gerichte (Bsp. OLG München, LG Berlin etc.) KEINE Anwendung findet.
Wird nämlich eine Musikdatei nur gedownloaded, aber nicht per email versandt, dann greife der Erschöpfungsgrundsatz nicht, also sei die Musikdatei nicht so In-Verkehr-gebracht, dass eine Weiterverbreitung (Second-Hand) möglich wäre.
Daher müsste mE die Forderung 4 dahingehend lauten, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch im Zusammenhang mit Downloads und anderen Wege digitale Verbreitung Geltung finden müsste.
Eigentlich brauchen wir kein neues Urheberrecht. Vielmehr sollte das Urheberrecht so angewandt werden, wie es ursprünglich gedacht war. Insofern wären allerdings Formulierungsänderungen im Gesetzestext zur Klarstellung erforderlich. Historisch wurde das Urheberrecht eingeführt, um zu vermeiden, dass Künstler, die im Laufe ihres Lebens für die Allgemeinheit wertvolles Gut geschaffen hatten, zum Lebensende hin verarmt von Almosen leben mussten.
Dieses Ziel sollte beibehalten werden. Die derzeitigen Regelungen und Gesetzesauslegungen entsprechen keineswegs den ursprünglichen Intentionen des Gesetzes, worauf ich hier aber nicht näher eingehen will.
Eine großes Problem sehe ich allerdings darin, dass auch. Computersoftware den Regelungen des Urheberrechtes unterliegt. Das Urheberrecht wurde für künstlerische Werke geschaffen, in keiner Weise Grundlage weiterer (technischer) Entwicklungen sein konnten. Hier war der Gesetzgeber der Meinung, dass es schließlich jedem frei gestellt sei, ob er, das Werk gegen die vom Urheber erhobene Gebühr sehen oder nutzen will. Mit der Nichtnutzung eines solchen Werkes ist, bis auf die Tatsache, dass man sich nicht daran erfreuen kann, dass ein weiterer Nachteil verbunden. Eine Nutzung zwecks „Weiterentwicklung“ o.ä. war nicht vorstellbar, allenfalls in Form wissenschaftlicher Bearbeitung (z.B. Sekundärliteratur) oder in Form einer Parodie, was gesetzlich ausdrücklich lizenzfrei erlaubt wurde.
Für Entwicklungen, bei denen eine Weiterentwicklung oder Nutzung technischer Art denkbar war, hatte der Gesetzgeber vorgesehen, dass zwischen dem Interesse des „Urhebers“ („Erfinder“, „Entdecker“) auf faire Entlohnung einerseits und dem Recht potentieller Nutzer und der Bevölkerung auf Möglichkeit der Weiterentwicklung andererseits ein Kompromiss zu suchen ist. Gesetzliche Grundlage hierfür wurde nicht das Urheberrecht, sondern das Patentrecht, bei dem der Schutz zeitlich aus vorgenanntem Grunde weitaus kürzer gehalten ist.
Daraus folgt zwingend, dass der Schutz von Computersoftware über urheberrechtliche Regelungen völlig systemfremd ist und allenfalls für Werke in Betracht kommt, die lediglich aus einer Aneinanderreihung von Musikstücken, Filmsequenzen und Bildern bestehen. Die Einordnung von Computersoftware unter den Bereich Urheberrecht erfolgte lediglich wegen Druckes aus dem Angloamerikanischen Raum und Fehlübersetzung bzw. Falschverstehen des dort verwendeten Begriffes Copyright, welches eben durchaus nicht mit dem hiesigen Urheberrecht gleich zu setzen ist.
Der aus dem Urheberrecht resultierende starke zeitlich praktisch unbegrenzte staatliche kosten- und verwaltunsaufwändige Schutz für Computersoftware bewirkt praktisch ein Konkurrenzverbot mit folgerichtig entstehenden Monopolstrukturen, die wiederum kosten- und verwaltungsaufwändig durch staatliche Anti-Monopol-Maßnahmen bekämpft werden (müssen). Wieviel vernünftiger wäre es doch, den staatlichen Schutz von vorne herein auf ein angemessenes Maß zu beschränken.
Anmerken darf ich, dass ich diese Überlegungen bereits vor ca. 20 Jahren in einem persönlichen Gespräch gegenüber dem damaligen Bundesforschungsminister geäußert habe, Er empfand meine Überlegungen als ausgesprochen schlüssig und sagte mir Prüfung der Gesetzeslage zu. Bedauerlicherweise wurde er nur wenige Wochen später aus seinem Amt aus politischen Gründen entlassen, sodass eine damals bereits sinnvolle Gesetzesanpassung, die durchaus im Sinne des hier vorgestellten Aufrufes gewesen wäre, unterblieb.
W.Caspar
Dipl.-Physiker und Jurist
Ergänzend: Es handelte sich um den damalingen Forschungsminister Dr. Heinz Riesenhuber,
Das Urheberrecht sollte den Autor vor persönlicher Selbstausbeutung und Verarmung schützen. Autoren wie Karl May wollten Leser durch Spannung unterhalten, möglicherweise dabei gleichzeitig bilden und auch sittlich edle Werte verbreiten.
Ray Bradbury hat interessante Kurzgeschichten geschrieben. Der Krimiautor Horst Bosetzky hat interessante Kriminalromane geschrieben.
Jeder Autor hat seinen eigenen Stil entwickelt und wollte auch Hintergründe und Zusammenhänge teilweise durch eine Form der spannenden Unterhaltung darbieten.
Nicht alle Dinge sind leicht und für jeden Leser rezipierbar. Der monetäre Wert einer belletristischen Leistung für die Konsumenten lässt sich nicht immer mit Sicherheit bestimmen. Früher wurden viele angebotene Romanvorlagen von den Verlagen abgelehnt, weil das angebotene Bildungsgut und die vertretenen Werte des Autors mitunter ein geringes öffentlichen Interesse besaßen und die Beschreibung im Vergleich mit anderen, möglicherweise älteren Büchern, eine Verschlechterung, eine Verkleinerung der Kultur darstellte.
Wenn ein schlechtes Buch durch Werbung einen höheren Umsatz erzielt als ein sehr gutes Buch, werden die Rechte von Autoren, die mit großer Sorgfalt schreiben und denken verletzt.
Durch die Informationsflut kann jedoch die Gefahr entstehen, dass durch die Fülle des angebotenen Wissens, der Inhalt kaum noch geistig vom Konsumenten verarbeitet wird. In der Belletristik, bei Zeitschriften dient die Produktion von neueren Darstellungen sowohl dem ökonomischen Interessen des Autors und Verlags ohne neues Literaturgut würde das Leben erstarren.
Vom verhaltensbiologischen Ansatz stellt das große Angebot an Literatur für Konsumenten natürlich auch eine Gefahr dar. Das menschliche Leben ist begrenzt.
Wer nur noch liest, ohne selbst zu handeln, wird in einer Gesellschaft nicht mehr wahrgenommen.
Er kann noch so viel Wissen aus der Literatur besitzen, aber was nutzt das Wissen, wenn er sich nicht im Leben zurechtfindet ?
„Die Wüste wächst, bedenke dass du keine Wüste gebierst.“
In ähnlicher Form hat F. Nietzsche das Wachstum der Kultur von hoch entwickelten Gesellschaften beschrieben.
Das Konsumieren ist kein wirklicher Wert für jeden Bürger, für einige ist es jedoch wichtig. Wer hat Rechte zu dieser Art von Konsum ?
In der chemischen Fachliteratur, in Fachzeitschriften und Fachbüchern im 19. Jahrhundert „Justus Liebigs Annalen der Chemie“ oder das „Journal für Praktische Chemie“ wurden wissenschaftliche Forschungsergebnisse sehr klar beschrieben und auch Ergebnisse .
In der Wissenschaft besteht jedoch die Gefahr, dass auch dort das Wissen – ohne geistigen und Zusammenhang – überhand nimmt.
Das Urheberrecht in der wissenschaftlichen Literatur will es den Piraten von Wohlstand und Kultur nicht zu leicht machen, den gesellschaftlichen Wohlstand zu verschieben.
Die Leistungen eines guten Autors (z.B. bei Wikipedia) werden nicht mehr monetär abgebildet.
Ich möchte aber auch gerne ein Einkommen aus dieser Tätigkeit erzielen!
Warum soll ich noch Beiträge für Wikipedia verfassen ? Meine Lebenszeit ist begrenzt.
Ich glaube, dass eine gute Enzyklopädie ein sehr wertvolles Kulturgut für eine Gesellschaft ist. Aufgrund der fragwürdigen Beiträge von anderen Autoren und der Ablehnung jeglicher monetären Anerkennung durch die Gesellschaft werde ich vorläufig dort nicht mehr mitarbeiten.
Natürlich kann man bei Wikipedia nicht ermessen, ob viele Autoren einfach aus Büchern und Fachzeitschriften abschreiben (Copy and Paste) oder wirklich nachdenken, welche Inhalte sie verbreiten. Sollen diese Inhalte wirklich für alle Welt sein und leistet man dem Piratentum dadurch nicht Unterschlupf ?
Es gibt bei Zeitungen, Funk und Fernsehen Tarifverträge für freie Journalisten. Im Internet jedoch noch nicht.
Das dazu:
http://www.presseschauder.de/die-vielen-sachlichen-fehler-in-der-erklarung-der-digitalen-gesellschaft/
@PRP: Dankenswerterweise wurde uns eine Antwort darauf schon vorweggenommen: http://www.iuwis.de/blog/die-tat-der-ahnungslosen-christoph-keese-stolpert-durch-das-urheberrecht-f%C3%BCr-das-21-jahrhundert
Nett, ich glaube auch, ich kann zustimmen, muss allerdings sagen, dass ich nur ca. 50% verstanden habe. Ich weiss, ihr seid in der Debatte drin und juristische Präzision ist wichtig, aber gibt’s den Text (anderswo) vielleicht in normaldeutsch? Das wär toll.
Habt ihr eine Strategie, wie man das erreichen kann? Wo ist der Punkt bei dem man ansetzen kann?
Bei den Komponistinnen ist euch wohl ein Binnen-I abhanden gekommen. Eure unfreiwillige Lösung finde ich allerdings ansprechender. Oder man benutzt halt einfach das generische Maskulinum.
Ansonsten nichts zu beanstanden!
Unterstütze ich hiermit auch ausdrücklich. Das Patent- und Markenrecht sollte allerdings ausdrücklich ebenfalls reformiert werden. Die Posse um Samsung und Apple sollte hier wirklich auch die letzten Zweifler überzeugt haben.
Was soll man da groß kommentieren, das trifft es 100% und ich kann nur zustimmen.
/sign
Danke!
Hallo,
ich habe mir die Forderungen zu dem Urheberrecht durchgelesen und finde verschiedene Anregungen gut, zum Teil würde ich sogar weitergehen.
Eine vernünftige Forschung und Wissenschaft sollte ein umfassendes „fair use“ Recht haben, da hiervon nicht nur eine einfachere Möglichkeit der Forschung, sondern auch der Wissenschaft als solcher abhängt.
Vermisst habe ich aber den weiteren Teil der Rede von Frau Kroes, welche ausdrücklich davon spricht, dass 97,5 % der in der VG Wort angemeldeten Urheber und damit 50 % der Autoren nicht mehr als 1.000,00 € pro Monat verdienen. Das – neue – Urheberrecht muss dringend auch dazu dienen, diese Einkommensverhältnisse zu verbessern.
Warum sollte man da die Leistungsschutzrechte für Schauspieler, Tänzer oder Fotografen abschaffen ? Gerade die Lichtbilder, die nicht den hohen Schutzstandard von Lichtbildwerken erreichen und mit denen viele Fotografen ihr „täglich Brot verdienen“ würde zu einem weitgehenden Rechteverlust dieser Branche führen. Was hat das mit einer sozialen digitalen Gesellschaft zu tun ?
Warum sollte man die Privatkopie abschaffen – hier verstehe ich die Forderung nicht. Denn dieses Recht ermöglicht ja gerade weitergehende Nutzungsmöglichkeit.
Das gilt für den Erschöpfungsgrundsatz, der ja gerade dazu beiträgt, dass man Bücher oder CD´s, die man erworben hat, nach Gebrauch weiterverkaufen kann.
Welche Datenbank kann alle urheberrechtlich geschützten Werke aus ganz Europa aufnehmen ? Ich kann gut verstehen, dass man über Schutzdauer spricht, auch wenn damit Lebenspartner, Familien und Kinder davor geschützt werden, dass z.B. Kunstwerke mit immer höheren Preisen nicht nur die Sammler und Galeristen davon profitieren lässt, sondern auch die Künstler bzw. ihre Familien oder Kinder.
Warum finde ich eigentlich keinen einzigen Satz zu dem Thema „angemessene Vergütung“ für Künstler, welche doch durch das Internet eigentlich viel besser in der Lage sein sollten, mehr Geld zu verdienen. Wäre dies angesichts der oben genannten Zahlen von Frau Kroes so schlecht ??