Mit rechtaufremix.org startet der Digitale Gesellschaft e. V. heute eine Kampagne für eine gesetzliche Verankerung von Remixrechten.
Mit dem Internet sind Remix und andere Formen kreativer Kopie Teil des kommunikativen Alltags breiter Bevölkerungsschichten geworden. Im aktuellen Urheberrecht sind Remix und Remixkultur allerdings nicht vorgesehen. Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V., sieht deshalb Handlungsbedarf: „Ein Recht auf Remix ist inzwischen eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in einer digitalen Gesellschaft.“
Die derzeitige Rechtslage sei zum Nachteil aller Beteiligten: Wer Werke verändert und anderen zugänglich macht, riskiert abgemahnt zu werden, gleichzeitig bekommen die Urheber der verwendeten Werke keine Vergütung. Der Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. sieht stattdessen ein Bündel aus drei vergüteten Kreativitätsrechten vor:
- Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht – Beispiel: Hintergrundmusik im Handy-Video)
- Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie)
- Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)
Zum Start bietet die Kampagnenseite www.rechtaufremix.org Informationen über die dafür notwendigen Reformen, ein Blog mit Beiträgen zum Thema, sowie eine Petition. Unterzeichner werden gebeten, den Link zu ihrem ganz persönlichen Lieblings-Remix einzutragen. Leonhard Dobusch, Juniorprofessor an der FU Berlin und verantwortlich für Konzeption der Kampagne, erklärt dazu: „Wir möchten durch das Sammeln von beliebten Remixes dokumentieren, wie lebendig und wertvoll Remixkultur bereits heute ist.“ Unter allen Einreichungen werden im Herbst Remix-Awards in den Kategorien Musik, Video und Freestyle verliehen.
Außerdem kündigt Dobusch für den Herbst die Eröffnung eines digitalen Remix-Museums an: „Das Online-Museum wird Geschichte, Gegenwart und rechtliche Fragen von Remix und Remixkultur einer breiten Öffentlichkeit erlebbar machen.“ Als Kuratorinnen und Kuratoren für das Museum konnten unter anderem Dirk von Gehlen, Autor des Buchs „Mashup – Lob der Kopie“ und Prof. Dr. Susanne Regener, Inhaberin des Lehrstuhls für Mediengeschichte an der Universität Siegen gewonnen werden. „Nach dem Scheitern von ACTA wollen wir mit rechtaufremix.org zu einem konstruktiven Neustart der Urheberrechtsdebatte beitragen,“ so Markus Beckedahl abschließend.
Bildmaterial und weitere Informationen zur Kampagne finden sich unter http://www.rechtaufremix.org
Der Digitale Gesellschaft e.V. setzt sich seit 2011 für Bürger- und Verbraucherrechte ein. Er klärt Öffentlichkeit, Politik und Bürger, Wirtschaft und Verbraucher über die Herausforderungen der Netzpolitik auf und setzt sich für digitale Bürgerrechte ein.
Für Rückfragen jeder Art steht der Verein unter der E-Mailadresse presse@digitalegesellschaft.de zur Verfügung. Interviewanfragen und Gesprächstermine werden ebenfalls über diese E-Mailadresse zeitnah koordiniert. Wahlweise ist unser Vorsitzender Markus Beckedahl unter 0177 7503541 erreichbar.
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