Am Freitag, dem 3. Mai wird der Bundesrat über die Neuregelung der sog. Bestandsdatenabfrage entscheiden, die der Bundestag im März beschlossen hat. Gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsorganisationen ruft der Digitale Gesellschaft e.V. alle Bundesländer auf, den offenkundig verfassungswidrigen Gesetzentwurf nicht einfach „durchzuwinken“, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, um notwendige Änderungen zu ermöglichen.
In Berlin erklärte Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e.V.: „Der Bundestag hat gegen den Rat fast aller Sachverständigen ein grob mangelhaftes Gesetz beschlossen, das in vielen Punkten gegen das Grundgesetz verstößt – und zwar nicht nur gegen Grundrechte: Der Bund greift außerdem in die Gesetzgebungskompetenzen der Länder ein. Wir gehen davon aus, dass das Gesetz erneut vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Nun ist der Vermittlungsausschuss gefordert, um wenigstens die gravierendsten Fehler des Bundestages noch zu korrigieren.“
Die Neuregelung der Bestandsdatenabfrage soll es zahlreichen Behörden – von Geheimdiensten über die Polizei bis hin zum BKA – ermöglichen, die Personalien von Bürgerinnen und Bürgern zu ermitteln, von denen sie nur eine Telefonnummer oder eine IP-Adresse kennen. Dabei sollen nach dem Entwurf des Bundestages kleinste Anlässe ausreichen: Jede noch so geringfügige Ordnungswidrigkeit wie etwa Falschparken könnte in Zukunft dazu führen, dass das Surf-Verhalten der Betroffenen über Monate hinweg offen gelegt wird. Dazu sollen nach dem Willen des Bundestages keinerlei Formalien erforderlich sein: Jeder Polizeibeamte, jeder Geheimdienstler soll in Kürze diese Daten einfach per Mausklick vom Provider verlangen können – völlig ohne Richtervorbehalt oder sonstige unabhängige rechtliche Prüfung.
Hierzu erklärte Markus Beckedahl „Der Gesetzentwurf des Bundestages bedeutet praktisch die Abschaffung des Telekommunikationsgeheimnisses im Internet. Das können auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer nicht wollen.“