Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Dazu erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.:
„Wir sind der festen Meinung, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage keinen Sinn ergibt und nur zur Rechtsunsicherheit beiträgt. Es ist unnötig, strukturell falsch und wird nicht für mehr Pressefreiheit sorgen. Wenn das Geschäftsmodell der Verlage im Netz so nicht mehr funktioniert, kann man nicht einfach eine Subvention von Privaten an Private anordnen – das ergibt keinen Sinn. Zudem fügt es ein weiteres Element der Verkomplizierung zum ohnehin schon viel zu komplexen Urheberrecht hinzu, statt es zu modernisieren und wieder verständlich zu gestalten.
Wir sind uns sicher, dass beim Leistungsschutzrecht das Struck’sche Gesetz greift und der Bundestag sich diesen Gesetzentwurf noch einmal in Ruhe und mit der angemessenen Klugheit vornimmt.“