Eine Ausnahmeregelung der europäischen ePrivacy-Richtlinie ermöglicht Internetdiensten das Scannen privater Kommunikation, obwohl Menschen in der EU eigentlich ein Recht auf Privatsphäre online haben. US-Unternehmen nutzen das nachweislich, um mit der Chatkontrolle 1.0 massenhaft die privaten Chats von Menschen zu durchleuchten. Die Digitale Gesellschaft ruft jetzt dazu auf, diese Lücke zu schließen.
Kurzfassung: Das Europäische Parlament wird zeitnah über die Chatkontrolle 1.0 entscheiden. Das Europäische Parlament kann das aber noch verhindern. Auf unserer Kampagnenseite „Chatkontrolle STOPPEN!“ sind alle wichtigen Informationen gesammelt, wie Menschen sich jetzt an Europaabgeordnete werden können.
Hintergrund
Eigentlich verbietet die sogenannte ePrivacy-Richtlinie von 2002 Unternehmen die Kommunikation von Nutzer*innen zu überwachen. Es gibt aber eine Ausnahmeregelung (“Chatkontrolle 1.0”), welche Internetdiensten zeitlich beschränkt das Scannen privater Nachrichten erlaubt. Begründet wird das mit dem Kinderschutz und der Suche nach Darstellungen sexualisierter Gewalt. Es betrifft aber alle Menschen und behandelt alle wie potentielle Täter und greift so schwer in das Grundrecht auf Privatsphäre ein. Ursprünglich sollte die Maßnahme für einen begrenzten Zeitraum bis August 2024 gelten. Dann wurde sie verlängert und läuft jetzt am 3. April 2026 aus. Eigentlich wurde die Verlängerung von den EU-Institutionen als Ausnahme bezeichnet und diese sollte nicht verlängert werden. Die Europäische Kommission hat jetzt trotzdem eine Verlängerung um zwei Jahre vorgeschlagen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat gewarnt, dass die ePrivacy-Ausnahmeregelung ein unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte ist, sowohl in einer ersten Stellungnahme zur Ausnahmeregelung und in einer zweiten Stellungnahme zur Verlängerung. Das Europäische Parlament hat in der Ausnahmeregelung die EU-Kommission verpflichtet, über die tatsächliche Anwendung der Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie zu berichten. Daraus geht hervor, dass gerade US-Unternehmen damit massenhaft private Kommunikation von Nutzer*innen in der EU scannen. Außerdem kann die EU-Kommission nach eigener Aussage keinen belastbaren Zusammenhang von der Massenüberwachung zu tatsächlichen Verurteilungen von Straftätern zeigen.
An der Gesetzgebung sind drei Institutionen beteiligt: Europäische Kommission, Rat der EU (Regierungen der Mitgliedsstaaten) und das EU-Parlament. Die EU-Kommission hat den Vorschlag veröffentlicht. Die Regierungen im Rat der EU möchten dem zustimmen. Jetzt berät das Europäische Parlament.
Im Kontext der Verhandlungen zur „Chatkontrolle 2.0“ hat das Europäische Parlament am 14. November 2023 fraktionsübergreifend eine Absage an das anlasslose und massenhafte Scannen privater Kommunikation beschlossen. Folgerichtig müsste es jetzt auch die anlasslose Überwachung mit Chatkontrolle 1.0 stoppen. Wir appellieren darum an die Abgeordneten im Europäischen Parlament, der Verlängerung der ePrivacy-Ausnahmeregelung so nicht zuzustimmen.
Alle Menschen können sich jetzt an die Abgeordneten wenden, um einen Stopp der Chatkontrolle 1.0 zu fordern. Zuständig ist Moment der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Auf der Kampagnenseite „Chatkontrolle STOPPEN!“ ist eine Übersicht der zuständigen Abgeordneten aus den verschiedenen politischen Gruppen und Hinweise, die bei der Kontaktaufnahme helfen.
