Gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen haben wir eine Stellungnahme zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erarbeitet. Die geäußerte Kritik etwa zu der elektronischen Patientenakte, der Einführung von elektronischen Rezepten und dem Betreiber der Telematikinfrastruktur (TI) Gematik reiht sich in unsere Kritik zum Umgang mit Gesundheitsdaten ein.
Ein Versandapotheken- und Gematik-Stärkungs-Gesetz
1. Einleitung
Die Bundesregierung hat am 1.4.20 den Entwurf eines „Patientendaten-Schutzgesetzes“ (PDSG) beschlossen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Gesetzentwurf_Patientendaten-Schutz-Gesetz_-_PDSG.pdf). Am 27. Mai fand die Sachverständigen-Anhörung beim Gesundheitsausschuss statt (https://www.bundestag.de/resource/blob/693220/61d725230a187deb38358f4cddaf5b64/SV-Liste_PDSG-data.pdf ). Eine Stellungnahme dazu vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist verfügbar unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/Stellungnahmen/2020/StgN_Patientendaten-Schutz-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass rund 80 zusätzliche Paragrafen ins Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) eingefügt werden, die alle von Gesundheits-Telematik handeln. Die
bisherigen Eckpfeiler zum Thema, wie §§ 291, 291 a und b SGB V, werden umgearbeitet, der Regelungsumfang zum Thema vervielfacht sich. Positiv ist anzumerken, dass die Normenklarheit nach dieser Änderung besser wäre, denn die SGB V Telematik-Vorschriften waren im Laufe der Jahre zu einem nahezu undurchdringlichen Gestrüpp geworden
(Paragrafen-Angaben in der vorliegenden Stellungnahme ohne Gesetzesbezeichnung beziehen sich auf Paragrafen des SGB V nach der geplanten Änderung durch das PDSG.)
Zur Stellungnahme: PDSG_StellungnahmeOrgsDigiges