Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll es Ermittlern künftig in der EU möglich sein, Provider grenzüberschreitend zur Herausgabe von personenbezogenen Daten zu verpflichten. Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag wegen erheblicher grundrechtlicher Bedenken abgelehnt, wurde aber im Rat überstimmt. Am 11.11.2019 hat die Berichterstatterin im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten im EU-Parlament den ersten Vorschlag für den Standpunkt des Parlaments gemacht. Heute endet die Frist für Änderungsanträge.

Nach einer Stellungnahme der netzpolitischen Organisation Digitale Gesellschaft e.V. enthält der Entwurf viele Verbesserungen, löst aber das grundlegende Problem nicht: Es wäre noch immer möglich, dass Behörden aus anderen EU-Staaten inländische Provider zur Herausgabe von Daten zu verpflichten, obwohl dies nach deutschem Recht nicht erlaubt wäre.

Die wichtigste Neuerung: Der Staat, in dem der Provider sitzt, soll die Möglichkeit haben, der Datenherausgabe binnen 10 Tagen zu widersprechen. Das ist zwar ein Fortschritt, reicht aber bei weitem nicht aus. Die Digitale Gesellschaft fordert, dass eine Entscheidung im Zielstaat zwingend erforderlich sein muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass Behörden aus EU-Ländern, in denen der Rechtsstaat marodiert, die Verordnung nicht für politische Verfolgung missbrauchen.

„Der Berichtsentwurf hat aus grundrechtlicher Perspektive eine Vielzahl von Verbesserungen eingebracht. Unter den vorgeschlagenen Änderungen finden sich Ablehnungsmöglichkeiten für den Staat, in dem der Provider sitzt, verbesserter Rechtsschutz für Betroffene und Stärkungen der Beschuldigtenrechte. Er löst aber das fundamentale Problem des Vorschlags nicht“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Analyse des Berichtsentwurfs finden Sie hier.

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