Den nächsten Netzpolitischen Abend gibt’s am Dienstag, den 5. November 2019, wie immer ab 20 Uhr auf der c-base.

Einmal im Monat bringt die netzpolitische Organisation Digitale Gesellschaft e.V. netzpolitisch Interessierte und Aktive auf der c-base in Berlin zusammen. In kurzen Vorträgen stellen interessante Menschen spannende Themen, Projekte, Initiativen und Kampagnen aus der Weite des Politikfeldes Netzpolitik vor. Die inhaltliche Bandbreite ist ebenso hoch wie der Praxisbezug, weshalb die Veranstaltung sowohl bei netzpolitischen Einsteigern als auch bei Erfahrenen beliebt ist. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, andere Aktive kennenzulernen und bei Mate oder Bier ins Gespräch zu kommen. Die Netzpolitischen Abende finden an jedem ersten Dienstag im Monat ab 20 Uhr statt. Der Eintritt ist frei.

Programm

Kosmas Zittel: Warum brauchen wir ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz?

Ob Donald Trump, LuxLeaks, Football Leaks, Steuer-CDs oder Toll Collect – fast täglich berichten die Medien von neuen Enthüllungen durch Whistleblower. Doch wie sieht die Lage für Whistleblower in Deutschland aus? Welche Konsequenzen haben sie zu befürchten? Wann und wie ist Whistleblowing erlaubt? Was wird sich durch die neue EU-Richtlinie verändern? Über all diese Fragen wollen wir uns mit Kosmas Zittel, Vorstandreferent bei Whistleblower Netzwerk e.V., austauschen.

Elisabeth Niekrenz: E-Evidence: Strafermittlungen über Grenzen hinweg

Die EU verhandelt derzeit über eine Verordnung, mit der Provider zur Herausgabe von Daten an Ermittlungsbehörden aller EU-Länder verpflichtet werden sollen. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat, wegen der ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder in dem der Beschuldigte lebt, eine Straftat ist. Warum dieser Vorschlag Datenschutz, den Schutz vor politischer Verfolgung sowie das
internationale System der Rechtshilfe in Strafsachen gefährdet und was die Digiges dagegen tut, erfahrt ihr hier.

Marita Wiggerthale und Jan Schallaböck: Will die Politik die Macht der Digitalkonzerne beschränken?

Die Marktmacht der Digitalkonzerne macht auch der Politik Sorgen. Denn die digitale Ökonomie wird bereits heute von kaum mehr als einer Handvoll Konzerne beherrscht. Nun will die Bundesregierung das Kartellrecht ändern, um den Missbrauch von Marktmacht durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiv abstellen zu können. Jan Schallaböck von der Digitalen Gesellschaft und Marita Wiggerthale von Oxfam geben einen Überblick über die vorliegenden Vorschläge und stellen ihre vorläufige Bewertung vor.

 

Chris Köver: Aufsicht über Algorithmen: Ethik-Richtlinien oder Regulierung?

Richtlinien für den ethischen Einsatz von Algorithmen gibt es langsam wirklich genug. Konzerne und Organisationen übertrumpfen sich geradezu damit zu betonen, dass der Mensch bei allen maschinellen Entscheidungen im Mittelpunkt stehen soll, dass die Systeme fair und nachvollziehbar arbeiten müssen und es immer die Möglichkeit zum Widerspruch geben sollte. Aber egal, ob sie nun direkt von Google und IBM stammen, von der Normungsorganisation IEEE oder von der OECD – gemeinsam ist diesen Richtlinien allen: Sie sind rechtlich nicht bindend.
Die Frage ist also: Reichen solche Ansätze der unternehmerischen Selbstregulierung und Normung durch technische Standards oder brauchen wir zusätzlich (neue) Gesetze, die die Anforderungen an algorithmische Systeme festlegen? Falls ja, wie könnten diese aussehen? Welche Auflagen sollten für Unternehmen gelten, welche für den Staat? Und wer soll darüber wachen, dass sie eingehalten werden?

 

Organisatorisches

Ihr findet die c-base in der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Einlass ist wie immer ab 19:15 Uhr, los geht’s um 20 Uhr, selbstverständlich auch im Stream unter http://c-base.org. Der Eintritt ist frei.

Hashtag

Der Hashtag für diesen Abend ist #npa087, gebraucht ihn gerne und reichlich, auch für Feedback und Fragen, wenn ihr nicht vor Ort sein könnt.

 

 

Rückblick

Am 5. November fand unser 87. Netzpolitischer Abend statt. Für diejenigen unter euch, die nicht dabei sein konnten, gibt es die Videos hier zum nachschauen.

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Kosmas Zittel: Warum brauchen wir ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz?

Ob Donald Trump, LuxLeaks, Football Leaks, Steuer-CDs oder Toll Collect – fast täglich berichten die Medien von neuen Enthüllungen durch Whistleblower. Doch wie sieht die Lage für Whistleblower in Deutschland aus? Welche Konsequenzen haben sie zu befürchten? Wann und wie ist Whistleblowing erlaubt? Was wird sich durch die neue EU-Richtlinie verändern? Über all diese Fragen wollen wir uns mit Kosmas Zittel, Vorstandreferent bei Whistleblower Netzwerk e.V., austauschen.

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Elisabeth Niekrenz: E-Evidence: Strafermittlungen über Grenzen hinweg

Die EU verhandelt derzeit über eine Verordnung, mit der Provider zur Herausgabe von Daten an Ermittlungsbehörden aller EU-Länder verpflichtet werden sollen. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat, wegen der ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder in dem der Beschuldigte lebt, eine Straftat ist. Warum dieser Vorschlag Datenschutz, den Schutz vor politischer Verfolgung sowie das
internationale System der Rechtshilfe in Strafsachen gefährdet und was die Digiges dagegen tut, erfahrt ihr hier.

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Marita Wiggerthale und Jan Schallaböck: Will die Politik die Macht der Digitalkonzerne beschränken?

Die Marktmacht der Digitalkonzerne macht auch der Politik Sorgen. Denn die digitale Ökonomie wird bereits heute von kaum mehr als einer Handvoll Konzerne beherrscht. Nun will die Bundesregierung das Kartellrecht ändern, um den Missbrauch von Marktmacht durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiv abstellen zu können. Jan Schallaböck von der Digitalen Gesellschaft und Marita Wiggerthale von Oxfam geben einen Überblick über die vorliegenden Vorschläge und stellen ihre vorläufige Bewertung vor.

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Chris Köver: Aufsicht über Algorithmen: Ethik-Richtlinien oder Regulierung?

Richtlinien für den ethischen Einsatz von Algorithmen gibt es langsam wirklich genug. Konzerne und Organisationen übertrumpfen sich geradezu damit zu betonen, dass der Mensch bei allen maschinellen Entscheidungen im Mittelpunkt stehen soll, dass die Systeme fair und nachvollziehbar arbeiten müssen und es immer die Möglichkeit zum Widerspruch geben sollte. Aber egal, ob sie nun direkt von Google und IBM stammen, von der Normungsorganisation IEEE oder von der OECD – gemeinsam ist diesen Richtlinien allen: Sie sind rechtlich nicht bindend.
Die Frage ist also: Reichen solche Ansätze der unternehmerischen Selbstregulierung und Normung durch technische Standards oder brauchen wir zusätzlich (neue) Gesetze, die die Anforderungen an algorithmische Systeme festlegen? Falls ja, wie könnten diese aussehen? Welche Auflagen sollten für Unternehmen gelten, welche für den Staat? Und wer soll darüber wachen, dass sie eingehalten werden?