Im EU-Parlament wird derzeit über einen Verordnungsentwurf der Kommission zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte verhandelt. Der Entwurf birgt erhebliche Einschränkungen von Meinungs-, Informations- und Berufsfreiheit sowie große Missbrauchsrisiken. Die netzpolitische Organisation Digitale Gesellschaft e.V. sieht darin eine massive Gefahr für die Meinungslandschaft im Internet. Auch drei UN-Sonderkommissare warnen vor erheblichen Eingriffen in Menschenrechte.
Nach dem Entwurf sollen als terroristisch eingestufte Inhalte auf behördliche Anordnung binnen einer Stunde gelöscht werden – bei Nichtbeachtung drohen erhebliche Bußgelder.
Von diesen Pflichten sind alle Internetdiensteanbieter, die Informationen von Nutzern speichern, um sie Dritten zur Verfügung zu stellen, betroffen. Der ausufernde Anwendungsbereich würde das Aus für viele kleinere Anbieter und Non-Profit-Dienste bedeuten. Umfasst sind nicht nur öffentlich zugängliche Inhalte, sondern auch solche, die nur in einer kleinen Gruppe geteilt werden. Besonders problematisch ist, dass die Definition terroristischer Inhalte in ihrer derzeitigen Form journalistische Tätigkeiten und Erscheinungsformen zivilen Ungehorsams umfasst.
Elisabeth Niekrenz, politische Referentin der Digitalen Gesellschaft, erläutert: „Neben den Löschungsanordnungen sieht der Entwurf weitere Werkzeuge für die nationalen Behörden vor: Plattformbetreiber könnten dazu verpflichtet sein, durch Uploadfilter Inhalte vor Veröffentlichung mittels Algorithmen darauf zu überprüfen, ob sie terroristische Inhalte enthalten und gegebenenfalls zurückzuhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Behörden Inhalte den Anbietern melden, damit diese einen Verstoß gegen ihre Nutzungsbedingungen prüfen. Der Rechtsschutz der Inhalteanbieter gegen Löschungen ist in diesen Fällen durch eine Verschiebung der Entscheidung auf die privaten Hostinganbieter stark verkürzt.“
Die Digitale Gesellschaft e.V. hat sich gemeinsam mit dem Chaos Computer Club, der Gesellschaft für Informatik, der Aktion Freiheit statt Angst, dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, Digitalcourage und Wikimedia Deutschland in einem offenen Brief an die deutschen Abgeordneten im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) gewandt und sie dazu aufgefordert, den Entwurf abzulehnen.
Offener Brief:
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2019/02/Offener-Brief-gegen-den-Verordnungsentwurf-zur-Verhinderung-der-Verbreitung-terroristischer-Online-Inhalte-1.pdf (PDF-Version)
https://digitalegesellschaft.de/2019/02/offener-brief-an-deutsche-abgeordnete-im-libe-ausschuss/ (HTML-Version)
Weitere Informationen:
European Digital Rights (EDRi): https://edri.org/terrorist-content-regulation-document-pool/
netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2019/uploadfilter-gegen-terroristische-online-inhalte-wie-das-eu-parlament-um-seine-position-ringt/
Bericht der UN-Sonderkommissare:
https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=24234 (PDF)
Legal Tribune Online (LTO): https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eu-kommission-verordnung-anti-terror-online-plattformen-loeschen/