Das Europäische Parlament hat eigentlich gerade erst gegen die anlasslose Chatkontrolle Massenüberwachung Chatkontrolle gestimmt. Den Regierungen im Rat der EU, der Europäischen Kommission und Big Tech Unternehmen gefällt das nicht. Also drängen sie gemeinsam mit der EVP (CDU/CSU) auf eine neue Abstimmung. Diese Woche steht damit wieder alles auf dem Spiel.

Mit unserer Kampagne „Chatkontrolle STOPPEN!“ rufen wir die Abgeordneten im Europäischen Parlament dazu auf, ihre demokratisch getroffene Entscheidung zu verteidigen. Dort gibt es auch Hinweise, wie jetzt am besten Abgeordnete kontaktiert werden können.

Hintergrund

Am 11. März hat das Europäische Parlament über den Vorschlag der EU-Kommission abgestimmt, eine Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Regelung zu verlängern (Chatkontrolle 1.0). Aber anstatt die Chatkontrolle 1.0 einfach zu verlängern, beschlossen die Abgeordneten, die Befugnis zur Massenüberwachung zu beenden und stattdessen nur zielgerichtete Maßnahmen zu erlauben. Im Vorfeld haben wir uns mit einem offenen Brief an Abgeordnete gewendet und sie darum gebeten, denn die ePrivacy-Ausnahmeregelung ermöglicht bisher die massenhafte Überwachung unserer Nachrichten durch Big Tech. Ausschlaggebend für das Ergebnis waren außerdem die vielen Menschen, die vor der Abstimmung ihren Protest gegen die Chatkontrolle in E-Mails an Abgeordnete ausgedrückt haben.

Nach dem Beschluss der Abgeordneten haben Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Regierungen im Rat der EU begonnen. Nach kurzer Zeit scheiterten diese Verhandlungen. Von netzpolitik.org geleakte Dokumente zeigen, dass die Regierungen die Trilogverhandlungen platzen ließen, da sie eine Vorentscheidung gegen die geplante Massenüberwachung in der parallel verhandelten dauerhaften Regelung (Chatkontrolle 2.0) verhindern wollten.

Das Gesetz mit der „freiwilligen“ Chatkontrolle 1.0 läuft eigentlich am 3. April aus. Mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. März wäre eine Verlängerung der Ausnahmeregelung eigentlich möglich – aber mit einer Begrenzung der Überwachung auf tatsächlich Tatverdächtige, statt anlasslos gegen alle. In beiden Fällen würde die Befugnis für Unternehmen zur Massenüberwachung enden. Doch genau das wollen die Big Tech Unternehmen mit Hilfe der EVP-Gruppe jetzt verhindern und dafür die Position des Europäischen Parlaments wieder revidieren.

Jetzt kommt es auf die Plenarsitzung vom Mittwoch, 25. März, bzw. Donnerstag, 26. März, an. Am Donnerstag sollte eigentlich das Ergebnis der Trilogverhandlungen bestätigt werden. Das wurde durch das Scheitern der Verhandlungen hinfällig, wie auch die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss erklärte. Anstatt den Tagesordnungspunkt aber entsprechend von der Agenda zu nehmen, versucht die EVP das zu nutzen, um neu über die Chatkontrolle 1.0 abzustimmen und sie diesmal ohne Einschränkungen zu verlängern.

Nächste Schritte

  • Am Mittwoch bei Eröffnung der Sitzung könnten Abgeordnete darüber abstimmen, den Tagesordnungspunkt zu entfernen. Das wäre der naheliegendste Ansatz, da das Europäische Parlament ja bereits eine Position beschlossen hat und sich die Probleme der Chatkontrolle Massenüberwachung nicht geändert haben.

  • Falls der Tagesordnungspunkt bestehen bleibt wird am Donnerstag abgestimmt. Grundlage wäre aber nicht die beschlossene Position vom 11. März, sondern der Vorschlag der EU-Kommission (Verlängerung ohne Einschränkungen). Auch dieser könnte dabei wieder von den Abgeordneten verändert werden.

Wenn Abgeordnete in einer Abstimmung am Donnerstag ihre bisherige Position beibehalten wollen, müssten sie also wieder Änderungsanträge beschließen. Dafür liegen auch neue Änderungsanträge vor (Nummer 29-36). Teilweise bilden diese die gleichen Änderungen ab, die das Europäische Parlament schon einmal beschlossen hat. Im ersten Anlauf wurden Änderungsanträge 1, 5, 2, und 3 angenommen. Am nächsten käme dem, wenn diesmal die neuen Änderungsanträge 30, 35 und 31 angenommen würden (alternativ auch 34, 35, 36 und 31).

Kritik

Es gibt viel Kritik an der Chatkontrolle. Diese lässt sich grob in diese Kategorien einteilen:

  • Eingriff in Grundrechte: Mit der Chatkontrolle werden alle Menschen wie Kriminelle behandelt. Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Privatsphäre online. Auch die EU-Kommission konnte bei der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation der Maßnahme ihre Verhältnismäßigkeit nicht nachweisen.

  • Für den Zweck ungeeignet. Die EU-Kommission sagt, sie wolle mit der Chatkontrolle Kinder vor Missbrauch retten und Täter verfolgen. In ihrer Evaluation sagt die EU-Kommission aber selbst: Es sei nicht möglich eine eindeutige Verbindung zwischen Verurteilungen und den Meldungen durch die massenhafte Chatkontrolle herzustellen. Auch Zahlen geretteter Kinder kann die EU-Kommission nicht vorweisen. Auf konkrete Nachfrage der Abgeordneten im LIBE-Ausschuss musste der zuständige EU-Innenkommissar auch passen.

  • Freifahrtsschein für Big Tech: Die Chatkontrolle Massenüberwachung wird derzeit hauptsächlich durch US-Unternehmen genutzt, welche damit milliardenfach die Nachrichten von Nutzer*innen zu scannen. Insgesamt sei aber nur 0,000002735% der gescannten Nachrichten illegales Material.

  • Die Technik ist fehleranfällig: Falsch-positiv Fehlerraten bei den eingesetzten Scanningtechnologien von bis zu 20% zeigen, dass durch die anlasslose Massenüberwachung unschuldige Menschen Gefahr laufen, zu Unrecht schlimmster Verbrechen verdächtigt zu werden. Berichte von Betroffenen zeigen, dass das schwerwiegende Konsequenzen haben kann.

  • Fehlende Rechtsgrundlage: Sowohl der Europäische Datenschutzbeauftragte, als auch die deutsche Bundesregierung betonen, dass es für die Ausnahmeregelung keine angemessene Rechtsgrundlage gibt.

  • Undemokratisch: Das aktuelle Vorgehen des Chatkontrolle-Lagers untergräbt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass aus politischem Kalkül neu abgestimmt wird, bis einem das Ergebnis passt.

  • Vertrauensbruch: In Deutschland haben führende Vertreter*innen von CDU/CSU und der SPD Versprochen, dass sie keine anlasslose Chatkontrolle unterstützen. Was gegenüber der deutschen Öffentlichkeit versprochen wurde, müssen diese Parteien auch in der EU halten!

Die Digitale Gesellschaft e.V. appelliert an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, ihre Entscheidung vom 11. März 2025 zu verteidigen und der anlasslosen Massenüberwachung ein Ende zu setzen.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den permalink.