Die Europäische Kommission muss bei der Erstellung von Leitlinien für die Umsetzung der neuen Urheberrechtsrichtlinie auf vollkommene Transparenz achten, denn es geht um nichts Geringeres als den Schutz der Grundrechte.
Die Digitale Gesellschaft e.V. und mehr als 40 weitere Organisationen für Grundrechte und digitale Rechte, die Wissenschaftsgemeinschaft und Nutzerverbände haben sich am 14. Januar 2020 in einem offenen Brief an die Europäische Kommission gewandt. Wir haben bei den Stakeholder-Dialogen über die Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie mehr Transparenz gefordert.
Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie (bisher Artikel 13) regelt die neue Haftungsregelung für Online-Plattformen, Upload-Filter und Vereinbarungen zwischen Urheberrechtsinhabern und Online-Plattformen. Artikel 17 beauftragt die Europäische Kommission außerdem mit der Organisation von Stakeholder-Dialogen, um bewährte Praktiken für die Zusammenarbeit zwischen Online-Plattformen und Urheberrechtsinhabern zu diskutieren. Diese Leitlinien werden von der Kommission ausgearbeitet, um die nationalen Umsetzungsprozesse zu unterstützen und eine einheitliche Anwendung der Richtlinie zu gewährleisten. Diese Leitlinien sollten darauf abzielen, bewährte Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen Plattformen, Rechteinhabern und Nutzern festzulegen, um angemessene Garantien für die Grundrechte, zu denen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Privatsphäre gehören, auszuarbeiten. Die Ausgewogenheit zwischen den Grundrechten und der Einführung von Ausnahmen und Beschränkungen im Urheberrechtsschutz ist ebenfalls Teil der Diskussion.
In unserem offenen Brief wird die Kommission aufgefordert, im Sinne einer besseren Regulierung und für mehr Transparenz den Teilnehmern der Stakeholder-Dialoge sowie der breiten Öffentlichkeit den Entwurf der Leitlinien zur Verfügung zu stellen. Zweck der Konsultation sollte es sein, Rückmeldungen darüber einzuholen, ob die Leitlinien weiter verbessert werden können und sicherzustellen, dass die Leitlinien die nationalen Umsetzungsprozesse bei der Einhaltung der Grundrechtecharta unterstützen.
Deshalb haben wir die Kommission aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Leitlinien nicht der letzte Schritt des Dialogs, sondern Teil der Diskussion sein werden.