Mitglieder von Vereinen und Verbänden kritisieren nach einem Gespräch mit Vertretenden des Justiz- und des Wirtschaftsministeriums die aktuellen Änderungen am Entwurf einer ePrivacy-Verordnung. Der Schutz von Betroffenen vor Online-Tracking in Internet-Anwendungen soll durch die jüngsten Änderungen erheblich geschwächt und durch eine Öffnungsklausel soll eine Möglichkeit zur Zensur von Nachrichten geschaffen werden.
Die Bundesregierung tritt nach eigenen Aussagen in den Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung für Verbesserungen des letzten Vorschlags der österreichischen Ratspräsidentschaft, etwa für die Begrenzung der zweckfremden Nutzung von Kommunikationsdaten oder datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Browsern, ein.
Einige EU-Regierungen wollen nun aber mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und Chat-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen lassen. Zum Auffinden von „kinderpornografischen“ und „terroristischen“ Inhalten sollen Internetprovider, E-Mail-Anbieter und Anbieter von Messaging-Diensten nach eigenem Ermessen die Internetnutzung und versandte Nachrichten ihrer Kunden verdachtslos und flächendeckend filtern dürfen. Das in der geplanten ePrivacy-Verordnung vorgesehene Telekommunikationsgeheimnis soll insoweit aufgehoben werden. Durch nationale Gesetze könnte die Nachrichtenzensur zudem verpflichtend eingeführt werden. „Das wäre ein massiver Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und die Informationsfreiheit,“ kommentierte Elisabeth Niekrenz, politische Referentin der Digitalen Gesellschaft.
In einem Gespräch auf Einladung des Bundesjustizministeriums gestern in Berlin kritisierten Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen einen solchen Versuch der Prinzipienumkehr scharf. Mit Blick auf übliche Verschlüsselungstechnologie wurden die insbesondere von Großbritannien vorangetriebenen Zensurpläne, mit denen sich am Donnerstag eine Ratsarbeitsgruppe befassen soll, als wirkungslos bezeichnet.
Auch die Ratspläne zur ausufernden Sammlung und Weitergabe von Positions- und Verbindungsdaten durch Telekommunikationsanbieter sowie die Erlaubnis, das Surfverhalten von Menschen für Werbezwecke zu durchleuchten (Tracking), werden kritisch gesehen. Stattdessen forderten die Vertreter der Zivilgesellschaft ein Recht auf datenschutzfreundliche Browsereinstellungen, einen besseren Schutz vor Datenklau und Abhören sowie einen zügigen Abschluss der verschleppten ePrivacy-Reform. „Die ePrivacy-Verordnung ist eine Chance, klare Regeln für den Datenschutz der Nutzerinnen und Nutzer im Internet aufzustellen und endlich Rechtssicherheit für die Anbieter von Diensten zu schaffen,“ so Elisabeth Niekrenz.
Das federführende Wirtschaftsministerium stellte ein baldiges Nachfolgegespräch in Aussicht. Es wurde zuletzt öffentlich vielfach kritisiert, dass bisher fast nur mit Wirtschaftsverbänden über die ePrivacy-Reform gesprochen wurde. Begrüßt wird auch, dass geprüft wird, ob die im Rat eingebrachten Formulierungsvorschläge der Bundesregierung veröffentlicht werden.
Der Wille scheint in der Regierung weiterhin groß zu sein, die ePrivacy-Verordnung zu einem Abschluss zu bringen. Aus Sicht der Verbände ist das überfällig. Die Vertretenden der Vereine und Verbände fordern, digitale Bürgerrechte zu respektieren und zu stärken, wie im Verordnungsentwurf des Europäischen Parlaments vorgesehen.
An dem Gespräch teilgenommen hatten Vertreter von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), Deutsche Vereinigung für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main, Digitalcourage, Digitale Gesellschaft, FifF, ISOC.DE, Netzwerk Datenschutzexpertise und Verbraucherzentrale Bundesverband.
Weitere Informationen:
Aktueller Entwurf einer ePrivacy-Verordnung mit Änderungsvorschlägen des EU-Rats vom 19.10.2018:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_13256_2018_INIT&from=EN
Offener Brief von Vereinen und Verbänden:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/eprivacy-appell-altmeier.pdf