„Ein Leistungsschutzrecht für Verleger und Agenturen ist Gift für eine pluralistische Presselandschaft und für innovative Online-Dienste. Statt einseitig die Platzhirsche am Markt zu begünstigen, sollte die EU von den schlechten Erfahrungen, die Deutschland und Spanien mit einem solchen Recht gemacht haben, lernen und seine gesetzliche Verankerung verhindern. Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen rufen wir daher in einem offenen Brief dazu auf, das Leistungsschutzrecht aus der geplanten EU-Urheberrechtsrichtlinie zu streichen.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Heute haben wir uns gemeinsam mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, Start Ups, Büchereien, Journalisten und Nachrichtenverlagen in einem offenen Brief an den Abgeordneten Axel Voss gewandt, der für die CDU im Europäischen Parlament und im Rechtsausschuss sitzt. Zugleich ist Axel Voss Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments bei der Urheberrechtsreform. In dieser Funktion unterbreitete er am 28. März den Vorschlag, in die geplante EU-Urhebrrechtsrichtlinie auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Nachrichtenagenturen aufzunehmen. Der Vorstoß verschärft den ursprünglichen Richtlinienentwurf der EU-Kommission erheblich. Das von Voss ins Spiel gebrachte Leistungsschutzrecht würde nämlich nicht nur Nachrichtenaggregatoren, sondern auch Suchmaschinen und weitere Online-Dienste dazu zwingen, Lizenzgebühren an Verlage und Agenturen zu zahlen, deren Artikel ganz oder in Auszügen von diesen Diensten verarbeitet werden.
In dem offenen Brief warnen die unterzeichnenden Organisationen davor, dass ein solches Leistungsschutzrecht vor allem den Platzhirschen auf dem Pressemarkt zugute kommen wird, während kleine und mittlere Unternehmen damit rechnen müssen, Marktanteile zu verlieren. Auf lange Sicht schadet eine solche Entwicklung der Pluralität der Presselandschaft. Im Internet übliche und etablierte Nutzungsformen wie das Verlinken oder Teilen von Inhalten werden zudem in eine rechtliche Grauzone gedrängt. Zugleich schützt das von Axel Voss vorgeschlagene Leistungsschutzrecht die Verlage und Agenturen selbst dann, wenn diese Falschmeldungen oder Fake News verbreiten. Aus diesen und weiteren Gründen rufen wir Axel Voss in dem offenen Brief dazu auf, seinen Vorschlag zurückzuziehen und das Leistungsschutzrecht zu streichen.
Offener Brief (deutsch)
Offener Brief (englisch)
Wieso sollte Axel Voss zurückrudern? Das Gesetz macht genau das was er will, wie Ihr ja richtig erkannt habt. Also warum sollte er? Wo ist der Hebel?