Heute wird sich der griechische Kandidat für das Amt des EU-Kommissars für Migration und Inneres, Dimitris Avramopoulos, der Anhörung durch das Europäische Parlament stellen. Zu seinen Schwerpunkten sollen die Themen Migration, Schutz der Außengrenzen und innere Sicherheit zählen. Der Digitale Gesellschaft e.V. appelliert an die Abgeordneten, intensiv zu prüfen, ob Avramopoulos sich neben menschenrechtsfreundlicher Migrationspolitik auch glaubhaft für den Schutz digitaler Grundrechte einsetzen will.
Neben der grenzenlosen Kommunikationsüberwachung durch die Five-Eyes-Geheimdienste ist trotz eindeutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs auch das Thema Vorratsdatenspeicherung nicht vom Tisch. Avramopoulos ist daher aufgefordert, der Zusage von Günther Oettinger in der gestrigen Anhörung zu folgen und sich dafür auszusprechen, Mitgliedstaaten zu verklagen, die die Vorratsdatenspeicherung gegen das EU-Recht umsetzen. Darüber hinaus werden in der Europäischen Union nach wie vor zahlreiche Varianten der Vorratsdatenspeicherung praktiziert: die Speicherung von EU-Fluggastdaten im Rahmen diverser PNR-Abkommen oder die Weitergabe von Bankdaten auf Grundlage des Swift-Abkommens müssen beendet werden.
„Bestehende Defizite lösen sich nicht dadurch auf, dass man Zuständigkeiten innerhalb der Kommission verschiebt. Wenn Juncker sein Schwerpunktthema Digitalisierung nicht nur aus wirtschafts- und sicherheitspolitischer Perspektive betrachten will, sondern Menschenrechte im digitalen Raum ernst nimmt, kann er sich keinen Innenkommissar leisten, der das Problem staatlicher Überwachung bagatellisiert. Deshalb muss Avramopoulus in der Frage der Vorratsdatenspeicherungen Farbe bekennen: Wird er sich für den Weg der Klage gegen Mitgliedstaaten aussprechen, die die Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht umsetzen? Wird er auf die Aussetzung von PNR- und SWIFT-Abkommen hinwirken oder in Kauf nehmen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Europa weiter verletzt wird? Wir appellieren an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Herrn Avramopoulos in der Frage digitaler Grundrechte nicht aus seiner Pflicht zu entlassen und ihm gründlich auf den Zahn zu fühlen. Sollte er die Bestätigung des Parlaments erhalten, liegt viel Arbeit vor ihm, bei der wir ihn kritisch begleiten werden“, kommentiert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.