Pressemitteilung vom 18. Juni 2013

Am gestrigen Montag legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) einen Entwurf einer Rechtsverordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität vor. Der Digitale Gesellschaft e. V. kritisiert das geplante Vorhaben und den Inhalt des Entwurfes.

„Der Entwurf gießt den Angriff der Telekom auf das Netzneutralitätsprinzip in einen rechtlichen Rahmen“, sagt Markus Beckedahl, Vorstand des Digitalen Gesellschaft e. V. „Das Wirtschaftsministerium sieht die Einrichtung von sogenannten ‚Managed Services‘ offensichtlich als grundsätzlich zulässig an. Damit wird einem Zwei-Klassen-Internet die rechtliche Grundlage bereitet.“

Im geplanten Entwurf sollen einige Grundsätze festgeschrieben werden, die für das Bundeswirtschaftsministerium Netzneutralität ausmachen. So ist eine unterschiedslose und schnellstmögliche Übermittlung von Inhalten (das sogenannte Best-Effort-Prinzip) vorgesehen. Weiterhin spricht sich der Entwurf gegen eine Privilegierung eigener – oder von Drittanbietern bezahlter – Inhalte oder Anwendungen aus. Jedoch sollen inhaltsneutrale Qualitätsklassen, Volumentarife sowie unternehmenseigene Inhalte-Plattformen und besondere Dienste (‚Managed Services‘) erlaubt sein, soweit dadurch nicht das Best-Effort-Prinzip beeinträchtigt wird. Damit wäre es für die Netzbetreiber ohne weiteres möglich, neben einem ‚Best Effort‘-Internet auch ein eigenes Premium-Netz aufzubauen, für das Inhalteanbieter und Endkunden extra zahlen müssen.

Die rechtliche Grundlage für die geplante Verordnung findet sich in § 41a des Telekommunikationsgesetzes. Darin wird die Bundesregierung ermächtigt, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates notwendig, weshalb ganz grundsätzlich zu bezweifeln ist, ob eine Verordnung noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode zustande kommt.

„Der Entwurf erweckt vielmehr den Eindruck, als wolle das FDP-geführte Wirtschaftsministerium die Debatte um eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität aus dem Wahlkampf heraushalten.“, schließt Markus Beckedahl, Vorstand des Digitalen Gesellschaft e. V. „Die geplante Verordnung zeigt, was die Bundesregierung unter den grundsätzlichen Anfordungen für eine Netzneutralität versteht. Spätestens jetzt verdeutlicht sich, dass der derzeitige gesetzliche Rahmen die Netzneutralität nicht sinnvoll zu schützen vermag. Deshalb werden wir das Thema auch in den Wahlkampf tragen.“

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