Die EU-Abgeordneten im Rechtsausschuss (JURI) stimmen am 18-19. März über ihre Stellungnahme zur EU-Datenschutzreform ab.

Auch in diesem Ausschuss des Europäischen Parlaments sind die EU-Abgeordneten dabei, unsere Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz an US-Internetriesen zu verkaufen. Lobbyplag.eu hat aufgezeigt, wie sehr das EU-Parlament den Interessen der Industrie nachgibt: Vor allem die konservative und gleichzeitig stimmenstärkste Fraktion im EU-Parlament (EVP) möchte weitreichende Ausnahmen für alle großen IT-Firmen durchsetzen. Das müssen wir verhindern!

Die bisherigen, datenschutzrechtlich bedenklichen Stellungnahmen sind mit nur sehr kanppen Mehrheiten zustanden gekommen. Es gibt also Hoffnung, mit genügend Druck der Zivilgesellschaft, den Ausverkauf unserer Daten zu stoppen!

Hier sind die Kontaktdaten aller deutschen EU-Abgeordneten im JURI-Ausschuss:

 jetzt kontaktieren

Ab Dienstag, den 12.03. könnt Ihr sie (über obigen Link kostenlos) in Straßburg anrufen und erklären, welche Änderungsanträge (siehe unten) angenommen oder abgelehnt werden sollten. Oder schreibt Euren EU-Abgeordneten ab heute eine Email.

Hier ein Beispiel, wie diese aussehen könnte:[box]Sehr geehrte/r (Name des Abgeordneten / der Abgeordnetin),

Am 18-19. März wird der JURI-Ausschuss über eine Stellungnahme zur Datenschutz-Grundverordnung abstimmen. Dies ist eine einzigartige Gelegenheit, sich für die Grundrechte aller EU-Bürger einzusetzen und Innovation und Wirtschaft in Europa zu fördern. Weitreichende Ausnahmen für US-Internetriesen schützen jedoch weder die europäische Wirtschaft noch die Rechte der EU-Bürger.
Daher bitte ich Sie, die folgenden Änderungsanträge zu unterstützen / abzulehnen: 

Mit freundlichen Grüßen,

(Dein Name) 
[/box]

Mehr Informationen erhaltet ihr auf unserer Kampagnenseite Brüssel entscheidet über deine Daten

Gute Änderungsanträge

– Änderungsantrag 107 (Artikel 4 – 1) Dieser Änderungsantrag verbessert die Formulierung der Kommission, indem betont wird, dass die Möglichkeit des „singling out“ einer Person ausreichend ist, damit diese Daten als persönliche Daten gelten.

– Änderungsantrag 135 (Artikel 6 – 1 – f): Aufgrund der problematischen Natur des Konzepts des legitimen Interesses („legitimate interest“), sollte dieser Grund zur Datenverarbeitung am besten entfernt werden – mindestens aber müssen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen eingeführt werden, damit diese Klausel nur als ‚Ultima Ratio‘ erlaubt wird, wenn kein anderer legaler Grund zur Datenverarbeitung existiert. Die Nutzung sollte außerdem öffentlich kommuniziert und begründet werden.

– Änderungsantrag 211 (Artikel 18): Dieser verbessert das Recht auf Datenportabilität. Die Notwendigkeit interoperabler Formate verhindert, dass Datenverarbeiter die Daten in Formaten bereitstellen, die zu einem „lock-in effect“ führen oder gar Nutzer an möglicherweise teurere proprietäre Formate ketten.

– Änderungsanträge 223-225: Diese Änderungsvorschläge verbessern den Vorschlag der Kommission, indem bessere Schutzmaßnahmen in Bezug auf Profiling eingeführt werden.

– Änderungsantrag 345 (Artikel 44 (neu)) zu Datentransfers in Drittländer. Dieser Vorschlag verschafft den nötigen Schutz gegen Drittstaaten, die ihre Gesetze gegenüber europäischen Bürgern durchsetzen wollen.

 

Schlechte Änderungsanträge, die abgelehnt werden müssen:

– Änderungsantrag 22 (Artikel 4 – 2) definiert Anonymisierung: Das Problem mit dieser Formulierung ist, dass mit dem technologischen Fortschritt die Möglichkeiten der Deanonymisierung von Daten rapide steigt. In anderen Worten: Es ist wahrscheinlich, dass die Maßnahmen, die heute ‚überproportional‘ sind, dies in einigen Jahren nicht mehr sein werden, was die Rechtssicherheit aufhebt, die der Änderungsantrag beabsichtigt zu schaffen.

– Änderungsantrag 24 (Artikel 6 – 1 – f) welcher legitimiertes Interesse gegenüber dritten Parteien ausdehnt: Diese Formulierung vermindert die Kontrolle der Bürger über ihre eigenen persönlichen Daten, indem Daten von (unbekannten) dritten Parteien ohne die Zustimmung der Bürger genutzt werden können.

– Änderungsantrag 36 (Artikel 18) schlägt die Streichung des Rechts auf Datenportabilität vor. Der JURI-Ausschuss sollte der ITRE Abstimmung folgen und ebenfalls den Nutzer das Recht zusprechen, ihre Daten in interoperable Formate exportieren zu können.

– Änderungsantrag 14 (Artikel 4 – 8): Die Definition von „Zustimmung“ sollte nicht geändert werden. Das Zulassen von stillschweigender Zustimmung führt zu einer „Abwärtsspirale“ („race to the bottom“), wenn Einwilligungen durch vor-angekreuzte Kästchen oder als ein Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich sind.

– Änderungsantrag 144 (Artikel 6 – 4): Diese Änderung schwächt das Prinzip der Zweckbindung (siehe Artikel 5 (b)) durch die Nutzung von personenbezogenen Daten für in keinem Zusammenhang stehende und unvereinbare Zwecke. Zweckbindung als eine der wichtigsten Säulen des Datenschutzes sollte nicht geschwächt werden.

– Änderungsantrag 227 (Artikel 20 – 2 – c): Diese Änderung würde jeglichen zusätzlichen Schutz gegen Profiling nichtig machen und damit das Recht der Bürger, davon nicht betroffen zu sein, unterlaufen. So könnten neben Datenverarbeitern und der öffentliche Sektor ein „legitimes Interesse“ am Profiling haben.

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2 Meinungen zu “Appell an den Rechtsauschuss: Kein Ausverkauf unserer Daten!

  1. Sebastian Molls sagt:

    Du hast schon Recht, das ist etwas einfacher und mehr Leute würden so mitmachen. Aber dann würden die Mails im Spamfilter des Parlaments hängen bleiben. Und individuell geschrieben schindet es bei Abgeordneten auch mehr Eindruck denke ich.

  2. Paul sagt:

    Das sollte einfacher gemacht sein: der Text komplett vorverfasst und das die e–mail mit EINEM Klick an alle Abgeordneten versand wird, dann würden auch mehr Leute mitmachen!

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