Nachdem sich bei dem seit Jahren in Vorplanung befindlichen „Transatlantischen Freihandelsabkommen“ (Trans Atlantic Free Trade Agreement, TAFTA) zwischen EU und USA nun Bewegung abzeichnet, weist der Digitale Gesellschaft e. V. darauf hin, dass transatlantische Abkommen für die Netzpolitik sowohl Chancen als auch Gefahren bergen können.
„Eine echte digitale Freihandelszone, bei der Nutzer auf beiden Seiten des Atlantiks freien Zugang zu den digitalen Märkten der anderen Seite bekommen, ist eine große Chance. Aber dies darf nicht zu Lasten des hohen Grundrechteschutzstandards, insbesondere beim Datenschutz, und des Verbraucherschutzes europäischer Prägung gehen“, erklärt Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V. in Berlin.
Die Diskussion um das maßgeblich vom US-Handelsbeauftragten initiierte und verhandelte ACTA-Abkommen und der öffentliche Protest gegen dieses hätten gezeigt, dass die Bürger sehr wohl wüssten, welche Auswirkungen derartige Verträge auf ihren Alltag und die gewohnten rechtlichen Standards beinhalten können. „TAFTA darf kein ACTA durch die Hintertür werden. EU-Kommission und Bundesregierung müssen dafür Sorge tragen, dass ein derartiges Abkommen nicht das Schlechteste, sondern das Beste aus beiden Welten vereint. Die Europäische Gemeinschaft hat gezeigt, dass wirtschaftliche Integration stets auch eine politische mit sich bringt“, so Markus Beckedahl abschließend.
Der Digitale Gesellschaft e. V. engagiert sich in nationalen, europäischen und internationalen Debatten für Grundrechtsschutz, digitale Aufklärung und die Rechte der Bürger in der digitalen Gesellschaft.