Der Digitale Gesellschaft e.V. fordert Europa-Abgeordnete, Bundesregierung und EU-Kommission auf, die Reform des Europäischen Datenschutzrechts voranzutreiben und dabei die Interessen der Bürger in den Mittelpunkt zu rücken.

„Insbesondere die Bundesregierung muss sicherstellen, dass bei der Datenschutzreform das hohe deutsche Datenschutzniveau nicht verwässert sondern weiter verbessert wird“, erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. anlässlich der Datenschutzkonferenz des Bundesministerium des Innern heute in Berlin. „Sowohl die Kommission als auch Rat und Parlament müssen dafür Sorge tragen, dass Datenschutz in Zukunft gesamteuropäisch durchgesetzt wird.“

Im Januar hatte EU-Justizkommissarin Viviane Reding den Vorschlag zur Neuregelung des Datenschutzes präsentiert. Der Digitale Gesellschaft e.V. begrüßt das Vorhaben ausdrücklich, sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf. „Wir halten die Grundprinzipien des Datenschutzes für bewährt und eine wesentliche Voraussetzung um ein Vertrauen der Bürger in Staat und Wirtschaft zu gewährleisten“, sagt Beckedahl. „Doch der Vorschlag der EU-Kommission lässt noch zu große Lücken, beispielsweise bei den Ausnahmen zu rechtmäßiger Datenverarbeitung ohne Zustimmung der Bürger und den Transferregeln in Drittstaaten.

Positiv sieht der Digitale Gesellschaft e.V. die Anhebung der Maximalstrafen. „Wer nichts zu befürchten hat, der spart sich Datenschutz einfach“, sagt Beckedahl. „Wir fordern daher, dass die neue Datenschutzverordnung nicht nur wie bislang den Datenschutzbehörden eine Handhabe gibt.“ So könnten zum einen kompetente Vertreter wie Verbraucherverbände das Datenschutzrecht durchzusetzen helfen. „Wir glauben, dass die Einführung eines pauschalen Schmerzensgeldanspruchs und einer Gruppenklagemöglichkeit dem Datenschutz mehr Zähne verleihen würde, die er dringend braucht“, sagt der Digitale Gesellschaft-Vorsitzende Markus Beckedahl.

Zudem weist der Digitale Gesellschaft e.V. darauf hin, dass neben der geplanten Datenschutzgrundverordnung auch ein zweites Gesetzesvorhaben zur Datenschutzreform gehört. Mittels einer Richtlinie, die – anders als eine Verordnung – nicht direkt gilt, sondern von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, soll auch die Datenverarbeitung im Bereich von Polizei und Justiz geregelt werden. „Nach den Erfahrungen der letzten Jahre, zum Beispiel mit den massenhaften Funkzellenabfragen in Dresden und Berlin, muss hier ein besonders kritischer Blick walten“, sagt Markus Beckedahl.

Die EU-Datenschutzreform wird derzeit von allen europäischen Institutionen beraten. Der Digitale Gesellschaft e.V. hatte bereits im Frühjahr mit einer ersten Kurzstellungnahme öffentlich auf den Entwurf reagiert und arbeitet selbst sowie mit den im europäischen Verband European Digital Rights (EDRi) vertretenen Organisationen daran, die Datenschutzreform eine die Rechte der Bürger zentral im Blick habenden Reform werden zu lassen.