Markus Beckedahl hat gestern auf Einladung der Bundesjustizministerin beim Zukunftsforum Urheberrecht stellvertretend für den Digitale Gesellschaft e.V. ein fünf Minuten langes Impulsreferat gehalten. In der Vorbereitung haben wir uns auf „Die Kollateralschäden der Urheberrechtsdebatte“ konzentriert.

Fehlende Akzeptanz

Wir brauchen daher dringend eine Reform des Urheberrechts. Es ist unverständlich und komplex geworden und überfordert Nutzer, Kreative und Politiker gleichermaßen. Doch was niemand versteht, ist zum Scheitern verurteilt. Man kann es auch überspitzt sagen: Jeder, der im Internet als Sender auftritt – das werden immer mehr, und damit meine ich jetzt nicht Filesharing – tritt ständig in Urheberrechtsverletzungen – ob wissentlich oder unwissentlich. Das steigert nicht unbedingt die Akzeptanz – ganz im Gegenteil!

Was ich noch nie verstanden habe: Warum sind viele Nutzungsformen durch Fair-Use in den USA legal, aber bei uns verboten? Das führt zu der absurden Situation, dass ich Dinge, die mir US-Freunde zum Beispiel auf Videodiensten empfehlen, oft nicht sehen kann.

Wir brauchen ein Recht auf Remix, um transformative Werke ab einer gewissen Schöpfungshöhe zu legalisieren. Das kann durch eine neue Schrankenregelung in der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie erreicht werden.

Abmahnindustrie beenden

Das Bundesjustizministerium hat den Vorschlag unterbreitet, dass Abmahnungen gedeckelt Etherpad v1.1werden sollen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ich gehe noch weiter: Die erste Abmahnung sollte kostenlos sein. Das kann man rechtlich hinbekommen, da bin ich von der Kreativität vieler Juristen überzeugt. Und damit meine ich kein Warnhinweismodell.
Denn eins ist klar: Die beste Antwort auf die sogenannte Online-Piraterie sind neue Geschäftsmodelle und ein großes und niedrigschwelliges Angebot für Verbraucher und nicht die Schaffung einer Abmahnindustrie als Beschäftigungstherapie für Juristen. Vielleicht kann man auf dem Wege ja auch dem Bekanntheitsgrad der noch kommenden legalen Angebote etwas helfen, wenn man statt auf das Abstrafen von Nutzern ihnen direkt legale Alternativen vorschlägt. Nur geben muss es diese dafür dann doch.

Störerhaftung beseitigen

Ein anderes Nebenprodukt der Urheberrechtsverschärfungen des letzten Jahrzehnts sind Probleme bei der Überwindung der digitalen Spaltung: Aufgrund des Bundesgerichtshofsurteil zur sogenannten Störerhaftung gibt es immer weniger offene WLANs – in Cafes, in der Nachbarschaft, für Touristen oder einfach nur Menschen im mobilen Funkloch: wer anderen hilft, indem er ihnen Zugang zum Internet bietet, wird früher oder später eine saftige Anwaltsrechnung bekommen.
Unser Verein Digitale Gesellschaft hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern und Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern gleichstellt. Damit sollen auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Natürlich kann man fragen: Bedeutet ein Ausschluss der Haftung für offene WLANs nicht das Ende der Verfolgung aller Urheberrechtsverletzungen, da ein Verletzer nur angeben muss, sein WLAN sei offen gewesen? Unser Vorschlag bedeutet zunächst mal das Ende der Haftung dafür, dass jemand anderes eine Rechtsverletzung begangen hat. An der Haftung für eigene Rechtsverletzungen ändert sich zunächst einmal nichts. Eine andere Frage ist aber, ob man noch nachweisen kann, dass tatsächlich kein anderer die Rechtsverletzung begangen hat. Letztlich geht es also darum, ob man eher hinnehmen will, dass vielleicht auch mal eine berechtigte Abmahnung erfolglos bleibt, als dass Menschen für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. Wir denken, dass es eher vertretbar ist, wenn das Abmahnen unattraktiver wird, als wenn es – wie bisher – kaum offene Netze gibt. Hier können die Politiker zeigen, ob ihnen die Bürgerinnen und Bürger wichtiger sind – oder die Abmahn-Industrie.

Privatisierung der Rechtsdurchsetzung verhindern

Große Sorgen macht uns der zunehmende Trend einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen. ACTA oder die nationale Debatte um die Einführung eines grundrechtsschädigenden 2-Strikes-Warnmodells sind nur zwei Beispiele dafür. In anderen Staaten wird bereits von Providern sogenanntes Deep-Packet-Inspection genutzt, um in Echtzeit in den Datenverkehr reinzuschnüffeln und Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Andere Provider beginnen mit einem freiwilligem 3-Strikes-System. Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass ausgerechnet der erste irische Provider, der damit anfing, kurze Zeit später pleite ging.

Die Herausforderung ist: Nicht die Gema, nicht die IFPI und auch nicht Google und Facbeook sollen beliebig schalten und walten dürfen. Das Urheberrecht braucht gesamtegesellschaftliche Lösungen, die nicht durch Privatvereinbarungen unterlaufen werden dürfen. Und die Netzneutralität muss gesetzliche verankert werden.

Gerätehoheit sichern

Unter Digitale Rechteminderung (DRM) versteht man jede Technik, die in elektronische Produkte oder Dienste eingebaut wird, um deren Einsatzmöglichkeiten nach dem Kauf einzuschränken. Das Problem: Uns als Geräteeigentümern wird mit DRM die Kontrolle über unsere Computer entzogen. Ich erwerbe nicht mehr unbedingt ein Gerät, ich erwerbe eher eine Nutzungslizenz! Den Käufern ist vor dem Erwerb eines Gerätes meist unklar, welche technischen Maßnahmen in diesem Gerät eingebaut sind und welche Nutzungseinschränkungen und andere Konsequenzen das für sie hat. Damit werden Verbraucherrechte eingeschränkt: Wir müssen Käufer schützen und diese Nutzungseinschränkungen klar kennzeichnen. Sie verlieren bei vielen Anbietern das Recht, die erworbenen Medien zu verkaufen oder zu verleihen. Digitale Rechte-Minderung bedeutet, dass die Nutzer die Kontrolle über die bei sich liegenden Inhalte abgeben und Dritten die technische Hoheit über ihre Inhalte geben müssen. Das ist inakzeptabel!
Und wir sollten das Verbot von Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen aus der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie rausnehmen, sowie den Weiterverkauf von legal erworbenen digitalen Medien ermöglichen.

Alternativen zur GEMA fördern

Vor dem Hintergrund des GEMA-Bashings werden alternative und konstruktive Ansätze gern übersehen. Als Sympathisant von offenen Lizenzen wie den Creative Commons Lizenzen verstehe ich seit Jahren nicht, warum Kreative nicht die Wahlfreiheit haben, ihre Werke unter verschiedenen Lizenzen und Pseudonymen zu veröffentlichen. Die GEMA sagt, sie habe das Exklusivrecht. Im Weg steht auch das Monopol. Das möchte die C3S (Cultural Commons Collecting Society) als Alternative lösen. Zum Jahreswende wird die C3S als Europäischen Genossenschaft gegründet; sie versteht sich als Ergänzung zur GEMA. Sie wird vieles bieten, was GEMA-Kritiker wünschen: Nicht-Exklusivität, werkbezogene Lizenzierung, transparente Prozesse in der Abrechnung, exakte technologische Methoden zur 1:1-Abrechnung. Denn es ist möglich. Bei voller Stimmberechtigung aller Mitglieder. Es würde nicht einmal eine Urheberrechtsreform notwendig sein.
– > Was noch fehlt: Eine breite politische Auseinandersetzung und Unterstützung mit konstruktiven Alternativen. Und etwas finanzielle Förderung. Denn: Initiativen und Ansätze wie die C3S müssen scheitern, wenn die Finanzierung im Zuge der Umsetzung nicht unterstützt wird. Ohne gezielte Förderung sind hier nur die wieder und wieder gescholtenen Großunternehmen in der Lage, ihre eigene Vorstellung der Musikindustrie umzusetzen – und kulturelle Vielfalt bleibt außen vor.

Urheberrechtslaufzeiten verkürzen statt verlängern

Klaus Staeck hat in seiner Einführungsrede die These aufgestellt, dass eine Verkürzung von Schutzfristen das Urheberrecht insgesamt infrage stelle. Ich frage mich: Warum? In den vergangenen Jahrzehnten gab es eine ständige Ausweitung von Urheberrechtslaufzeiten. Das ging jedes Mal zu ungunsten der Allgemeinheit, weil mit einer Ausweitung wiederum der Zugang zum kulturellen Erbe der Menschheit blockiert wird. Das führt zu unzähligen Problemen, wovon die verwaisten Werke nur eins sind.

Diese lange Dauer der Urheberrechtslaufzeiten wirken auf mich wie eine Lotterie: Alle hoffen, irgendwann mal der nächste Goethe oder die nächste Madonna zu sein und dann auch noch die Kinder und Enkelkinder davon finanzieren zu können. Aber seien wir doch mal ehrlich: Die Wahrscheinlichkeit, dieses Lotterielos zu ziehen, ist ziemlich gering. Und 70 Jahre nach dem Tod, wie bei manchen Werken üblich, das würde zum Beispiel bedeuten, dass zum Beispiel meine ersten Blogbeiträge, sollte ich 80 Jahre alt werden, was ja hoffentlich dank technischem Fortschritt sehr realistisch ist, irgendwann gegen das Jahr 2120 gemeinfrei würden. Ich bin Urheber und ich finde das grotesk.

Wir müssen über eine Verkürzung diskutieren, um einen Zugang zum kulturellen Erbe der Menschheit noch zu unseren Lebzeiten zu ermöglichen.
Wir brauchen zudem ein Werkregister: momentan kann ich bei vielen Werken nicht wissen, ob und wie diese geschützt sind, wen ich zu kontaktieren hätte und wann die Frist ausläuft.

Epilog:

Aus Sicht der Nutzer hat sich in den letzten Jahren wenig positives beim Urheberrecht getan. bestrafen, verlängern, verschärfen, diese Trias hat uns in die Sackgasse geführt, in der wir nun stecken. Wenn heute die Vertreter der Industrien, die nun erstmals etwas in die Defensive geraten, nachdem jahrelang ihre Wünsche einfach nur abgenickt wurden, sich einem Dialog verweigern, dann muss man sagen: Sie haben allen Grund dazu. Film-, Musik- und Buchwirtschaft haben die Suppe eingebrockt, die die Nutzer nun auslöffeln dürfen. Zu möglichen konstruktiven Lösungen der von ihnen verursachten Probleme wollen diese Player offensichtlich nichts beitragen. Und das ist schade, aber ihre Entscheidung. Die Nutzer können nicht länger darauf warten, dass die Film- und Musikindustrien ihnen auch mal ein paar Rechte gewähren, die ihnen vorher weggenommen wurden. Wir brauchen Zahlen, wer vom Urheberrecht wie profitiert. Wir brauchen Zahlen, was die Durchsetzung des Urheberrechts wen kostet. Wir brauchen aber eines nicht: Verzögerungstaktiken. Das Kind liegt für alle Beteiligten im Brunnen, holen wir es so schnell wie möglich heraus. Wer nun wegrennt, handelt verantwortungslos.

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