Der Digitale Gesellschaft e.V. fordert die Einführung eines Leistungschutzrechts für Onlinebeiträge wie Tweets, Facebook- und Blogpostings.

„Immer wieder sehen wir, wie sich Verlagsangestellte, Suchmaschinen und Internetdienste an den Beiträgen, Fotos und Ideen der Internetnutzer schamlos, ohne Rücksprache und finanzielle Entschädigung bedienen“, erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. Da Internetnutzer unter hohem finanziellem Risiko hochwertige Leistungen für Print- und Onlineprodukte erbringen, haben die Internetnutzer ein großes Interesse daran, dass auch ihre Leistungen durch das in Änderung befindliche Urheberrechtsgesetz geschützt werden. „Die Selbstbedienungsmentalität bei Anbietern von Printerzeugnissen, Onlinepublikationen und Diensteanbietern muss ein Ende haben“, fordert Beckedahl. „Die im Vorfeld auch emotional geführten Diskussionen sollen hiermit ein Ende finden: jeder kriegt einen Teil vom Kuchen und am Ende haben alle genau so viel wie vorher!“

Daher fordert der Digitale Gesellschaft e.V. die Bundestagsabgeordneten auf, in den geplanten Änderungen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger folgende Ergänzung vorzunehmen:

§87f
[…] (4) Als Hersteller eines Presseerzeugnisses gelten auch Internetnutzer. Die redaktionell-technische Festlegung der Beiträge in allen Telemediendiensten durch Internetnutzer wird dem Presseerzeugnis gleichgestellt.

Dieser Beitrag basiert auf dem Bundestagsabgeordneten vorgetragenen Anliegen der Presseagentur dapd, im Leistungsschutzrecht ebenfalls berücksichtigt zu werden. Der Digitale Gesellschaft e.V. lehnt die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger auch weiterhin rundheraus als falsch und gefährlich ab.

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2 Meinungen zu “Leistungsschutzrecht: „Die Diskussion muss hiermit ein Ende finden!“

  1. Jakob sagt:

    Grundsätzlich bin ich da definitiv dafür. Trotzdem muss doch die Sache mit der Schöpfungshöhe erhalten bleiben, oder? Ich meine 140 Zeichen, das ist eine öffentliche SMS, nichts weiter, so sehe ich das.

    Was anderes ist es halt bei Blogposts, oder sagen wir, selbst bei Blogkommentaren wenn diese 50 Wörter überschreiben.

    Dennoch: Tweets oder geistlose Facebook Shares sollten nicht geschützt werden. Das wäre Bürokratisierung ².

  2. Stefan Pommerening sagt:

    Auf welchem Druckereierzeugnis finden sich doch gleich die „Tweets des Tages“? Wird diese „Zueigenmachung“ eigentlich vorher mit den Urhebern der Tweets abgesprochen bzw. eine Erlaubnis eingeholt? (Nein, ich weiss es wirklich nicht…) Oder wird da sogar ein „finanzieller Ausgleich“ angeboten?
    Nein, ich bin nicht so doof zu denken, dass jemand wegen den „Tweets des Tages“ eine bestimmte Zeitung kauft oder auf eine spezielle Website surft und natürlich ist auch ein wenig Polemik dabei. Ich finde es aber traurig wenn das Urheberrecht nur denen nützlich ist, die bereits eine Machtposition besitzen und damit die Auslegung und den Rahmen nach eigenem Vorteil bestimmen wollen.
    Sehe nur ich die Parallelen zur Musik- und Filmindustrie?

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