Heute hat der Digitale Gesellschaft e.V in Zusammenarbeit mit European Digital Rights eine Broschüre zum Internet-Kapitel des ACTA-Abkommens herausgegeben. Die Broschüre erklärt eine der vielen schwammigen Passagen in ACTA genauer und hilft dabei, den Text, die Verhandlungen und die Intention hinter dieser zentralen Formulierung genauer zu verstehen. Was ist konkret mit “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind,” um wirksam Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen gemeint? Mit zahlreichen Beispielen aus den USA, EU und den Mitgliedstaaten wird diese Formulierung einem Realitätstest unterzogen.
Einen internationalen Trend zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ist seit Beginn der ACTA-Verhandlungen zu beobachten. Bereits vor Ende der Verhandlungen wurde dieser Geist in den beteiligten Nationalstaaten sichtbar, in Deutschland beispielsweise durch den im Bundeswirtschaftsministeriums angesiedelten „Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen“.
Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. erklärt:
„Obwohl alle diese Beispiele zeigen, dass die freiwillige Kooperation zur Rechtsdurchsetzung auch ohne ACTA funktioniert, sind sie zurzeit eher die Ausnahme. Sie würden jedoch für alle Mitgliedstaaten die verbindliche Rechtsnorm, sollte ACTA in Kraft treten.“
In dieser Woche finden im Europäischen Parlament wieder wichtige Diskussionen über das Abkommen statt. Heute debattiert der Bürgerrechtsausschuss (LIBE) und morgen der Ausschuss für Internationalen Handel (INTA). Um den Abgeordneten noch einmal genau vor Augen zu führen, in wie weit das Abkommen Grundrechte gefährdet, haben wir heute die Broschüre herausgegeben und an alle deutschen Abgeordneten versandt.
„Unsere Erklärungen zum Internet-Kapitel des Abkommens machen ebenso deutlich, dass sich das EU-Parlament nicht seine politische Verantwortung nehmen lassen und keine Verzögerungstaktiken seitens der ACTA-Befürworter tolerieren darf“, so Beckedahl weiter.