Die Verhandlungsführerinnen der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda, Dorothee Bär und Brigitte Zypries, haben heute im Anschluss an eine Sitzung der Koalitionsverhandlungen verkündet, dass die Störerhaftungsproblematik gelöst werden soll.
Der Digitale Gesellschaft e.V. begrüßt den Entschluss der künftigen Großen Koalition, die Störerhaftung beseitigen zu wollen.
„Wir haben bereits im vergangenen Jahr einen Lösungsweg aufgezeigt, wie die Politik durch Änderungen im Telemediengesetz Betreiber von offenen WLANs mit kommerziellen Internetprovidern hinsichtlich der Haftungserleichterung gleichstellen könnte. Damit könnten auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt“, so Volker Tripp, Politischer Referent des Digitale Gesellschaft e.V.
Notwendig geworden ist eine Gesetzesänderung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs („Sommer unseres Lebens“), wonach diejenigen haftbar gemacht werden können, aus deren Netzwerken heraus Dritte illegale Aktivitäten ausüben. Wegen dieses Haftungsrisikos schotten derzeit viele Nutzer ihre Netze ab, anstatt sie anderen zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen. Das führt in dichter besiedelten Gebieten dazu, dass zwar oft unzählige WLAN-Netze zu empfangen sind – allerdings verschlüsselt, so dass kein einziges zur gemeinsamen Nutzung offen steht. Und all dies nur, weil die WLAN-Betreiber, anders als etwa die Anbieter von DSL-Anschlüssen, nach gegenwärtiger Rechtslage für alles verantwortlich sind, was über ihre Netze geschieht. Diesem Irrsinn soll nun offenbar endlich ein Ende gesetzt werden.
„Wir werden genau hinschauen, wie man die Problematik der Störerhaftung lösen will, denn der Teufel dürfte im Detail stecken. Die Störerhaftung zu beseitigen, und dabei gleichzeitig Identifikations- und Dokumentationspflichten für den WLAN-Betreiber einzuführen, wie dies vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, würde dem Ziel eines flächendeckenden offenen Internetzugangs einen Bärendienst erweisen.“, so Volker Tripp weiter. „Eine solche Lösung wäre kontraproduktiv und würde die gegenwärtige, wenig zufriedenstellende Lage keineswegs verbessern.“
Aus Sicht des Digitale Gesellschaft e.V. ist das Teilen von Internetzugängen nicht nur in rechtspolitischer, sondern auch in netz- und sozialpolitischer Hinsicht eine Notwendigkeit: „Wer Anderen sein WLAN zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, handelt in der Regel aus altruistischen Motiven, und sollte dafür nicht grundsätzlich einem Haftungsrisiko ausgesetzt sein“, erläutert Tripp. „Aus Sicht von Datenreisenden ist diese Art der digitalen Nachbarschaftshilfe gelebte Solidarität. So wird es auch sozial Benachteiligten ermöglicht, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten.“