Digitale Gesellschaft e.V.: Bundesregierung muss Speicherwahnsinn auf EU-Ebene stoppen!

Nach der Einleitung eines Verfahrens wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung fordert der Digitale Gesellschaft e.V. die Bundesregierung dazu auf, endlich Vernunft einkehren zu lassen und aktiv gegen die EU-Richtlinie vorzugehen.

Wie erwartet macht die EU-Kommission nun Druck auf Deutschland, die nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. „Wir fordern die Bundesregierung auf, nun gegen die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie beim Europäischen Gerichtshof zu klagen“, erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. „Es ist höchste Zeit für die Bundesregierung, dem Überwachungswahnsinn endlich einen Riegel vorzuschieben und in Brüssel dafür zu sorgen, dass die anlasslose Totalprotokollierung unserer Verbindungs- und Standortdaten gestoppt wird.“

Die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie verstößt nach Auffassung des Digitale Gesellschaft e.V. gegen die Unschuldsvermutung nach Artikel 48 der europäischen Grundrechtecharta, gegen den Datenschutz nach Artikel 8 und die in Artikel 11 der Grundrechtecharte verfasste „Freiheit, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen und weiterzugeben.“

Außerdem müsse sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, bei der laufenden Evaluation die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. „Die Vorratsdatenspeicherung stellt alle Bürger unter Generalverdacht. Niemand käme auf die Idee, zu speichern, wer mit wem wann und wo in den letzten sechs Monaten beim Kaffeekränzchen war.“, erklärt Beckedahl weiter. Es sei nun an der Bundesjustizministerin und der FDP, den Koalitionspartner endlich zur Vernunft zu bewegen und sich im EU-Rat dafür einzusetzen, dass die Richtlinie ersatzlos gestrichen wird.

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