Pressemitteilung des Digitale Gesellschaft e.V.
Jammern der Musik- und Filmindustrie selbstverschuldet – Rechtslage und Anbieter benachteiligen Nutzer
Der Bundesverband Musikindustrie, der Börsenverein des deutschen Buchhandels und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten haben heute gemeinsam erklärt, dass „mehr als 20 Prozent der Deutschen im letzten Jahr Medieninhalte heruntergeladen haben, davon ein Viertel illegal“.
Dazu erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft, der für die Rechte der Internetnutzer eintritt:
„Im Klartext heißt dies, dass selbst nach Studien der Rechteindustrie nur fünf Prozent der Deutschen überhaupt rechtlich umstrittene Werke im Netz herunterladen. Und für die Musikindustrie scheint jeder Download illegal zu sein, bei dem kein Geld bezahlt wird.“
Aus Sicht des Digitale Gesellschaft e.V. widerlegen die Rechteinhaber selbst ihre Behauptung, dass „Raubkopieren“ ein Massenphänomen sei. „Musik-, Film- und Buchbranche jammern wieder einmal über die schrecklichen Internetnutzer. Und fordern dann, dass schärfere Gesetze her müssten. Das ist nicht nur jedes Jahr dieselbe Leier, es ist auch falsch“, sagt Markus Beckedahl .
Tatsächlich gibt es beispielswiese für die Musikindustrie wenig Grund zum Jammern: von 2009 auf 2010 stiegen die legalen, bezahlten Downloads nach Zahlen des Bundesverbandes Musikindustrie um über 30 Prozent. „Das liegt daran, dass sich die Musikindustrie weitgehend von Techniken wie dem Digitalen Restriktionsmanagement getrennt hat, das für die Nutzerinnen und Nutzer nicht nur ein Dauerärgernis, sondern auch einen Qualitätsmangel dargestellt hat.“ Dieser Schritt stehe seitens der Buchverlage und Filmwirtschaft noch aus – diese wiederholten gerade die Anfangsfehler der Musikindustrie.
„Wer nur teure und dann auch noch mangelhafte, restriktive Angebote macht, darf sich nicht wundern, wenn der wirtschaftliche Erfolg ausbleibt“, sagt Markus Beckedahl. „Ein überteuertes Auto, dass man zudem nur Dienstags und bei Regen fahren darf, kauft ja auch keiner freiwillig, wenn er stattdessen auch einfach den Bus nehmen kann.“
Statt auf die ewig gleiche Platte der Rechteindustrie nach Verschärfung der Rechtslage zu hören ist die Politik nun gefordert, das Urheberrecht nutzerfreundlich auszugestalten. Zu den Kernforderungen des Vereins Digitale Gesellschaft zählen dabei:
– Einführung eines „Recht auf Remix“ (vereinfachte und unentgeltliche Nutzung von Werkauszügen im Kontext anderer Werke)
– Festschreibung des „Rechts auf Digitale Privatkopie“
– Wiederverkäuflichkeit auch Digitaler Werke ermöglichen
– Verkürzung der urheberrechtlichen Schutzfristen auf realistisches Maß