Unsere aktuellen Blogposts zum Thema

Immer wieder untersuchen wir die aktuellen Entwicklungen und nehmen Stellung dazu:

Pressemitteilung: E-Evidence: Berichtsentwurf im Ausschuss versucht zu retten, was nicht zu retten ist

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll es Ermittlern künftig in der EU möglich sein, Provider grenzüberschreitend zur [...]

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Grenzüberschreitender Datenzugriff: Unsere Analyse zum Berichtsentwurf

Mit der E-Evidence-Verordnung soll es möglich werden, dass Strafverfolgungsbehörden aus EU-Staaten sich direkt an Provider wenden, die [...]

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Pressemitteilung: Kein grenzüberschreitender Direktzugriff auf Daten – 13 Organisationen warnen in offenem Brief vor E-Evidence-Verordnung

13 zivilgesellschaftliche Organisationen wenden sich in einem offenen Brief an die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament, um vor [...]

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Offener Brief an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments: Kein Grenzüberschreitender Direktzugriff auf persönliche Daten durch die E-Evidence-Verordnung!

offener_brief_eevidence_MEP AN: Die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments Berlin, 23.10.2019 Betreff: Kein grenzüberschreitender Direktzugriff auf persönliche Daten [...]

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Hintergrundinformationen

Grenzüberschreitende Strafverfolgung begrenzen!

Die Europäische Union arbeitet an einer Verordnung über den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel, der sogenannten E-Evidence-Verordnung.

Es soll den Staaten ermöglicht werden, in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Provider über Landesgrenzen hinweg zur Herausgabe von Daten zu zwingen. Zum Beispiel müssten E-Mail-Dienste und Messenger Verbindungsdaten oder gar die Inhalte von Nachrichten herausgeben. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat, wegen der ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder in dem der Beschuldigte lebt, eine Straftat ist.

Warum ist das ein Problem?

• Der Staat, in dem der Provider sitzt, soll bei einer solchen Entscheidung nicht mitreden können.
• Was in einem EU-Land eine Straftat ist, kann in einem anderen völlig legal sein.
• Inhaltsdaten dürften bereits beim Verdacht einer Straftat, die im Höchstmaß mit drei Jahren Freiheitsstrafe oder mehr bedroht ist, gefordert werden. Das trifft in Deutschland auf den geringfügigsten Diebstahl zu. Metadaten sollen bei Verdacht jeglicher Straftaten anforderbar sein. Das ist unverhältnismäßig.
• Journalismus, anwaltliche und ärztliche Tätigkeiten sowie Zeugnisverweigerungsrechte werden nicht geschützt.
• Die Provider sollen nur zehn Tage – in Notfällen sogar nur sechs Stunden– Zeit haben, um ein Herausgabeverlangen zu prüfen.
• Es gibt keinen durchgehenden Richtervorbehalt.

Der Stand der Dinge

Nachdem Kommission und Rat ihren jeweiligen Standpunkt gefasst haben, wird die geplante Verordnung im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments bearbeitet. Deutschland hatte im Rat dagegen gestimmt. Unter der Verhandlungsführerin Birgit Sippel hat der Ausschuss in sieben Arbeitspapieren bereits einige Kritikpunkte addressiert.

Anfang November wurde der Berichtsentwurf der Verhandlungsführerin Birgit Sippel veröffentlicht. Er sieht aus grundrechtlicher Perspektive eine Vielzahl von Verbesserungen vor, löst aber das grundlegende Problem des Entwurfs nicht: Der Zielstaat soll demnach zwar in einer ganzen Reihe von Fällen ein Widerspruchsrecht erhalten. Es ist aber nicht sichergestellt, dass er die Herausgabeanordnungen eines anderen EU-Staates auch tatsächlich überprüft. Eine ausführliche Analyse des Berichtsentwurfs findet ihr hier.

Gleichzeitig möchte die Kommission mit den USA über ein Abkommen verhandeln mit dem Ermittler auch an Daten von Providern gelangen können, die dort ansässig sind. Der CLOUD-Act verlangt, dass dafür US-Behörden gestattet werden muss, europäische Provider zur Herausgabe zu verpflichten. Die USA wollen aber noch mehr, nämlich in Echtzeit bei der Kommunikation mithören – das sieht die E-Evidence-Verordnung nicht vor. Das dazu nötige Verhandlungsmandat hat der Rat der Kommission am 06.06.2019 bereits erteilt.

Was wir dagegen tun

Wir haben einen offenen Brief an Abgeordnete im EU-Parlament initiiert, in dem wir gemeinsam mit 12 weiteren Organisationen vor dem Vorschlag warnen.

Hier findet ihr den Brief.

Weitere Informationen

Videos:

Talk auf der Netzpolitik-Konferenz 2019 in der Volksbühne

Diskussion mit Klaus Landefeld (eco e.V.) Elisabeth Niekrenz (digiges) und Hubert Schuster (LKA Berlin) im Digitalen Salon

Stellungnahmen:

Position Paper EDRi
Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes
Arbeitspapiere des LIBE-Ausschuss

Video vom 87. Netzpolitischen Abend:

https://www.youtube.com/watch?v=t-3kG9NaqIM;feature=emb_title