Urheberrecht – Gemeinsames Positionspapier Wikimedia Deutschland, Digitale Gesellschaft, Open Knowledge Foundation Deutschland
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Kirsten ist das zweite der derzeit in Brüssel ansässigen Mitglieder der DigiGes. Ein Europastudiengang führte sie nach Liverpool, Aix-en-Provence und Köln, jetzt bloggt sie auf vasistas-blog.net und netzpolitik.org, ist aktiv bei der NURPA (Net Users’ Rights Protection Association) in Belgien und arbeitet bei European Digital Rights als Advocacy Manager. Auf Twitter heißt sie @Kirst3nF.
Die geforderte Lösung geht am 07.04.2015 an den Start: das freie und öffentliche Urheberregister „CCROIPR“. Durch die Kombination von Digital- und Analog-Technologien und unter Ausnutzung staatlicher Institutionen soll die Recherchierbarkeit von Urheber und Werk über die nächsten 200 Jahre gesichert werden. Jeder Urheber veröffentlicht eine PDM (Public-Domain-Miniatur) seines Werkes als Belegexemplar, erhält dafür den Prioritätsnachweis und behält das qualitativ hochwertige Original zur kommerziellen Verwertung für sich zurück. Die PDM´s sind durch eine eindeutige Registernummer gekennzeichnet. Weitere Info unter http://www.startnext.de/ccroipr
Es geht hier in dem Fall nicht um die GEMA. Denn auch die kennt nicht alle Urheber von Musikstücken. Auch die VG Wort wird nicht alle Autoren von Büchern kennen. Das Chaos mit Fotos und Bildern zu erwähnen würde nur zu einer Farce ausarten, darum lasse ich das erst mal weg. Auch wenn es schwer fällt, man kann nur mit Urhebern reden die man kennt. Es ist jeder Interessenguppe freigestellt etwas dagegen zu tun. Und sei es in der Bereitstellung von Datenbanken oder ähnlichem wo eine unbeteiligte 3. Person schnell und einfach rausbekommen kann an wen muss ich mich im Zweifelsfall hinwenden. Und da wird von allein nichts kommen. Und da nützt mir auch nicht die Aufsicht eines Amtes das seit Jahren bei Softwarepatenten gegen geltendes Recht in Europa verstösst.
Auch wenn ich der Meinung bin, dass das Urheberrecht – insbesondere auf europäischer, wenn nicht gar weitergender internationaler Ebene – modernisiert werden muss, so bleibt der wichtigste Aspekt der Schutz der Urheber. Urheber werden nie auf Augenhöhe mit den Verwertern diskutieren können. Derzeit ist das erkennbar an der Google/YouTube-Aktion gegen die GEMA. Wissentlich wird hier die GEMA diskreditiert. Jedem, der sich auch nur ein bisschen mit den Gegebenheiten auskennt, weiß dass a) die GEMA weder Verlagsrechte besitzt bzw. besitzen kann, b) dass die GEMA von gesetzeswegen lizenzieren MUSS, und c) es seitens YT/Google bisher keinen Lizenzierungsantrag gibt.
Die GEMA ist nicht mit anderen Lieferanten aus der freien Wirtschaft vergleichbar. Sie ist ein nicht profit-orientierter Verein. Sie steht unter staatlicher Aufsicht (Deutsches Patent- und Markenamt). Sie ist verpflichtet spätestens bei Abrechungen an ihre Mitglieder Zahlen offen zu legen, so dass am Ende Verschwiegenheitsklauseln, wie sie z.B. seitens YT/Google gefordert werden, keine Wirkung haben. Ich frage mich auch, wenn YT/Google in anderen Ländern bereits Abschlüsse mit Verwertungsgesellschaften hat (angeblich über 30), warum stellt sie in Deutschland nicht endlich auch einen Lizenzierungsantrag?
Wer kürzere Schutzfristen fordert, wie derzeit die Grünen in einem Positionspapier, kann dies nur tun, wenn er keine Ahnung von den zeitlichen Abläufen im Kulturbereich hat und vielleicht der kulturelle Horizont bei Tageshits wie Britney Spears endet. Dass in den meisten Fällen der Aufbau von Künstlern – und hier speziell in der E-Musik – oftmals ein Jahrzehnt dauert, ist den Wenigsten bewußt.
Ich fordere die Digitale Gesellschaft auf, sich in einen offenen Dialog mit den Urherbern (Buchautoren, Komponisten, Textdichtern, ausübende Künstler, etc.) zu begeben und sich das notwendige Hintergrundwissen anzueignen, bevor sie weiterhin Forderungen stellt, die einseitig die Verwerterseite unter dem Mäntelchen des Verbraucherschutzes im digitalen Bereich begünstigt.
(Bitte keine Passagen aus diesem Text verkürzt wiedergeben.)