„Hass und Hetze muss innerhalb und außerhalb des Netzes wirksam entgegen getreten werden. Es ist jedoch der falsche Weg, soziale Netzwerke zu einer Inhaltepolizei zu machen und Online-Diensten die Weitergabe von Bestandsdaten an Private zu erlauben. Die Bekämpfung von strafbaren Inhalten ist eine genuin staatliche Aufgabe. Sie in private Hände zu legen, birgt hohe Missbrauchsrisiken und gefährdet die Meinungsfreiheit im Netz. Wir hoffen daher, dass die Abgeordneten des Bundestages das Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen werden.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Heute hat das Bundeskabinett einen nochmals leicht veränderten Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Nachdem Bundesjustizminister Maas Mitte März einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Hate Speech und Fake News vorgestellt hatte, war erst in der vergangenen Woche ein erweiterter Entwurf im Zuge der Notifizierung bei der EU-Kommission aufgetaucht. Darin war der Kreis der von dem Gesetz erfassten Straftaten deutlich erweitert worden. Außerdem sollten nicht nur soziale Netzwerke, sondern sämtliche Telemedienanbieter dazu ermächtigt werden, zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten auch Privatpersonen Auskunft über die Bestandsdaten ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu geben. In den beschlossenen Kabinettsentwurf wurde nun noch eine Öffnungsklausel aufgenommen, wonach das Bundesjustizministerium allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Verhängung von Bußgeldern erlassen kann. Damit will das Ministerium offenbar Bedenken entgegentreten, wonach die Androhung von Bußgeldern für jeden einzelnen Verstoß gegen die gesetzlichen Löschpflichten zu einer äußerst rigiden und proaktiven Löschpraxis der Anbieter beitragen könnte.

Auch die jüngsten Änderungen des Entwurfes beheben nicht die grundsätzlichen Konzeptionsfehler des Gesetzes. Die Entscheidung darüber, welche Inhalte strafbar sind und welche nicht, gehört nicht in die Hände von Social-Media-Unternehmen, sondern in die von Staatsanwaltschaft und Gerichten. Dies gilt umso mehr, als dass Nutzerinnen und Nutzer keinen Anspruch auf Veröffentlichung von Inhalten gegenüber den Unternehmen haben und die Unternehmen auch keine Bußgelder für die fälschliche Löschung rechtmäßiger Inhalte zu befürchten haben. Für besonders gefährlich im Hinblick auf die Meinungsfreiheit halten wir jedoch die geplante Auskunftsbefugnis bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Sie gilt für sämtliche Telemediendienste, also auch kleine und kleinste Online-Unternehmen. Die mit der Auskunft verbundene juristische Prüfung dürfte gerade solche Anbieter in der Regel massiv überfordern und zu einer eher freigiebigen Auskunftspraxis führen. Außerdem könnten solche Auskünfte leicht missbraucht werden, um die Identität von politischen Gegnern, missliebigen Kritikern oder anderen unliebsamen Personen im Netz aufzudecken und diese danach im realen Leben zu verfolgen und unter Druck zu setzen.

Bereits im Zuge der Verbändeanhörung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat der Digitale Gesellschaft e.V. zu dem Vorhaben Stellung genommen.

Auch bei unserer wöchentlichen Sendung „In digitaler Gesellschaft“ beim Berliner Radiosender FluxFM war das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bereits mehrmals Thema.

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Eine Meinung zu “Kabinett beschließt NetzDG: Bundestag muss Vorhaben stoppen

  1. Lud sagt:

    am 27.April 2017 soll wieder eine „Sau durch das Dorf“ : in diesem Fall durch das Parlament dem Bundestage getrieben – nein leider durchgewunken werden, mit massiven Eingriffsmöglichkeiten in das Netz der Netze dem sog. Internet mittels Deep Packet Inspection“ ( DPI ) kann dann bald so alles tiefgründig durchsucht und inspiziert werden. Das kann sogar soweit reichen, das – alle – nicht nur bestimmte Verbindungen bereits beim Aufbau behindert werden:
    „Der Handshake des SSL-Verbindungsaufbau wird erkannt und unterbunden“ das ist auch bei äußerst sinnvollen VPNs möglich und behindert so das ganze Netzwerkanwendungen und weit mehr als nur mittels „Stateful Packet Inspection“ ermöglicht werden.

    Liebe Netzwerknutzer, es kann
    das Ende des Internets
    in der Euch heute bekannten Form
    bedeuten.

    Zeigt bitte mehr
    digitale Courage

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