„Überwachung ist ein schleichendes Gift. Nach der Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten und der Ausweitung der Videoüberwachung droht nun auch noch die Totalüberwachung des Reiseverkehrs. Ein Blick nach Belgien zeigt, dass die heute zur Debatte stehende Fluggastdatenspeicherung schon morgen auch auf andere Verkehrsmittel ausgeweitet werden könnte. Die Räume, in denen sich Menschen unbeobachtet vom Staat bewegen und entfalten können, werden zunehmend enger.“, warnt Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

„Statt nun den nächsten großen Schritt in den Überwachungsstaat eilends durchzuwinken, sollten die Abgeordneten des Bundestages sich vor Augen halten, dass der Europäische Gerichtshof anlasslosen Datensammlungen bereits zweimal eine klare Absage erteilt hat. In naher Zukunft ist außerdem mit einer Entscheidung in dem Verfahren über das geplante Fluggastdatenabkommen mit Kanada zu rechnen. Wir erwarten daher, dass die Parlamentarier sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung für den Schutz der Grundrechte gerecht werden und mindestens die Entscheidung der Luxemburger Richter abwarten.“, so Sander weiter.

Heute wird der Bundestag in erster Lesung über ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten beraten. Das Gesetz dient der Umsetzung einer bereits im April vergangenen Jahres verabschiedeten EU-Richtlinie, welche die Mitgliedstaaten zur anlasslosen Speicherung der „Passenger Name Record“ (PNR) genannten Datensätze verpflichtet. Bei allen Flügen aus der und in die EU sollen pro Passagier und Flugbuchung umfangreiche personenbezogene Informationen an eine zentrale Datenbank übermittelt und für jeweils fünf Jahre vorgehalten werden. Neben Angaben wie Name, Anschrift, Sitzplatz und Flugnummer betrifft dies auch sensible Informationen wie Kreditkartendaten oder E-Mail-Adressen. Zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dürfen neben dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern, der Zollverwaltung und der Bundespolizei auch alle deutschen Geheimdienste auf diese Daten zugreifen und sie mit den Behörden anderer EU-Staaten, mit Europol sowie mit Drittstaaten austauschen. Außerdem werden die Daten permanent automatisch gerastert und mit anderen Datenbanken abgeglichen, um auffällige Verhaltensmuster aufzudecken und aktiv neue Verdächtige zu generieren. Über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus schreibt das deutsche Gesetz die Speicherung auch für innereuropäische Flüge vor.

Die vorgesehene langjährige Speicherung und algorithmische Auswertung der Fluggastdaten stellt elementare rechtsstaatliche Prinzipien auf den Kopf und verletzt außerdem die Grundrechte auf Achtung der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten. Bislang bedurfte es eines konkreten Anfangsverdachts gegen eine Person, um strafrechtliche Ermittlungen gegen sie einzuleiten. Mit dem nun vorliegenden Gesetzesvorhaben hingegen werden sämtliche Passagiere allein wegen der Buchung eines Fluges stets als potenziell Verdächtige behandelt und einer fortlaufenden automatisierten Rasterfahndung unterzogen. Auf diese Weise wird die Unschuldsvermutung faktisch ins Gegenteil verkehrt. Dabei gibt es bislang noch nicht einmal Indizien dafür, dass ein solches Vorgehen überhaupt ein probates Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität darstellen könnte. Vielmehr konnten sich beispielsweise die Mordanschläge von Paris im Januar und November 2015 ereignen, obwohl Frankreich bereits seit 2006 über Überwachungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations- und Fluggastdaten verfügt. Zudem hat der Europäische Gerichtshof bereits in zwei Entscheidungen klargestellt, dass pauschale, anlasslose und verdachtsunabhängige Datenspeicherungen unverhältnismäßig sind und deshalb gegen EU-Grundrechte verstoßen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt überprüft der Gerichtshof außerdem ein Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Kanada, welches eine im Kern identische Speicherung wie das deutschen Gesetz vorsieht. Eine Entscheidung steht derzeit zwar noch aus, doch ließen die Nachfragen und Kommentare der Richter während der Verhandlung im April vergangenen Jahres ebenso wie das Votum des Generalanwalts bereits deutlich eine äußerst kritische Haltung zu dem Vorhaben erkennen.

Wie schon häufiger war die Fluggastdatenspeicherung auch in dieser Woche Thema in unserer Reihe „In digitaler Gesellschaft“ beim Berliner Radiosender FluxFM.

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Eine Meinung zu “Fluggastdaten: Bundestag berät über Totalüberwachung des Reiseverkehrs

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