„Jetzt zeigt sich, wohin die Reise mit dem von Minister Maas vorgelegten Entwurf zur Bekämpfung von Hate Speech tatsächlich geht. Neben menschenfeindlicher Hetze sollen soziale Netzwerke nun zum Beispiel auch Pornographie, landesverräterische Fälschungen und terroristische Inhalte innerhalb kürzester Zeit löschen, um keine Bußgelder zu riskieren. Außerdem sollen Privatpersonen zur Durchsetzung ihrer Rechte künftig von Online-Diensten Auskunft über Bestandsdaten verlangen können. Unter dem Vorwand einer Rechtsverletzung könnten auf diese Weise online verwendete Pseudonyme aufgedeckt und Whistleblower oder unliebsame Kritiker enttarnt werden. Das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird immer mehr zu einem allgemeinen Netzzensurgesetz.“, warnt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

„Zugleich nimmt damit auch die Gefahr, dass es zu einer besonders rigiden Löschpraxis der Anbieter oder zur Unterdrückung unliebsamer Äußerungen kommen könnte, deutlich zu. Dass der Entwurf obendrein an Verbänden und Zivilgesellschaft vorbei derart umfangreich erweitert und sogar bereits bei der EU-Kommission notifiziert wurde, ist ein handfester Skandal.“, so Volker Tripp weiter.

Noch vor dem Abschluss einer bis einschließlich Donnerstag dieser Woche laufenden Verbändeanhörung weitet das Bundesjustizministerium den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Hate Speech und Fake News in sozialen Netzwerken erheblich aus. Während der ursprüngliche Entwurf für ein sogenanntes Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch 14 unterschiedliche Tatbestände vornehmlich aus dem Bereich der Äußerungsstraftaten erfasste, ist die Liste nun auf insgesamt 24 verschiedene Delikte angewachsen. Unter den neu aufgenommenen Straftaten befinden sich neben der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen (§ 90b StGB) und der landesverräterischen Fälschung (§ 100a StGB) unter anderem auch die Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB) und die Zugänglichmachung pornographischer Inhalte mittels Telemedien (§ 184d StGB). Des Weiteren sollen Privatpersonen im Falle der Verletzung sogenannter absoluter Rechte einen Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten gegenüber Online-Diensten erhalten.

Die Änderungen gehen aus einer Entwurfsfassung hervor, welche das Bundesjustizministerium der EU-Kommission am Montag dieser Woche im Rahmen der sogenannten TRIS-Notifizierung vorgelegt hatte. Die Mitgliedstaaten müssen Rechtsetzungsvorhaben zu Erzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft vor ihrem Erlass bei der Kommission notifizieren. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Gesetze mit dem europäischen Binnenmarkt und dem EU-Recht vereinbar sind.

Bereits im Zuge der Vorstellung des ursprünglichen Entwurfs für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor knapp zwei Wochen hatte der Digitale Gesellschaft e.V. kritisiert, dass das Vorhaben den rechtssicheren Betrieb von Online-Diensten mit nutzergenerierten Inhalten in Deutschland enorm erschwert und außerdem erhebliche Gefahren für die Meinungsfreiheit im Netz begründet. Das bereits in rechtstechnischer Hinsicht verunglückte Gesetz macht soziale Netzwerke faktisch zu einer Inhaltepolizei des Internet und leistet einer privatisierten Rechtsdurchsetzung Vorschub. Mit der nun vorgenommenen Ausweitung des Straftatenkatalogs und der Aufnahme eines Auskunftsanspruchs für Privatpersonen werden diese Risiken weiter verschärft. Unklar bleibt, warum der ursprüngliche Entwurf während einer noch laufenden Verbändeanhörung derart beträchtlich geändert und zudem bei der EU-Kommission notifiziert wurde. Durch dieses Vorgehen entsteht der Eindruck, dass eventuelle Einwände seitens der Verbände im Haus von Justizminister Maas ohnehin auf taube Ohren treffen würden und das Vorhaben in der nun notifizierten Form bereits beschlossene Sache ist. Nicht zuletzt in Anbetracht der Tragweite des geplanten Gesetzes ist ein solcher Umgang mit erwarteter Kritik vollkommen inakzeptabel.

Der veränderte Entwurf war in dieser Woche auch das Thema bei „In digitaler Gesellschaft“ auf dem Berliner Radiosender FluxFM.

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Eine Meinung zu “Terror, Porno, landesverräterische Fälschung: Justizministerium weitet NetzDG-Entwurf erheblich aus

  1. Axl sagt:

    Ich kann es noch immer nicht ganz glauben, aber es sieht sehr danach aus, dass da eine Machtergreifung statt gefunden hat, die zumindest ich verschlafen habe.
    Amadeu Antonio Stiftung, IM Annetta Kahane, Antifapoetin Julia Schramm, GröJaZ Jochen Maas: Diese ausgewiesenen Menschenfreunde, an denen wohl selbst Big Brother sein Gefallen gefunden hätte, sind angesetzt auf „Menschen verachtende Äußerungen“, „landesverräterische Fälschungen“, „Terrorismus“ und (Feigenblatt:) Pornographie.
    Wo doch jede(r) mit Mausklick oder Wisch wegmachen kann, was missfällt!
    Wer hat noch Zweifel, dass dies das Requiem auf die Meinungsfreiheit ist?
    Wer kann dagegen noch eine richtig aussagekräftige Demonstration organisieren?

Kommentare sind geschlossen.