EDRi hat sehr hilfreiche FAQ zu ACTA zusammen gestellt. Hier ist die deutsche Übersetzung:

1. Müssen alle ACTA-Länder Three-Strikes-Systeme einführen?

Länder, die das ACTA-Abkommen unterzeichnen, sind dazu aufgefordert, „Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben“ zur straf- und zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung zu fördern. Diese Zusammenarbeit zwischen privaten Akteuren soll umfassend sein und auch Sanktionen wie Netzsperren für Endverbraucher beinhalten.

Dies geht aus einem geleakten Dokument hervor, welches das EU-Parlament selbst veröffentlicht hat (Fußnote 6 auf Seite 4: „Ein Beispiel für diese Maßnahmen ist, bei wiederholten Verstößen und unter entsprechenden Bedingungen, die Aussetzung von Verträgen und Konten in den Systemen oder Netzwerken der Internetanbieter“, siehe http://www.edri.org/files/acta_disconnection.pdf.)

2. Also sind Unternehmen nicht verpflichtet, repressive Maßnahmen gegen ihre Kunden zu einzuführen?

Unternehmen drohen strafrechtliche Sanktionen, wenn ein „wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteil“ durch Urheberrechtsverletzungen „mittelbar“ erlangt wurde und/oder vermutet wird, dass sie „Beihilfe“ geleistet haben (z.B. dadurch, dass sie keine repressiven Maßnahmen eingeführt haben). Sie können sich also entweder für repressive Maßnahmen entscheiden oder dieses Risiko eingehen.

3. Ist ACTA mit bestehendem EU-Recht vereinbar?

Strafrechtliche Sanktionen zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten sind nicht Teil des EU-Acquis – der einzige Versuch, solche Sanktionen einzuführen, scheiterte 2007 mit IPRED im Rat. Zudem gehen die strafrechtlichen Bestimmungen in ACTA über die bereits abgelehnten Vorschläge hinaus. Das EU-Parlament hatte unter anderem Ausnahmen für Privatkopien und „Fair-Use“ für bestimmte Bereiche wie Berichterstattung, Lehre, Wissenschaft oder Forschung gefordert. Diese Forderungen wurden in ACTA nicht berücksichtigt, Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Es gibt viele weitere Bereiche, wo die Vereinbarkeit mit EU-Recht fragwürdig ist – zum Beispiel der fast unbegrenzte Schadenersatzanspruch, der im Rahmen des ACTA-Abkommens auf Basis von Verkaufspreisen anstatt auf Basis des tatsächlich entstandenen Schadens berechnet werden kann. Die Studie der DG Expo des EU-Parlaments empfiehlt, diesen Teil durch den EuGH prüfen zu lassen (S.67).

4. Aber ist es nicht trotzdem gut, internationale Spielregeln für die Durchsetzung der Urheberrechte zu schaffen?

ACTA hat das Ziel, Teile des EU-Rechts zu exportieren – unter der ungeklärten Annahme, dass diese Gesetze anderswo, in einem völlig anderen rechtlichen Umfeld, dieselben Auswirkungen haben werden.

So verlangt ACTA beispielsweise die umfassende Weitergabe von personenbezogenen Nutzerdaten an Rechteinhaber sowie eine nicht spezifizierte „freiwillige“ Kontrolle durch „Kooperationsbemühungen“ ebendieser. In der EU geben die E-Privacy- und die Datenschutzrichtlinie einen Rahmen für Verbraucherschutz vor. ACTA schränkt jedoch Grundrechte ein ohne gleichzeitig sinnvolle Garantien zu gewährleisten. Dies ist eine Bedrohung für die Demokratie – insbesondere für Bürger in Ländern, wo es keine oder nur wenige Gesetze gibt, die Grundrechte sichern.

Zudem verletzt dies Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union, der die EU dazu verpflichtet, sich bei ihrem internationalen Handeln von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit leiten zu lassen.

5. Aber zumindest dort, wo ACTA uns selbst betrifft, besteht keine Gefahr, oder?

Viele der Bestimmungen in ACTA leiten sich von der Urheberrechtsrichtlinie (IPRED) ab (z.B. der Zugang zu personenbezogenen Daten). Diese Bestimmungen haben in einigen Mitgliedstaaten bereits ernsthafte Probleme hervorgerufen. So werden sie beispielsweise in Deutschland profitabel dazu benutzt, Verbraucher vor die Qual der Wahl zu stellen, entweder ein Gerichtsverfahren in Kauf zu nehmen – oder einfach direkt Schadenersatz und Anwaltskosten zu zahlen.

Wenn diese Bestimmungen in ACTA angenommen werden, ist die EU nach internationalem Recht verpflichtet, keine Änderungen mehr an ihnen vorzunehmen. Die Evaluierung der IPRED-Richtlinie durch die EU-Kommission ist jedoch erst nach der Annahme von ACTA durch das EU-Parlament vorgesehen. Damit entscheidet die EU, keine wesentlichen Änderungen in der Richtlinie vorzunehmen, noch bevor sie die Richtlinie überhaupt evaluiert hat.

6. In Zeiten einer Wirtschaftskrise ist es sicherlich gut, wirtschaftliches Wachstum mit einem Handelsabkommen zu fördern?

Die unabhängige Studie des EU-Parlaments (DG Expo) belegt, dass es „einen Zeitpunkt gibt, an dem sich die noch stärkere Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten als kontraproduktiv erweist und Innovation behindert“ (S. 46). Die Kommission hat sich geweigert, eine Folgenabschätzung von ACTA vorzunehmen. Daher liegt keine einzige Analyse vor, in wieweit die Maßnahmen in ACTA „kontraproduktiv“ sein könnten.

Auch „fördert“ ACTA die Kontrolle der Netzwerke durch Vermittler (Zugangsprovider, Webhosting-Provider, Bezahldienste, Suchmaschinen, Werbenetzwerke etc.). Die sehr reale Gefahr wurde jedoch nicht analysiert, dass diese Aktivitäten auch dazu benutzt werden können, den Zugang europäischer Unternehmen zu ausländischen Märkten zu behindern. Schlimmer noch, es wäre sehr schwierig bei der Welthandelsorganisation (WTO) eine Entscheidung gegen einen solchen Protektionismus zu erwirken, weil es sich um außergerichtliche „freiwillige Kooperationsbemühungen“ handelt.

7. Aber die Schaffung einer Maßstabs, an dem sich die übrige Welt orientieren kann, sollte doch sinnvoll sein?

Das Problem ist, dass die geheimen ACTA-Verhandlungen, bei welchen die Einbeziehung anerkannter und etablierter multilateraler Foren bewusst vermieden wurde, leider einen neuen Maßstab in Sachen kontraproduktiver Diplomatie gesetzt haben. Wie die Studie des EU-Parlaments zeigt, wurden “die großen Schwellenländer wie China, Brasilien und Indien offenbar nicht offiziell zur Teilnahme eingeladen”. Das hat dazu geführt, dass sich Indien für die weniger entwickelten Länder (LDCs) im TRIPS-Rat eingesetzt und über den „Ausschluss der überwiegenden Mehrheit von Ländern, einschließlich der Entwicklungsländer und der LDCs“ beschwert hat.

8. Zumindest wird ACTA dem europäischen Online-Business in der globalisierten Welt dienen, oder?

ACTA verpflichtet die teilnehmenden Staaten, die Rechtsdurchsetzung durch private Unternehmen zu fördern. Da das Internet keine Grenzen hat, geschieht diese private Kooperation meistens zwischen Unternehmen in anderen Ländern, wo unterschiedliche Urheberrechtssysteme und unterschiedliche Haftungsbestimmungen gelten.

Online-Unternehmen würden daher ständig Gefahr laufen, dass Suchmaschinen ihre Angebote aus den Suchergebnissen löschen; dass Bezahldienste Zahlungen an sie blockieren; dass der Registrar, dem sie für ihre Webseiten-Registrierung Gebühren entrichtet haben, ihren Domainnamen (wie etwa edri.org) entfernt – oder sie einfach von ausländischen Internetprovidern, die ihre Geschäfte vor unliebsamer Konkurrenz schützen wollen, gesperrt werden.

9. Das ist doch alles übertrieben – es besteht in Wahrheit keine Gefahr für Grundrechte, oder?

Ein konservatives Mitglied des deutschen Bundestags hatte für seine Website unabsichtlich mehrere urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet. Die große Besucherzahl seiner Seite führte zur einer Nutzung der Bilder in „gewerblichem Ausmaß”. Da er für die Nutzung der Fotos nichts bezahlt hatte, erhielt der Abgeordnete dadurch einen “mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil“. Sein Serviceprovider unterstützte die „Verletzung“ und leistete „Beihilfe“, weil er nichts gegen den „Urheberrechtsverletzer“ unternommen hatte. Macht das den Abgeordnete und seinen Provider zu Kriminellen? ACTA zufolge ist das der Fall. Und darin besteht die Gefahr für die Meinungsfreiheit und die Demokratie.

10. Warum stimmen die nationalen Parlamente sowie das EU-Parlament über ACTA ab – und ist das Abkommen nicht bereits unterzeichnet und der Prozess damit abgeschlossen?

ACTA liegt teilweise außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Rechts (des so genannten Acquis communautaire). Jener Teil, der nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt (wie die strafrechtlichen Sanktionen), muss von jedem Mitgliedsstaat gesondert angenommen werden. Jener Teil, der in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, kann auf EU-Ebene entschieden und ratifiziert werden.

Die EU kann nur den gesamten Text annehmen oder ablehnen – obwohl dem nichts entgegensteht, dass sie interne Richtlinien für die Umsetzung des Abkommens festlegt. Ein internationales Abkommen zu unterzeichnen ist nicht das gleiche wie einen Vertrag zu unterschreiben – es eröffnet lediglich den Entscheidungsprozess innerhalb einer Regierung.

(Übersetzt von vasistas?)

3 Meinungen zu “ACTA: Häufig gestellte Fragen

  1. Heike sagt:

    ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. Endlich hat man ein vergleichsweise freies Medium Internet gefunden. Nun will man das letzte Refugium auch noch überwachen. Was soll das ganze?

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