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Unser Crowdfunding gegen ACTA war erfolgreich

Es gibt ein Update zu unserer ACTA-Crowdfunding-Aktion, die der Digitale Gesellschaft e.V. vor drei Wochen gestartet hatte. Unser Ziel waren 15.000 Euro zu sammeln, um diverse Kampagnen-Ideen gegen ACTA realisieren zu können. Das Ziel haben wir mittlerweile geschafft. Über Betterplace sind rund 12.000 Euro von 331 Spendern eingegangen. Dazu haben wir noch rund 1.000 Euro direkt gespendet bekommen und 3.000 Euro stiftet der Chaos Computer Club dazu. 1000 Euro in Druckleistungen spendet uns die Druckerei INnUP (im Gegentausch bekommen sie einen Link auf Flyer drucken) und die Druckerei Hot-flyer gibt uns 30% auf alle Druckmaterialien.

Das Geld gibt uns jetzt die Freiheit, verschiedene Offline-Materialien produzieren und anschließend kostenlos an viele zu verteilen zu können. Dazu gehören 50.000 Info-Flyer, die man hier als PDF bereits lesen kann.


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Vorbild Niederlande: Echtes Netz muss gesichert werden

Das niederländische Gesetz zum Schutz der Netzneutralität hat die zweite und entscheidende Hürde genommen. Der Senat stimmte gestern für das Gesetz, das u.a. Deep-Packet-Inspection streng limitiert, den Internetzugang besser schützt und Traffic-Management reguliert. Damit werden Nutzerrechte gestärkt und die Grundlage für die Sicherung eines Echten Netzes geschaffen.

Dazu erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.:

“Die Niederlande haben eine Vorreiterfunktion für die gesamte EU. Als erster Staat haben sie die Notwendigkeit von strengen Regeln zum Schutze der Netzneutralität erkannt und gehandelt. Das Gesetz stärkt Nutzerrechte und schafft einen vernünftigen Innovationsrahmen, der für mehr Wettbewerb sorgen wird. Die Bundesregierung sollte sich ein Vorbild an den Niederlanden nehmen und endlich einen gesetzlichen Schutz der Netzneutralität auf den Weg bringen.”

In Deutschland verkaufen Telekommunikationsunternehmen Internetzugänge, bei denen relevante Dienste wie VoIP, Instant-Messaging und Peer-to-Peer-Kommunikation per AGB und technische Maßnahmen verboten werden. Solche Produkte sollten nicht als vollwertiger Internetzugang verkauft werden dürfen. Hier sind klare verbraucherfreundliche Regelungen notwendig. “Als Internetzugang sollte nur beworben werden dürfen, wo ein echtes Netz ohne Diskriminierung drin ist”, sagt Markus Beckedahl. “Alles andere ist eine Verbrauchertäuschung.”

Auch der Zusammenschluss der Regulierungsbehörden für Telekommunikation BEREC kam kürzlich in einer europaweiten Studie zum Ergebnis, dass Eingriffe in die Netzneutralität wesentlich häufiger sind als von den Internetprovidern lange Zeit behauptet. Dies hatte die EU-Kommission unter der Federführung der Vizepräsidentin Neelie Kroes lange bestritten und auf Lösungen durch die Marktteilnehmer vertraut. Vergangene Woche kündigte nun die niederländische Liberale Kroes jedoch an, dass sie an einem neuen “Papier” zur Netzneutralität sitze.

Ebenfalls geregelt wird im neuen niederländischen Telekommunikationsgesetz die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie, die einen verbesserten Datenschutz im Internet vorsieht. Insbesondere die Regelungen zum heimlichen Beobachten von Nutzern ohne deren Wissen und Zustimmung durch die Installation sogenannter Cookies auf deren Rechnern wird durch das Gesetz deutlich erschwert. Die Bundesregierung ist mit der Umsetzung dieser E-Privacy-Richtlinie in deutsches Recht bereits ein Jahr im Verzug.

Der Digitale Gesellschaft e.V. setzt sich im Rahmen der “Echtes Netz“-Kampagne für einen gesetzlichen Schutz der Netzneutralität ein und hat hierfür im Mai 2011 bereits den Vorschlag unterbreitet, einen neuen §89a Nichtanalyse und Nichtunterdrückung in das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) aufzunehmen.

Was drin steht:

Das niederländische Telekommunikationsgesetz (“Telecomwet”) soll sowohl das Blockieren als auch die künstliche Verlangsamung von Datenflüssen untersagen. Dazu werden sogenannte Deep Packet Inspection-Technologien stark reguliert. Diese Technik darf nur unter strengen Voraussetzungen zum Einsatz kommen, oder wenn die Nutzer explizit zugestimmt haben. Außerdem werden die Bedingungen für das Trennen eines Internet-Anschlusses streng limitiert. Das soll nur noch im Betrugsfall oder bei Nichtbezahlen der Rechnung möglich sein. Damit wird 3-Strikes-Modellen zur Kappung des Internetzugangs sowie den auch in Deutschland gängigen AGB-Klauseln, die “bei übermäßiger Nutzung” von Flatrate-Tarifen ein Sonderkündigungsrecht für den Anbieter vorsehen, ein rechtlicher Riegel vorgeschoben.

Die letzte Hürde nimmt die Netzneutralität am 15. Mai in der “tweede Kamer”, wo noch ein größerer Fehler der bereits beschlossenen Netzneutralitätsregeln ausgebügelt wird. Gratulation an Bits of Freedom, damit bekommen die Niederlande das erste Netzneutralitätsgesetz in Europa, was hoffentlich Signalwirkung haben wird. Deutschland hält sowas ja leider nicht für möglich und verspielt damit ein echtes Netz.

„Adoptier Deinen Abgeordneten“

Pressemitteilung Digitale Gesellschaft e.V.

Digitale Gesellschaft e.V. startet Beteiligungsplattform „Adoptier Deinen Abgeordneten“

Der Verein für die Vertretung von Nutzerinteressen Digitale Gesellschaft e.V. stellt heute auf der Bloggerkonferenz re:publica 12 eine neue Internetplattform vor, die Nutzer und Abgeordnete einander näher bringen soll. „Adoptier Deinen Abgeordneten“ vergibt virtuelle Patenschaften an Nutzer, die Bundestagsabgeordnete netzpolitisch betreuen möchten. Kern der Plattform sind Patentagebücher, in denen die Paten über ihre Kommunikation mit den Abgeordneten öffentlich informieren. Der Digitale Gesellschaft e.V. benachrichtigt Paten, sobald ein netzpolitisch relevantes Thema bei den von ihnen adoptierten Abgeordneten zur Beratung oder Entscheidung ansteht.

„Wir betreten mit dieser Plattform absolutes Neuland“, erklärt Lavinia Steiner, stellvertretende Vorsitzende des Digitale Gesellschaft e.V. „Das Konzept der Patenschaft verbindet ernsthaftes politisches Engagement mit einer spielerischen Herangehensweise, wie sie vielen Internetnutzern vertraut ist.“ Dabei steht das Konzept im Vordergrund, dass einzelne Nutzer sich intensiv um einzelne Abgeordnete kümmern. „Jeder Bundestagsabgeordnete entscheidet über netzpolitische Themen, auch wenn es nicht sein Fachgebiet ist“, erklärt Lavinia Steiner. „Daher suchen wir für alle 620 Abgeordneten Paten für individuelle Betreuungsverhältnisse.“

Zur Finanzierung des Betriebs werden Paten darum gebeten, den Digitale Gesellschaft e.V. mit Spenden zu unterstützen, deren Höhe von der formellen politischen Wichtigkeit der Abgeordneten abhängt. Die vorgeschlagene Mindestsumme beträgt pro Mandatsträger vier Euro monatlich. Ein Verhaltenskodex soll sicherstellen, dass Paten sich dabei dem politischen Anlass entsprechend wohlverhalten, Abgeordnete können bei Verstößen beim Digitale Gesellschaft e.V. Beschwerde einreichen. „Wir glauben, dass Nutzer und Abgeordnete mit dieser Plattform näher zueinander finden und ein besseres Verständnis für die jeweilige Gegenseite entwickeln können und möchten die Bundestagsabgeordneten zur Kooperation aufrufen“, sagt Lavinia Steiner. „Politische Bildung ist immer beiderseitig: Nutzer und Politik können viel voneinander lernen.“

http://www.digitalegesellschaft.de

http://www.adoptier-deinen-abgeordneten.de

Über den Digitale Gesellschaft e.V.: Der Digitale Gesellschaft e.V., gegründet 2010, setzt sich für die politische Bildung und für die Stärkung der Nutzerrechte in der Politik ein. Insbesondere in den Debatten um Urheberrecht, Datenschutz und Netzneutralität hat er seit seiner Gründung Akzente setzen können. Der Verein ist unabhängig von Parteien und gemeinnützig, seine Mitglieder sind in der Regel nicht nur beim Digitale Gesellschaft e.V. sondern darüber hinaus auch in weiteren netzpolitischen Vereinigungen aktiv. Digitale Gesellschaft e.V. ist Mitglied der European Digital Rights.

Unser April-Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde des Digitale Gesellschaft e.V.,

die Debatte um ACTA und über ein reform-bedürftiges Urheberrecht ist weiterhin am Kochen. Wir haben in unserem April-Newsletter die letzten Entwicklungen zusammengefasst.

Und das sind die einzelnen Themen:

1. ACTA – Crowdfunding von Materialien und Aktionen
2. Jetzt aktiv werden gegen ACTA
3. Mehr Transparenz in die ACTA-Verhandlungen: Widerspruch eingelegt
4. Aus dem Druck: Wie das Internet funktioniert
5. Kommende Woche vom 2. – 4. Mai in Berlin: re:publica´12
6. Vom 18.-20. Mai in Köln: Die Sigint vom Chaos Computer Club
7. Dokumentation unseres dritten netzpolitischen Abends
8. Ankündigung: Konferenz “Neue Finanzierungsmodelle zwischen Copyright & Commons” am 7. Mai in Berlin
9. Weitere empfehlenswerte Ressourcen
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Wir auf der re:publica12

Auf der re:publica12, die ab Mittwoch am Berliner Gleisdreieck stattfindet, werden einige Mitglieder des Digitale Gesellschaft e.V. als Speaker vertreten sein. Hier eine kurze Übersicht:

 
 

Wie man die Welt verändert?
Gedanken für die Zeit nach dem digitalen Aktivismus
Mittwoch, 2. Mai 17:15 Uhr, Stage 7

 
 

Splatter in der Spinnstube
schaurige (zensierte!?) Märchen aus der Sammlung der Gebrüder Grimm
Mittwoch, 2. Mai, 18:45 Uhr, Stage 7

 

Digitale Gesellschaft e.V.: Was war. Was werden wird.
(mit Markus Beckedahl)
Donnerstag, 3. Mai, 12:30 Uhr, Stage 2

 

Wissenschaft­liches Bloggen in Deutschland
Mittwoch, 2. Mai, 17:15 Uhr, Stage 8

 

The EU approach to Cybersecurity
Freitag, 4. Mai, 11:15, Stage 8
Creative Commons Europe
Open Meeting of the European Project Leads
Open Space

 

 

Act on ACTA – das Update
Freitag, 4. Mai, 13:45 Uhr, Stage 2

 

Der digitale Dorfplatz: Privat oder öffentlich?
Donnerstag, 3. Mai, 10:00 Uhr, Stage 3
Let’s streit: Wer darf mich wie tracken?
Donnerstag, 3. Mai, 13:45 Uhr, Stage 3
Die schnieke Lesung
Donnerstag, 3. Mai, 18:30 Uhr, Stage 6
(mit Markus Beckedahl)

 

 

 

Hacking the Map of Internet Governance
Donnerstag, 3. Mai, 19:00 Uhr, Stage 4

ACTA: Erste Auflage der Flyer sind da

Vor einer Woche haben wir die Beta-Version eines Flyertextes zu ACTA gebloggt, der allerdings noch viel zu lang war. In der Zwischenzeit haben wir den Flyer komprimiert, dank der Hilfe von 10hoch16 in ein schönes Layout gepackt und die ersten 5.000 Stück drucken lassen. Diese sind heute angekommen und wir können sie kommende Woche auf der re:publica verteilen. Hier ist ein PDF des Flyers.

Und so sieht der Flyer aus:

Aktuell läuft noch unsere Crowdfunding-Aktion zur Finanzierung von vielen Materialien gegen ACTA. Sobald wir das anegstrebte Ziel von 15.000 Euro geschafft haben, werden wir von diesem Flyer mindestens 50.000 Stück drucken und diesen in größeren Paketen kostenlos an Interessierte zum Verteilen schicken. Dazu planen wir noch kleinere Mobilisierungsflyer zu den Demos und andere Dinge.

Acta – Flyer des Digitale Gesellschaft e.V.

Alphaversion: Flyer gegen ACTA

Wir basteln gerade an unserem Flyer gegen ACTA. Hier findet sich eine Alpha-Version, die für ein Flyer-Format viel zu lang ist. Aber bevor wir die Hälfte wegschmeißen müssen, damit keine Bleiwüste gedruckt wird, wollten wir den Zwischenstand hier dokumentieren. Den Flyer wollen wir in großer Auflage drucken und kostenlos verteilen. Dafür sammeln wir noch Geld über Betterplace oder unsere Spendenmöglichkeiten. Das Deckblatt kann noch mit bestimmt werden: Deine Anti-ACTA-Message in unter 140 Zeichen.

Was ist ACTA?

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationales Abkommen, das internationale Standards für die Durchsetzung von Urheber- und Markenrechten vorschlägt.

ACTA wurde von wenigen Staaten und Akteuren, darunter die EU-Kommission für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten, ausgehandelt und ist sowohl in seinem geheimen Entstehungsprozess als auch bezüglich des Inhalts umstritten. Ein Grundproblem ist, dass Problematiken von Markenrechten (kommerzielle Produktfälschungen) mit Urheberrechten (jeder kommt heute im Internet mit Urheberrechten in Konflikt) zusammen gemischt werden.

Ein weiteres Problem an ACTA ist, dass damit das dringend reformbedürftige Urheberrecht auf internationaler Ebene weiter zementiert wird. Gleichzeitig ist ACTA eine Richtungsentscheidung: Statt über eine Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter zu diskutieren, werden mit dem Abkommen weiter einseitig Nutzerinteressen beschnitten und die Durchsetzung mit teilweise unverhältnismäßiger Maßnahmen beschritten.

Geheimverhandlungen mit Lobbyisten hinter verschlossenen Türen

ACTA wurde seit 2007 im geheimen verhandelt. Normalerweise werden Abkommen, die Immaterialgüter wie Urheberrechte oder Markenrechte betreffen, auf internationaler Ebene im Rahmen der World Intellectual Property Organization (WIPO) diskutiert und verhandelt. Da diese sich allerdings in den letzten Jahren geöffnet hat und Verbraucher- und Bürgerrechtsgruppen dort mit am Tisch sitzen, sowie Schwellen- und Entwicklungsländer den Zugang zu Wissen zunehmend mehr als eine weitere Privatisierung von Wissen thematisieren wollen, wurde ein anderer Weg hinter geschlossenen Türen und mit einer “Koalition der Willigen” gewählt.

Mit am Verhandlungstisch saßen ausschließlich Lobbyisten der Urheberrechts- und Markenrechtsindustrie, weder Vertreter der Nutzern und der Zivilgesellschaft, noch gewählte Parlamentarier erhielten Infos über den Prozess, noch waren sie an den Verhandlungen beteiligt. Die Zwischenstände der Verhandlungen kamen nur ans Licht weil sie “geleakt” wurden und auf Wikileaks auftauchten.

Im Laufe der Verhandlungen stand die gesamte Wunschliste der Unterhaltungsindustrie im Verhandlungstext und die beinhaltete unter anderem folgende Forderungen: Der Aufbau einer Netzzensur-Infrastruktur, Sperrungen des Internetzugangs bei wiederholten Urheberrechtsverstößen, Grenzkontrollen bei MP3-Playern und Smartphones oder eine Echtzeit-Überwachung des Datenverkehrs. Kurz, vieles was man sich so wünscht, wenn keine kritische Öffentlichkeit mit diskutiert.

Erst auf Druck einer kritischen Zivilgesellschaft und gewählten Volksvertretern (Abgeordneten) wurden zum Schluß viele dieser Horrorforderungen aus dem Text gestrichen und die EU-Kommission hat nach Ende der Verhandlungen den ACTA-Text online gestellt.
Allerdings wird immer noch vermutet, dass nicht die wie versprochen größtmögliche Transparenz angewendet wurde: Was noch immer fehlt, sind Verhandlungsunterlagen, um die Texte besser bewerten zu können. Auch weigert sich das Bundesjustizministerium mit Verweis auf die Gefährdung Öffentlicher Sicherheit, auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes Bürgern mitzuteilen, wer als Vertreter der Bundesregierung für Deutschland an den Verhandlungen teilgenommen hat. Der Digitale Gesellschaft e.V. unterstützt einen durch Spenden finanzierten Klageweg, um mehr Informationen von der Bundesregierung zu erhalten.

Argumente gegen ACTA

ACTA ist die “Katze im Sack”: Viele schwammige Formulierungen in ACTA lassen viel Interpretationsspielraum.

Wenn man sich die Geschichte des Abkommens inklusive aller diskutierten Maßnahmen anschaut, wird man zwischen den Zeilen und in schwammigen Formulierungen vieles wieder erkennen, was nicht explizit und offensichtlich im Text steht. Je nach politischer Wetterlage wird ACTA unterschiedlich interpretierbar sein. Die EU-Kommission verspricht derzeit, ACTA nicht grundrechtseinschränkend anzuwenden. Diese Versprechen sind aber nicht-bindend und können jederzeit geändert werden, z.B. nach der nächsten Wahl. Europaabgeordnete stimmen daher über die berühmte “Katze im Sack” mit ungewissem Ausgang ab. Rechtssicherheit sieht anders aus.

ACTA kann Internet-Provider zu einer privaten Urheberrechtspolizei mit gefährlichen Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und Datenschutz machen.

Die größte Bedrohung im Vertrag sind zivil-und strafrechtliche Sanktionen, die Internet-Service-Provider zwingen könnten, mit den Rechteverwertern zu “kooperieren”. Explizit soll durch ACTA eine sogenannte Kooperation zwischen Rechteverwertern und Internetzugangsanbietern (ISPs) gefördert werden. Das führt zu einer Privatisierung von Ermittlungsverfahren und Rechtsprechung mit negativen Auswirkungen auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie auf den Schutz von personenbezogenen Daten. Diese Privatisierung der Rechtsdurchsetzung kann zu einer Echtzeitüberwachung des Datenverkehrs, 3-Strikes-Maßnahmen und Netzsperren führen, wie bereits im europäischen Ausland zu beobachten ist. Mit ACTA würde dieser Weg zu einer Norm mit Vorbildcharakter für zukünftige Gesetzesvorhaben. Dadurch werden unsere Grundrechte in die Hände der Wirtschaft gegeben.

ACTA gefährdet Menschenleben

Harte Sanktionen im Transit sollen den Zugang zu kostengünstigen Medikamenten (Generika) erschweren. Die Leidtragenden sind zumeist Menschen in Entwicklungsländern, welche sich die teure Medizin aus den Industriestaaten nicht leisten können.

ACTA ist eine Richtungsentscheidung. Das alte Urheberrecht wird damit weiter zementiert, anstatt über eine Reform zu diskutieren.

Das Urheberrecht muss stattdessen einfacher und mit den alltäglichen Nutzungspraktiken im Internet kompatibel gemacht werden. Ein faires Urheberrecht im digitalen Zeitalter muss außerdem neue Wege für einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern und Nutzern finden. Kriminalisierung von Endverbrauchern, wie in ACTA angelegt, sind dabei kein gangbarer Weg. Der beste Weg gegen Online-Piraterie ist hingegen die Schaffung eines vielfältigen und niedrigschwelligen legalen Angebotes.

In diesem Sommer: Showdown im Europaparlament

ACTA ist fertig verhandelt und von den meisten Staaten bereits unterschrieben. Was fehlt, ist die Ratifizierung. Dazu muss ACTA durch das Europaparlament und alle nationalen Parlamente. Änderungen sind nicht mehr möglich, jetzt geht es nur noch um die die Frage Zustimmung oder nicht?

Es war geplant, dass ACTA im Frühjahr 2012 seinen Weg ohne große Debatte und mit so wenig öffentlicher Aufmerksamkeit wie möglich durch das EU-Parlament geht und im Sommer darüber abgestimmt wird. Dann kamen die internationalen Proteste am 11. Februar die alleine in Deutschland 100.000, meist jungen Menschen, bei Minustemperaturen auf die Straße brachten – das veränderte alles.

Aufgrund der unerwarteten Massenproteste entwickelte die EU-Kommission eine neue taktische Strategie: Wenn man ACTA zur Überprüfung zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) schickt, dann dauert das ca. 18-24 Monate – genug Zeit um ACTA aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwinden zu lassen. Bis dahin gibt es keine Massenproteste mehr und ACTA kann ohne viel Widerstand zur Abstimmung gestellt werden.
Zum Glück fanden sich zahlreiche EU-Parlamentarierer, die bei diesem taktischem Trick nicht mitspielen wollen. Damit stehen die Chancen gut, dass das EU-Parlament doch bereits Anfang Juli 2012 über ACTA abstimmt. Das bedeutet der Kampf gegen ACTA geht in die entscheidende Runde und wir müssen uns jetzt dafür einsetzen, dass die Mehrheit im EU-Parlament gegen ACTA stimmt!

Du gegen ACTA

Informier Dich:

Viel mehr Informationen, Videos und Argumente findest Du auf unserer Webseite unter http://www.digitalegesellschaft.de/acta

Geh auf die Straße:

Am 09. Juni findet der dritte europäische Aktionstag gegen ACTA mit Demonstrationen in zahlreichen Städten statt. Informiere Dich auf http://wiki.stoppacta-protest.info/ über Aktionen und Demonstrationen in Deiner Nähe und geh gemeinsam mit vielen anderen auf die Straße.

Kontaktiere Deine Abgeordneten:

Die Mitglieder des Europaparlaments entscheiden in diesem Sommer über ACTA. Wenn eine Mehrheit dagegen zustande kommt, ist das Abkommen am Ende. Informiere Dich, welche Abgeordneten noch unentschieden oder immer noch Befürworter sind und kontaktiere sie über unsere Webseite: http://acta.digitalegesellschaft.de

Den Geist von ACTA verhindern

ACTA ist erst der Anfang einer langen Debatte. Den Geist des Abkommens mit der Förderung einer Kooperation zwischen Rechteinhabern und Internetprovidern zum Zwecke einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung sehen wir in ähnlichen Debatten auf EU- und nationaler Ebene. Auch wenn ACTA jetzt verhindert werden sollte, gilt es, wachsam zu bleiben, die vielen kleinen Schwestern zu bekämpfen und unsere Grundrechte zu sichern.

Kontakt:

Digitale Gesellschaft e.V.
Schönhauser Allee 6/7
10119 Berlin

http://www.digitalegesellschaft.de

http://www.facebook.com/digitalegesellschaft

Twitter: @digiges
info@digitalegesellschaft.de

Neue Netz-Lobby: Gut reden über das Internet

Das ZDF-Hyperland-Blog hat uns einen Fragebogen zu unserer Arbeit zugeschickt und da nicht alle Antworten veröffentlicht wurden, dokumentieren wir unsere Antwort hier nochmal:

1. Wer kann Mitglied werden? Wie viele Mitglieder gibt es? Ist die Liste öffentlich?

Um den Digitale Gesellschaft e.V. aufzubauen, haben wir uns erst einmal für ein Web-of-Trust-System für die Startphase entschieden. Mitglied wurde dabei, wer das Vertrauen einzelner Mitglieder genießt. Uns eint, dass wir aus unterschiedlichen netzpolitischen Zusammenhängen kommen und schon in einer oder mehreren Initiativen oder Organisationen aktiv waren oder sind. Trotzdem sind wir natürlich grundsätzlich offen für interessierte Mitwirkende, nur haben sich bislang auch nur wenige für eine Vereinsmitgliedschaft interessiert.
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Du gegen ACTA: Crowdfunding von Aktionen und Materialien

ACTA ist kurz vor dem Umfallen. Gemeinsam mit anderen Akteuren, mit Nutzern und Aktivisten auf europäischer Ebene haben wir intensiv daran gearbeitet, dass das klappt. Damit der wankende ACTA-Riese nun endgültig kippt, brauchen wir Hilfe und Unterstützung und sammeln Spenden über Betterplace. Dort kann uns über Bankeinzug, Kreditkarte und Paypal gespendet werden. Selbstverständlich gibt es auch hier weiterhin eine Spendenmöglichkeit über Bankeinzug.

Und das ist unser Spendenaufruf:

Im Februar 2012 sind hunderttausend Menschen in über 60 Städten alleine in Deutschland auf die Straße gegangen, um gegen ACTA zu demonstrieren. Bis dahin gab es wenig politische und gesellschaftliche Debatte über die gefährlichen Nebenwirkungen des umstrittenen Handelsabkommen. Nun ist die Chance da, eine Mehrheit im EU-Parlament zu organisieren, um ACTA im Sommer dahin zu werfen, wo es hingehört: In den Papierkorb. Denn ACTA ist schädlich, intransparent und undemokratisch.

Von ACTA-Befürwortern wird immer in den Raum geworfen, ACTA-Kritiker hätten keine Argumente. Natürlich haben wir die und wir können die auch kommunizieren. Wir wollen damit aber auch raus in die analoge Welt und mehr Menschen erreichen und überzeugen! Read More…

Neue Finanzierungsmodelle zwischen Copyright und Commons

Konferenzankündigung zum Urheberrecht: Neue Finanzierungsmodelle zwischen Copyright und Commons am 07. Mai in Berlin

Ansgar Heveling, Sven Regener, 51 Tatort-Autoren, 100 Handelsblatt-Köpfe und noch ein paar andere haben in den vergangen Wochen laut Krtitik geübt an verschiedenen Versuchen, ein zeitgemäßes Urheberrecht zu entwickeln. Ein beliebter Vorwurf: Nehmt den Kreativen doch nicht den einzigen Strohhalm, den sie haben für ihren Lebensunterhalt!
Wir wollen was ganz anderes. Unter anderem den Urhebern etwas geben. Zum Beispiel neue Vergütungsmodelle. Nicht nur einen Strohhalm, sondern einen ganzen Strauß an neuen Vergütungsideen wollen wir vorstellen und diskutieren. Nicht zuletzt mit Urhebern.

Deshalb unterstützen wir (auch mit eigenem Input) gemeinsam mit der AG Dokumentarfilm, dem Chaos Computer Club und der Bundestagsfraktion die LINKE die Konferenz

Neue Finanzierungsmodelle zwischen Copyright & Commons

der European United Left/Nordic Green Left (GUE/NGL)

am 07. Mai von 10:30 bis 20:00 Uhr

im Berliner Pfefferberg (Haus 13, Schönhauser Allee 176, 10119 Berlin (U2 Senefelder Platz).

Geplanter Ablauf der Konferenz:

10.30 Uhr Begrüßung
Dr. Lothar Bisky, MdEP, GUE/NGL

11.00 – 12.30 Uhr Neue Vergütungsmodelle
- Tauschlizenz
Nicht-kommerzielles Filesharing könnte gegen Zahlung einer Pauschalabgabe an Verwertungsgesellschaften legalisiert werden. Ein Vorschlag, vorgestellt von Dr. Volker Grassmuck, Kulturwissenschaftler, Berlin.
- Kulturwertmark
Der Chaos Computer Club hat als neues Vergütungsmodell für Kreativschaffende die „Kulturwertmark“ ins Gespräch gebracht. Nutzer weisen Spendenbeträge individuell an Werke zu, die im Gegenzug „frei“ zur Verfügung gestellt werden. Ein Entwurf, vorgestellt von Frank Rieger, Chaos Computer Club.
- Haushaltsabgabe/AG-DOK-Modell
Die AG Dokumentarfilm schlägt vor, einen Teil der mit der geplanten Haushaltsabgabe zu erwartenden Mehreinnahmen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umzuverteilen. Mit dem Geld sollen Inhalte produziert werden, die für einen begrenzten Zeitraum „frei“ im Netz zur Verfügung gestellt werden. Ein Konzept, vorgestellt von Cay Wesnigk, Produzent und Filmemacher, AG DOK.
- Europäische Content-Flatrate
Der Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das eine kommerzielle Tauschlizenz vorschlägt, die in Kooperation mit den Internet-Providern angeboten werden soll. Gegen einen Aufpreis auf den Anschluss sollen Kunden ihre Musikdateien mit einem Kreis von bis zu fünfzig „Freunden“ teilen können. Ein Modell, vorgestellt von Heiko Hilker, Büro Lothar Bisky, GUE/NGL.

12.30-13.30 Uhr Mittagspause

13.30-15.30 Uhr Kommentierungsrunde mit Urhebern und Nutzern
Moderiert von Dr. Petra Sitte, MdB

Was halten Urheber und Nutzer von den vorgestellten Modellen? Was ist unklar, was muss konkreter ausgearbeitet werden? Was ist begrüßenswert, was ist kritisch zu betrachten? Welche Besonderheiten bestehen in den unterschiedlichen Branchen der Kreativwirtschaft und in unterschiedlichen Nutzungszusammenhängen? Urheber und Nutzer reagieren mit kurzen Input-Statements auf die vorgestellten Konzepte.

mit:
Jan Engelmann, Wikimedia Deutschland
Thomas Frickel, Filmregisseur
Andrea Goetzke, all2gethernow
Dr. Astrid Herbold, freie Autorin und Journalistin
Alban Nikolai Herbst, Schriftsteller
Peter Klöss, Literaturübersetzer, Mitglied Honorarkommission VdÜ
Falk Lüke, Digitale Gesellschaft e.V.
Wolfgang Michal, freier Journalist, Vorstand freischreiber
Meik Michalke, OpenMusicContest.org

15.30-16.00 Uhr Kaffeepause

16.00 -17.30 Uhr Juristische, ökonomische und politische Bewertung
Moderiert von Herbert Behrens, MdB

Wie steht es um die rechtliche Umsetzbarkeit der vorgestellten Modelle? Was ist aus ökonomischer Sicht dazu zu sagen? Und wie sind die Konzepte, die jetzt im Raum stehen, politisch zu bewerten? Wie steht es um den Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern? Brauchen wir in der digitalen Welt weiterhin Verwerter?

mit:

Dr. Luc Jochimsen, MdB, Kulturpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag
Dr. Till Kreutzer, iRights.info
Marcel Weiß, neunetz.com

17.30 Uhr Zusammenfassung und Schlusswort
Kathrin Senger-Schäfer, MdB, Medienpolitische Sprecherin

ab 18.00 Uhr Get together

Voranmeldungen bitte über veranstaltung@linksfraktion.de, Betreff: Kreatives Schaffen (ihr kommt auch ohne rein, eine Anmeldung erleichtert aber die Orga vor Ort)