„Das Anti-Terror-Gesetz ist ein rechtsstaatliches Fiasko. Während Geheimdienste einen Freifahrtschein für einen uferlosen Datenaustausch erhalten, wird es der Bevölkerung fast unmöglich gemacht, Vorkehrungen zum Schutz der eigenen Privatsphäre zu treffen. Verfassungsrechtliche Hürden ignorieren Bundesregierung und Große Koalition dabei ebenso wie das Fehlen jeglicher Belege für die Wirksamkeit der Maßnahmen bei der Terrorbekämpfung. Ein derart heikles Vorhaben auch noch mit aller Gewalt und im Schnellverfahren durch das Parlament zu drücken, kommt einem demokratischen Offenbarungseid gleich.“, kritisiert Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Nur zwei Wochen nach der ersten Lesung soll der Bundestag heute das „Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des Terrorismus“ mit den Stimmen der Großen Koalition verabschieden. Mit der umstrittenen Regelung, auch „Anti-Terror-Gesetz“ genannt, wird ein Bündel höchst unterschiedlicher Maßnahmen auf den Weg gebracht. Aus netzpolitischer Sicht sind dabei vor allem zwei Punkte besonders heikel. So darf sich das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig an gemeinsamen Datenbanken mit ausländischen Partnerdiensten beteiligen. Die Einhaltung rechtsstaatlicher und datenschutzrechtlicher Standards soll dabei lediglich durch Zusicherungen zwischen den Diensten gewährleistet werden. Außerdem werden Prepaid-Karten nur noch gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes erhältlich sein. Wer Prepaid-Karten verkauft, hat die Angaben zur Person der Käufer anhand geeigneter Nachweise zu überprüfen.

Die Regelung zu Prepaid-Karten macht eine anonyme mobile Internetnutzung für den Großteil der Bevölkerung unmöglich. Damit setzt sich die Große Koalition in direkten Widerspruch zu den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, welches die Verwendung von Prepaid-Karten aus Gründen des Datenschutzes empfiehlt. Für die Bekämpfung des Terrorismus ist damit gleichwohl nichts gewonnen. Täter, die sich der Überprüfung ihrer persönlichen Angaben entziehen wollen, können in Deutschland ohne Weiteres Prepaid-Karten verwenden, welche sie im Ausland anonym erworben haben.

Die Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz an gemeinsamen Datenbanken mit ausländischen Partnerdiensten ist in rechtsstaatlicher Hinsicht gänzlich inakzeptabel. Damit wird die bisher auf konkrete Einzelfälle beschränkte Datenweitergabe an fremde Dienste institutionalisiert und verstetigt. Zudem wird nicht wirksam sichergestellt, dass diese Dienste datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten oder die Daten nur zu rechtsstaatlich einwandfreien Zwecken verwenden werden. Da die Sicherheitsdienste in zahlreichen Partnerstaaten auch polizeiliche Aufgaben wahrnehmen, könnten nachrichtendienstlich erworbene Informationen dort für polizeiliche Zwecke genutzt und über die europäischen Kanäle an die deutsche Polizei weitergeleitet werden. Auf diese Weise würde das verfassungsrechtliche Trennungsprinzip, welches den Datenaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten grundsätzlich verbietet, ausgehebelt werden.

Vor diesem Hintergrund wiegt umso schwerer, dass Bundesregierung und Große Koalition jegliche kritische Debatte über das Gesetz offenbar im Keim ersticken wollen. Bei einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss am vergangenen Montag waren drei der sechs geladenen Fachleute Chefs der betroffenen Sicherheitsbehörden. Zwischen der ersten Lesung und der heutigen Verabschiedung des Gesetzes im Plenum des Bundestags liegen zudem gerade einmal zwei Wochen. Der Zivilgesellschaft bleibt so kaum die nötige Zeit, um sich über das Vorhaben hinreichend zu informieren und sich kritisch dazu äußern. Ein derartiges Vorgehen ist in einem demokratischen Rechtsstaat schlicht nicht hinnehmbar.

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