Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat am gestrigen Dienstag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung bei privaten Funknetzwerkbetreibern beschlossen. Der Vorschlag zur Änderung des Telemediengesetzes basiert auf dem Gesetzentwurf, den der Digitale Gesellschaft e. V. im Juni der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Damit sollen private Betreiber offener Funknetze ebenso eindeutig von der Haftung freigestellt werden wie große Provider (etwa T-Online oder Kabel Deutschland), die ebenfalls nicht für die Inhalte ihrer Kunden haften.

Der Entwurf der Linksfraktion geht jetzt in die parlamentarische Beratung und wird gemeinsam mit einem SPD-Antrag zur Störerhaftung schon diese Woche im Bundestag zur Sprache kommen. Der SPD-Vorschlag enthält jedoch keinen konkreten Gesetzestext, sondern nur einen unverbindlichen Aufruf an die Bundesregierung. „Die Sozialdemokraten müssten sich mit dem Text der Linksfraktion eigentlich anfreunden können – immerhin würde er das Problem lösen, das sie selbst in ihrem Antragstext kritisieren“, erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e. V. Er sieht in dem Text der Linksfraktion die Chance, dass der Bundestag mit einer kleinen Gesetzesänderung für mehr Rechtssicherheit im Netz sorgt und zugleich das Abmahn-Unwesen deutlich begrenzt.

„Der Vorschlag der Linken ist eine sehr einfache Lösung des Problems Störerhaftung im Internet: Wer anderen WLAN anbietet, muss dafür ebenso wenig haften wir die großen Provider“, sagt Markus Beckedahl. Alle Fraktionen im Bundestag seien aufgerufen, sich dem Vorschlag anzuschließen: „Gutes auch kann einfach sein, ohne dass es Politik und Verwaltung auch nur einen Cent kostet.“ Der Digitale Gesellschaft e. V. hatte seinen Vorschlag als „Copy + Paste-Lösung“ allen politischen Akteuren öffentlich zur Verfügung gestellt.

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion auf bundestag.de.

Der Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e. V.

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