Die Konsultation der EU-Kommission mit dem schrecklichen Titel “Notice and Action: A clean and open Internet” geht an diesem Mittwoch zu Ende.

Ziel der Kommission ist es, einen Leitfaden für die praktische Anwendung der E-Commerce-Richtline zu produzieren. Ob, wie und wann Provider für die Inhalte der Nutzer verantwortlich sind oder nicht, sollte in der sogenannten E-Commerce-Richtlinie von 2000 zur Providerhaftung geregelt werden. In den EU-Mitgliedstaaten gibt es aber Auslegungen in vielen bunten Varianten – bei uns wurde die Richtlinie im Telemediengesetz §§ 8-10 umgesetzt.

In der EU gibt es bisher noch kein Modell, um (vermeintlich) illegale Inhalte im Internet zu melden und löschen zu lassen. Daher deutet die Kommission nun Artikel 14 der E-Commerce Richtlinie so um, dass er als Basis für ein europäisches Notice und Takedown-Verfahren dienen soll. In den USA werden vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mit dem DMCA „geregelt„. Die Bürgerrechtsorganisation EFF hat jedoch schon des öfteren gezeigt, dass dieses Modell häufig zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führt.

Die Kommission will aber nicht nur regeln, wie Urheberrechtsverletzungen gemeldet und dann gelöscht werden sollen. Sie möchte eine Einheitslösung für alles finden, was illegal erscheinen könnte, wie z.B. Kinderpornographie, Diffamierung etc.

Die Digitale Gesellschaft hat der EU-Kommission daher auf die Konsultation geantwortet (pdf) und darauf hingewiesen, dass es keine Einheitslösung für ein solches Verfahren geben kann, denn es muss zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verstößen unterschieden werden. Wir haben weiterhin unterstrichen, dass Inhalte nur mit Gerichtsbeschlüssen gelöscht werden sollten, dass vor jeglicher Löschung erst derjenige informiert werden muss, der den vermeintlich illegalen Inhalt stellt, dass alle Provider Transparenzberichte über Meldungen und Löschungen veröffentlichen müssen.