Zum heute in die Öffentlichkeit gelangten Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Verlage, entworfen vom Bundesministerium der Justiz, sagt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft:

„Dieser Entwurf ist für die Internetnutzer inakzeptabel. Er löst keinerlei Probleme, schafft dafür aber einen ganzen Stapel neue. Ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist unnötig, gefährlich und ohne Sinn.“

Der Gesetzentwurf und seine Begründung zeigen aus Sicht des Digitale Gesellschaft e.V., dass den Verlegern ein Werkzeug gegeben werden soll, mit dem sie fast beliebig Internetnutzer unter Druck setzen können, keinerlei Inhalte von ihnen mehr ohne Verwaltungsaufwand, Kosten und gegebenenfalls Rechtsbeistand verwenden zu können. Letztlich würde dies dazu führen, dass sich Verleger aussuchen könnten, wer ihre Erzeugnisse zitieren darf und wer nicht – eine in einem demokratischen Rechtsstaat kaum vorstellbare Beschränkung der Presse- und der Meinungsfreiheit.

„Wieder einmal zeigt sich, dass Schwarz-Gelb bei der Netzpolitik lieber den Wunschzettel großer Medienkonzerne erfüllen möchte, als eine sinnvolle Urheberrechtspolitik anzustreben. Es ist sehr bedauerlich, dass nicht nur gewisse Lobbyisten, sondern auch die Bundesregierung offensichtlich nicht verstanden haben, wie das Internet funktioniert“, so Beckedahl weiter.

„Dieser Entwurf führt nur zu mehr Rechtsunsicherheit. Wenn das Leistungsschutzrecht so kommen sollte, wären Blogs und die Nutzung von Social Media in Deutschland in großer Gefahr. Die Nutzerinnen und Nutzer können die Bestimmungen eines Leistungsschutzrechtes nicht überblicken und kaum ein Blogger oder Facebooknutzer könnte sich ein langwieriges Gerichtsverfahren gegen die großen Medienkonzerne leisten, selbst wenn diese ihn zu Unrecht angingen.“

3 Meinungen zu “Leistungsschutzrechtsentwurf ist Gefahr für Nutzer und digitale Öffentlichkeit

  1. Kein_Benutzer sagt:

    Warum so kritisch! Ist es nicht schön, als mündiger Bürger, gegen dieses Gesetz zu verstoßen! ;-) Was macht die Justiz, wenn mehrere Tausend „Selbstanzeigen“ im Rahmen dieses Gesetzesverstoßes erfolgen? Wäre doch ne „spaßige“ Sache! Ist doch bestimmt ne Idee für euch?

    • Spiegelkritik sagt:

      Eine Bestrafung ist im Gesetzentwurf (erstaunlicherweise) gar nicht vorgesehen. Während für andere Verstöße gegen Leistungsschutzrechte bi zu drei Jahre Gefängnis verhängt werden können (§ 108 UrhG) ist eine entsprechende Ergänzung um Verstöße gegen den neuen § 87f im Referentenentwurf nicht enthalten.

    • Moon sagt:

      Was die Justiz macht? Die gibt die Sachen bereitwillig an die Abmahnindustrie, die sich erst recht ne goldene Nase verdient. Wie man so schön an der praktischen Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs sieht…

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