Wir haben heute einen Gesetzesvorschlag zur Lösung der Störerhaftung veröffentlicht, den wir gerne der deutschen Politik schenken. Hier ist unsere Pressemitteilung und eine ausführliche FAQ zum Thema.

Digitale Gesellschaft präsentiert Gesetzentwurf für Mitnutzung von WLANs: „Ohne Internetzugang ist man bereits heute Bürger zweiter Klasse“

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die „Mini-Provider“ von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Notwendig geworden ist eine Gesetzesänderung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass diejenigen unter Umständen für haftbar erklärt, aus deren Netzwerken heraus Dritte illegale Aktivitäten ausüben. Wegen dieses Haftungsrisikos schotten derzeit viele Nutzer ihre Netze ab, anstatt sie anderen zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen. Das führt in dichter besiedelten Gebieten dazu, dass zwar oft ein Dutzend WLAN-Netze oder mehr zu empfangen sind – aber alle verschlüsselt, sodass kein einziges zur Nutzung offen steht. Und all dies nur, weil die WLAN-Betreiber, anders als etwa die Anbieter von DSL-Anschlüssen , nach gegenwärtiger Rechtslage für alles haftbar gemacht werden können, was über ihre Netze geschieht. Der Digitale Gesellschaft e.V. will diese Benachteiligung abschaffen: Warum soll für „den kleinen Mann“ eine wesentliche härtere Haftung gelten als für T-Online & Co.?

Aus Sicht des Digitale Gesellschaft e.V.  ist das Teilen von Internetzugängen aber keine reine rechts-, sondern auch eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit: „Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erläutert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. „Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar. Auch kann man auf diese Art sozial Benachteiligten ermöglichen, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten.“ Der Hartz-IV-Regelsatz sieht einen Zugang zum Internet bisher nämlich überhaupt nicht vor. Gerade für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bedeutet dies eine schwere soziale Benachteiligung.

Hier hat die Bundespolitik bislang nicht genug Initiative gezeigt, obwohl auch der Staat immer mehr Vorgänge via Internet erledigt haben will. Derzeit beschäftigen sich verschiedene Bundesratsinitiativen, zum Beispiel aus Hamburg und Berlin, mit dem Thema. Einige politische Akteure scheinen das Problem der Haftung für offene WLAN-Netze also bereits erkannt zu haben. „Ohne Internetzugang ist man bereits heute Bürger zweiter Klasse“, sagt Markus Beckedahl. „Zugang zum Internet zu haben, darf nicht vom Einkommen abhängen – dafür ist es schon viel zu wichtig, ob zur Eigeninformation, zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe oder für Verwaltungsvorgänge. Hier können die Bundestagsabgeordneten einmal einfach und unkompliziert zeitgemäße Politik machen.“ Der Gesetzentwurf  des überparteilichen Digitalen Gesellschaft e.V. steht allen politischen Parteien gleichermaßen zur Umsetzung offen: „Copy & Paste ist hier mal ausdrücklich erwünscht“, so Beckedahl.

Tatsächlich galt das Teilen der WLAN-Verbindung lange Zeit als unproblematisch, bis der Bundesgerichtshof im „Sommer unseres Lebens“-Urteil vom Mai 2010 überraschend eine Anschlussinhaberin für über ein von ihr unabsichtlich geteiltes WLAN angebotene Dateien haftbar machte. „Wir teilen die Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht und halten das Urteil für sachlich falsch, da die Richter offenbar die zugrundeliegende EU-Richtlinie nicht berücksichtigten. Aber da es in der Welt ist, muss nun der Gesetzgeber die Entscheidungsgrundlage wieder zu Recht rücken“, erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.

Hier ist unser Gesetzesvorschlag als PDF.

In einer FAQ haben wir Fragen und Antworten formuliert. Diese wird sicherlich noch ergänzt.

Frage: Warum macht Ihr einen Gesetzesvorschlag, ist das nicht Aufgabe der Politik?

Antwort: Natürlich, und wir setzen auch darauf, dass unser Vorschlag von der Politik aufgegriffen wird. Gerade beim Thema WLAN-Haftung herrscht aber eine große Unsicherheit. Wir wissen aus vielen Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern, dass die wenigsten sich bei dem Thema sicher fühlen. Und wenn man sicht nicht richtig auskennt, macht man lieber erst einmal gar nichts … so ist das Thema WLAN-Haftung trotz Abmahnwahnsinn bisher jahrelang liegengeblieben. Wir wollen vor allem zeigen, wie einfach es ist, das Problem der Haftung für WLANs aus der Welt zu schaffen. Deswegen bieten wir auch kein Thesenpapier an, sondern einen fertigen Gesetzentwurf – den kann man einfach kopieren und in die Parlamente tragen. Damit wollen wir zugleich die völlig unverständliche und ungerechte Diskriminierung von „Mini-Providern“ gegenüber den großen kommerziellen Providern beenden: Die großen haften schließlich, und das zu Recht, auch nicht dafür, was man über einen Internetzugang alles anstellt.

Frage: Welche Probleme löst Euer Vorschlag?

Antwort: Unser Ansatz ist glasklar: WLAN-Betreiber sollen nicht für den fremden Internet-Verkehr haften, der über ihre Netze transportiert wird – genau so wie auch T-Online nicht dafür haftet, was man über seinen DSL-Anschluss macht, und wie die Post nicht dafür haftet, was in den Briefen steht, die sie transportiert. Wir wollen dabei kein besonderes Privileg für WLAN-Betreiber. Sie sollen einfach den „normalen“ Providern gleichgestellt werden. T-Online, Kabel Deutschland & Co. haften schließlich auch nur dann, wenn sie bewusst mit Rechtsbrechern zusammenarbeiten. Filtern und kontrollieren müssen sie aber unter keinen Umständen. Und das ist richtig so, weshalb das auch für „Mini-Provider“ gelten sollte, die ein öffentliches WLAN betreiben. Eigentlich steht das schon heute so im Gesetz (§ 8 Abs. 1 Telemediengesetz), und auch die E-Commerce-Richtlinie der EU verlangt das. Aber der Bundesgerichtshof hat diese Regelung einfach „übersehen“, als er darüber zu entscheiden hatte (Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ von 2010). Deswegen herrscht jetzt ein hohes Haftungsrisiko. Das wollen wir abschaffen.

Frage: Wieso ist Euer Gesetzesvorschlag besser als andere, z.B. von Partei XYZ?

Antwort: Der Vorteil bei uns ist, dass es ein sehr klarer und konkreter Vorschlag ist.  Die SPD in Berlin und Hamburg hat bisher zwar auch das Problem WLAN-Haftung erkannt, ist aber noch weit von einem konkreten Lösungsansatz entfernt. Außerdem enthalten die Texte der Berliner SPD und auch der Änderungsantrag der Grünen noch Vorbehalte, nach denen unter bestimmten Bedingungen doch eine Haftung für WLAN-Betreiber gelten soll. Das wäre aber doch wieder eine Hintertür für Abmahnungen und Filterpflichten. Und wenn man filtern muss, bleibt ein Risiko, also macht doch wieder kaum jemand sein Netz auf – und auch den WLAN-Betreibern wie etwa Cafés wäre nicht geholfen. Außerdem sehen wir keinen Grund, warum „Mini-Provider“ strenger haften sollen als die Branchenriesen Telekom, Vodafone und Co., obwohl die sich eine Haftung sogar wesentlich leichter leisten könnten als Otto Normalverbraucher.

Frage: Bedeutet ein Ausschluss der Haftung für offene WLANs nicht das Ende der Verfolgung aller Urheberrechtsverletzungen, da ein Verletzer nur angeben muss, sein WLAN sei offen gewesen?

Antwort: Unser Vorschlag bedeutet zunächst mal das Ende der Haftung dafür, dass jemand anderes eine Rechtsverletzung begangen hat. An der Haftung für eigene Rechtsverletzungen ändert sich zunächst einmal nichts. Eine andere Frage ist aber, ob man noch nachweisen kann, dass tatsächlich kein anderer die Rechtsverletzung begangen hat. Letztlich geht es also darum, ob man eher hinnehmen will, dass vielleicht auch mal eine berechtigte Abmahnung erfolglos bleibt, als dass Menschen für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. Wir denken, dass es eher vertretbar ist, wenn das Abmahnen unattraktiver wird, als wenn es – wie bisher – kaum offene Netze gibt. Hier können die Politiker zeigen, ob ihnen die Bürgerinnen und Bürger wichtihger sind – oder die Abmahn-Industrie.

Frage: Ihr habt einen Gesetzesvorschlag gemacht. Was soll denn jetzt damit passieren?

Antwort: Wir wollen damit vor allem zeigen, dass es sehr einfach möglich ist, das Problem WLAN-Haftung ein für allemal zu lösen. In der öffentlichen Diskussion wird oft so getan, als handele es sich um ein besonders komplexes Thema. Unser Entwurf zeigt: Das stimmt nicht. Die Lösung umfasst nur wenige Zeilen Ergänzung des Gesetzestexts. Die Politik muss nur wollen! Unser Entwurf bietet allen Parteien die Chance, den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen: Wir setzen uns für eure Belange ein! Unser Gesetzentwurf kann praktisch von heute auf morgen in den Bundestag oder Bundesrat eingebracht werden. Copy & Paste ist ausdrücklich erwünscht …

Frage: Wie sind mögliche Schritte bis das mal Gesetz wird, wer kann handeln?

Antwort: Jede Bundestagsfraktion kann den Gesetzentwurf einbringen, außerdem können alle Länder eine Bundesratsinitiative starten. Insofern gibt es viele Akteure, die mit unserem Entwurf ein Zeichen für mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger im Netz setzen können – alle Parlamentarier in Bund und Ländern.

Frage: Was haltet Ihr vom jüngsten Beschluss der Justizministerkonferenz zum Thema Störerhaftung?

Antwort: Wie begrüßen, dass auch die Justizminister die Störerhaftung als Problem erkannt haben. Leider hat die Initiative aber einen Haken: Danach sollen WLAN-Betreiber nämlich weiter in die Pflicht genommen werden, um zu überwachen, welche Daten über ihre Netze geleitet werden. Das finden wir unzumutbar: Wenn Provider wie T-Online – völlig zu Recht – nicht filtern muss, warum sollten Mini-Provider dann filtern und sperren müssen? Insofern löst der Beschluss der Justizminister das Haftungsproblem leider nicht. Wir wollen mit unserem Entwurf zeigen, wie eine konsequente Lösung aussehen könnte, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt und echte Rechtssicherheit für Mini-Provider schafft.

Frage: Was hat Euer Vorschlag mit Freifunk zu tun?

Antwort: Die Freifunker würden unmittelbar von der Haftungsfreiheit profitieren. Insofern wurde unser Vorschlag von den Freifunkern, mit denen wir vorab gesprochen haben, schon sehr positiv aufgenommen.

Frage: Wie kann man Euch unterstützen, damit der Vorschlag Realität wird?

Antwort: Wendet euch an Abgeordnete im Bundestag und in den Landesparlamenten. Schreibt ihnen: Schaut mal, da gibt es einen fertigen Gesetzentwurf – schaut euch den einfach an, tut etwas gegen den Abmahnwahnsinn und bringt den Entwurf in den Bundestag bzw. – mit dem Ziel einer Bundesratsinitiative – in euer Landesparlament ein.

Ansonsten fehlt uns noch ein gutes Logo sowie schöne Banner zum Einbinden in Blogs und woanders zum weiteren Bekanntmachen des Gesetzesvorschlages. Sachdienliche Einreichungen und Ideen können gerne an info at digitalegesellschaft punkt de eingeschickt werden.

16 Meinungen zu “Digitale Gesellschaft präsentiert Gesetzentwurf für Mitnutzung von WLANs: „Ohne Internetzugang ist man bereits heute Bürger zweiter Klasse“

  1. Hein sagt:

    Ich finde die Idee gut, muss aber diese Kritik unterstützen:

    tuxx 26. Juni 2012 18:19:
    ,,Ein Kritikpunkt aber: Warum beschränkt sich das auf Funknetze? Ich sehe jetzt nicht, warum die Idee hinter dem Entwurf vom Medium abhängen soll. Wäre irgendwie komisch, wenn z.B. meine Uni dann für offenes WLAN nicht aber bei den Netzwerkbuchsen schon haften würde. Würde auch z.B. Internet-Cafes und LAN-Party Veranstaltern helfen.“

    Wird das noch geändert oder kann einer der Autoren sagen, weshalb sich das nur auf Funk- und nicht auf (die viel besseren) Kabelnetzwerke bezieht

    – in Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit und Abhörsicherheit(von außen) kommen die Funknetzwerke nämlich nicht annährend ans Lan ran.

    • Hein sagt:

      Update: besonders wenn man die durchschnittliche Passwortstärke der Funknetzwerke bedenkt…

    • ollid sagt:

      Volle Zustimmung, diese Beschränkung auf eine technische Übertragungsart ist Unsinn.

      Andererseits landen wir ohne diese Einschränkung lustiger Weise wieder bei der originalen, bereits im Gesetz enthaltenen Definition. Ein Dienstanbieter gemäß TMG §8 ist ja jede natürliche oder juristische Person die einen Datenübertragungsdienst anbietet. Ein WLAN ist ein Datenübertragungsdienst und ein WLAN Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person. Kein Gericht kann das eigentlich widerlegen oder hat das je widerlegt.
      Was bei offenen Netzen eindeutiger klargestellt werden muß, ist das die Haftungsfreistellung die Störerhaftung einschließt, und das keine Sicherungs- oder Aufzeichnungsmaßnahmen zumutbar sind.

  2. Holger Buick sagt:

    Wer kennt das nicht: Unterwegs, will ins Internet, suche freies WLAN, kein Hotspot vorhanden, aber etliche verschlüsselte Hausnetzwerke, WLAN, auch WIFI genannt.

    Also über Mobilfunkanbieter, die die Netze von E-Plus, T-Moblie, O2 und Vodafone nutzen, ins Netz und dafür bezahlen.

    Warum müssen wir, wenn wir mit mobilen Geräten wie Smartphones unterwegs sind, mit UMTS (oder dem Nachfolger LTE), also kostenpflichtiger Verbindung über Mobilfunkanbieter ins Netz, wenn doch auch ein Zugang über freie WLAN-Anschlüsse möglich wäre. Ist man zu Fuß in der Stadt unterwegs, gäbe es genug Möglichkeiten, über WLAN (WIFI) ins Netz zu kommen, würden die Leute mit ihren DLS-Flatrates nicht ihren Zugang verschlüsseln.

    Wäre da nicht die “WLAN-Störerhaftung”. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2010 kann ein WLAN-Box-Besitzer dafür “auf Unterlassung in Anspruch genommen werden”, wenn er das WLAN unverschlüsselt lässt, und dann jemand illegale Downloads darüber macht, z.B. Musik oder Videos, die urheberrchtsgeschützt sind: “Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden.”

    Es geht um Geld. Viel Geld. Sehr viel Geld. Nicht etwa verlorene Einnahmen wegen Urheberrechtsverletzungen. Im August 2000 wurden UMTS-Lizenzen an Netzbetreiber versteigert. Dabei flossen knapp 50 Milliarden Euro (50 Tausen Millionen Euro) von den Netzbetreibern an den Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland. Ist das viel Geld? Das ist viel Geld: Spendet jeder Einwohner der Bundesrepublik, vom Säugling bis zum Rentner 600 Euro an mich, dann habe ich diesen Betrag.

    Übrigens verkaufte die Bundesrepublik Deutschland die Telekom in Form von Aktien (T-Aktie, ) an überwiegend Privatanleger (“Volksaktie”) bis zum Juni 2000 für insgesamt über 35 Milliarden Euro. Deren Mobil-Sparte T-Mobile kaufte auch von den UMTS-Lizenzen. Dieser überteuerte Kauf könnte auch eine Ursache gewesen sein für den Verlust der Anleger durch den Kursverfall der T-Aktie.

    Wikipedia-Zitat zu Bundesgerichtshof: “Durch die Auswahl der Richter kann die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinflusst werden. Deshalb wird die Auswahl der Richter von einem Richterwahlausschuss vorgenommen. Diesem gehören die Justizminister der Länder und 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder an.”

    Wikipedia-Zitat zu Richterwahlausschuss: “Das Richterwahlverfahren wird immer wieder kritisiert, insbesondere wird die mangelnde Transparenz des Verfahrens bemängelt und dass bei der Wahl neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten eine Rolle spiele.”

    – Die Bundesrepublik Deutschland profitierte enorm vom Verkauf der UMTS-Lizenzen.

    – Die von den Netzbetreibern investierten ungeheuren Summen müssten eigentlich über die Nutzer von mobilen Geräten, die ins Internet wollen, wieder reingeholt werden.

    – Wie könnte man die umgerechnet 600 Euro (vom telefonierenden Säugling bis Rentner) wieder reinholen (und das mit Gewinn), wenn durch eine “ungelegene Gesetzesentscheidung” die Leute einfach öfter über WLAN ins Netz gingen.

    Und nochwas: über WLAN lassen sich kostenlos SMS, Bilder, E-Mails und sonstige Nachrichten, Fotos und Mitteilungen (Facebook) verschicken, im Gegensatz zu den SMS und MMS über die Mobilfunknetze, die eine Goldgrube für die Mobilfunkanbieter sind.

  3. verdi_netzpol sagt:

    Die Gesetzesvorlage ist absolut unterstützenswert und kann den etablierten Parteien helfen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung zu tun. Aber, auch wenn ich eigentlich kein Pessimist bin, die Initiative kommt möglicherweise zum falschen Zeitpunkt (akute Debatte um Datenschutz, Urheberecht und Leistungsschutzrecht). Ich denke, dass viele in einer offenen W-Lan-Infrastruktur einen noch größeren Kontrollverlust befürchten und deshalb kritisch mit der Vorlage umgehen werden. Hier gilt es, von vorne herein die hoffentlich einsetzende Diskussion entsprechend positiv zu begleiten. . .

  4. FranKee (Pirat) sagt:

    Und bitte NIE vergessen: Die deutsche Abmahnmafia™ wurde übrigens geschaffen unter ROT-GRÜN ( Abmahn-Zypries™, SPD, bitte nicht verwechseln mit Dienstwagen-Uschi…) und munter weitergepflegt unter SCHWARZ-GELB. Mit einer -der- Gründe, weshalb ich Pirat geworden bin, und die Christ/Sozial-«Demokraten» und ihre gelbgrünen Helfershelfer auch weiterhin für unwählbar halte…

  5. tuxx sagt:

    Da ich diesen Entwurf und die Idee da hinter für sehr wichtig und grundlegend finde, gibt es eine zentrale Mitmachstelle? Zum Sammeln und Erötern von Kritikpunkten von sowohl Befürwortern wie Gegensprechern, sowie evtl. Tracking von Revisionen dieses Entwurfes.

    Würde z.B. das Einrichten eines überparteilichen Wikis zu diesem Thema Sinn machen?

  6. tuxx sagt:

    Sehr schön! Vielen Dank für die Mühe der ganzen Begründung in dem Entwurf. Verblüffend, dass die eigentliche Gesetzesänderung nur aus zwei neuen Sätzen besteht.

    Ein Kritikpunkt aber: Warum beschränkt sich das auf Funknetze? Ich sehe jetzt nicht, warum die Idee hinter dem Entwurf vom Medium abhängen soll. Wäre irgendwie komisch, wenn z.B. meine Uni dann für offenes WLAN nicht aber bei den Netzwerkbuchsen schon haften würde. Würde auch z.B. Internet-Cafes und LAN-Party Veranstaltern helfen.

    • wanne sagt:

      ACK. Ist mir schon an ein paar stellen aufgefallen, dass das schnelle LAN durch ein lahmes W-LAN ersetzt wurde, weils da fertige Router mit Authentifizierung gibt. (EAP via LAN kennt keiner WPA-Enterprise schon. Obwohl es praktisch genau das gleiche Protokoll ist.) Finde auch das das Funknetzwerk unbedingt durch netzwerk ersetzt werden sollte.

  7. Arjen sagt:

    Ich frage mich, warum in Deutschland immer alles so kompliziert sein muss. In Estland beispielsweise hat jeder Mensch Anrecht auf einen Internetzugang. Dort wird fast alles digital erledigt, ganz besonders von Seiten der Behörden – und daher fand man, dass auch niemand aus dem Netz ausgeschlossen werden dürfe. Es würde schließlich eine Benachteiligung und Behinderung darstellen. Wieso geht das bei denen, während es bei uns endlose Debatten auslöst, bei denen meistens nichts rauskommt?

  8. Winston Smith sagt:

    Bin gespannt, was die Diensteanbieter dazu sagen. Euer Vorschlag bedeutet doch letztlich Internet für alle! Ohne Geld! Unvorstellbar, was das an Arbeitsplätzen kosten wird… *scnr*

    • @vieuxrenard sagt:

      Wir rechnen nicht damit, dass das ein Massenphänomen wird: Soooo großzügig sind die meisten Leute dann doch wieder nicht. Viele werden sagen, ich zahl‘ doch auch, warum soll ich was verschenken.

      Es geht uns darum, dass diejenigen, die so sozial eingestellt sind, dass sie ihr Netz öffnen, oder die es als Service für ihre Gäste / Kunden tun, nicht auch noch dafür bestraft werden.

    • c0r3nn sagt:

      Selbst bei massenweise offenen WLANs wird es noch Leitungen ins Internet geben müssen, eventuell sogar welche mit höherem Up-Stream als bei den 0815-DSL-Zugängen. ;)

      (zusätzlich kannst du in einem Freifunk-Netzwerk ja auch eigene Dienste anbieten, aber das nur am Rande angemerkt)

  9. Niedermeyer sagt:

    Leider hat der Entwurf ein anderes Problem noch verschärft. Nur im voraus namentlich bicht bestimmte Nutzer werden von der Haftung ausgenommen. Was ist aber mit volljährigen Kindern, Ehepartnern und Freunden, die absichtlich Zugang zum häuslichen WLAN erhalten?

    Muss sich der WLAN-Betreiber hinter den Nutzer stellen und immer zusehen, was der treibt? Ein Gerichtsurteil hat dies gerade verneint und ein anderes Gericht hat völlig willkürlich entgegengesetzt entschieden. Auch diese Nutzergruppe muss in die Lage versetzt werden das häusliche WLAN zu nutzen.

    • @vieuxrenard sagt:

      Hallo Herr Niedermeyer,

      Ihre Sorge ist glücklicherweise unbegründet: Bei einem privaten, unverschlüsselten WLAN daheim ist der Nutzerkreis gerade nicht im Voraus namentlich bestimmt, weil es ja jeder nutzen könnte, also auch unbekannte Personen. Dass einige der Nutzer, vielleicht auch die Hauptnutzer, namentlich bekannt sind, ändert an der Haftungsfreistellung nichts. Das gilt zB auch für ein verschlüsseltes WLAN in eine Café, solange nur das Passwort ohne Feststellung der Personalien mitgeteilt wird.

      Anders wäre es nur, wenn ein Netz verschlüsselt ist und nur einem KOMPLETT namentlich bekannten Nutzerkreis das Passwort bekannt ist. Denn wir wollen mit dem Entwurf gerade einen Anreiz bieten, Netze nicht zu verschlüsseln oder wenigstens jedermann zur Verfügung zu stellen, indem das Passwort frei vergeben wird. Die Hauftungsfreiheit ist damit ein Stück weit auch eine Prämie für soziales Engagement.

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