In Nairobi findet gerade das Internet Governance Forum statt. Verschiedene Staaten wie China und Russland haben einen internationalen Verhaltenskodex (Code of conduct) für Sicherheit in der Informationstechnik eingebracht, der Grundrechte gefährdet. Zusammen mit anderen befreundeten Organisationen fordern wir in einem Offenen Brief an Kul Gautam, dem Präsident der 66. UN-Generalversammlung, dass unsere Grundrechte geachtet und verteidigt werden.

Hier ist unsere deutsche Übersetzung:

Offener Brief an den Präsidenten der UN-Generalversammlung für den internationalen Verhaltenskodex für Sicherheit in der Informationstechnik

Nairobi, September 28, 2011

Kul Gautam, Präsident der 66. UN-Generalversammlung

Sehr geehrter Herr Präsident,

Im Auftrag einer Gruppe nichtstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nairobi wollen wir für das 6. Internet Governance Forum (IGF) Ihr Aufmerksamkeit auf ein Thema lenken, das uns beunruhigt.

Vier UN-Mitgliedstaaten haben unter Punkt 93 der vorläufigen Tagesordnung der 66. UN-Generalversammlung einen internationalen Verhaltenskodex für die Sicherheit in der Informationstechnik („International Code of Conduct for Information Security“) (A66/356) beantragt. Obwohl wir eine Reihe von Ansichten teilen, wie dass es von signifikanter Bedeutung ist, dass Internet-Sicherheit in internationaler Zusammenarbeit und gegenseitiger Achtung gehandhabt werden sollte, als auch die Hervorhebung der Bedeutung von Sicherheit, Kontinuität und Stabilität des Internets sowie, dass das Internet und andere Informations- und Kommunikationsnetzwerke vor Gefahren und Angriffsmöglichkeiten geschützt werden müssen, haben wir insbesondere Bedenken im Hinblick auf drei Paragraphen des vorgeschlagenen Verhaltenskodex bezüglich der Schlüsselpunkte Internet Governance und Menschenrechte.

Die Tunis-Agenda, aufgenommen von den Staatsoberhäuptern der UN-Mitgliedsstaaten in der 2. Phase des Weltgipfels für Informationsgesellschaft, hat Internet Governance definiert als „die Erarbeitung und Anwendung gemeinsamer Grundsätze, Normen, Regeln, Entscheidungsverfahren und Programme, die die Weiterentwicklung und Nutzung des Internets gestalten, durch Regierungen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft im Rahmen ihrer jeweiligen Rollen“.

Was wir in dem angedachten Verhaltenskodex vermissen, ist eine Bezugnahme auf den Multi-Stakeholder-Ansatz, der durch die Tunis-Agenda als beste Vorgehensweise in der Internet-Politikgestaltung etabliert wurde sowie Aussagen zur Rolle der Zivilgesellschaft für die Stärkung der Sicherheit und Stabilität des Internets, wie im Verhaltenskodex angedacht.

In Absatz (g) des vorgeschlagenen Kodex wird die Notwendigkeit der Etablierung eines multilateralen, transparenten und demokratischen Internet-Management-Systems hervorgehoben, um eine gerechte Ressourcenverteilung zu gewährleisten, den Zugang für alle zu erleichtern und um eine stabile und sichere Funktionsfähigkeit des Internets zu gewährleisten. Obwohl wir der grundlegenden Idee zustimmen, sind wir der Ansicht, dass eine stabile und sichere Funktionsweise des Internets nur erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten, einschließlich der Zivilgesellschaft, einbezogen werden.

In Absatz (d) wird beantragt, dass Staaten alle Elemente der Gesellschaft, einschließlich ihrer Informations- und Kommunikations-Partnerschaften mit dem Privatsektor, leiten sollten, um ihre Rollen und Verbindlichkeiten im Hinblick auf die Informationssicherheit verstehen zu können, um wiederum die Bildung einer Kultur der Informationssicherheit zu erleichtern und kritische Informations-Infrastrukturen zu schützen. Unser Bedenken richtet sich hier gegen den Ausschluss der Zivilgesellschaft, die eine wichtige Rolle bei Bildung einer Kultur der Informationssicherheit einnimmt.

Wir begrüßen das Bekenntnis zur der Charta der Vereinten Nationen in Absatz (a) des Schreibens, einschließlich der „Achtung von Menschenrechten und grundlegenden Freiheiten“, möchten jedoch davor warnen, dass der Verweis auf die „Achtung der Verschiedenheit der Geschichte, Kultur und Sozialsysteme aller Länder“ als Minderung der Verbindlichkeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegenüber der Universalität der Menschenrechte interpretiert werden könnte.

Des Weiteren erkennen wir die internationalen Bemühungen bezüglich der Bekämpfung von Online-Kriminalität und Eindämmung terroristischer Online-Aktivitäten an, zu denen sich Staaten gemäß Absatz (c) des Antrags verpflichten würden. Allerdings möchten wir die Aufmerksamkeit der Generalversammlung auf die vage Formulierung lenken, in der eine Kooperation bezüglich „Einschränkungen der Verbreitung von Informationen, die zu Terrorismus, Separatismus oder Extremismus anstiften, oder die politische, wirtschaftliche und soziale Stabilität, als auch das spirituelle und kulturelle Milieu anderer Staaten untergraben“, vorgesehen wird. Diese Formulierung geht über die zulässigen Einschränkungen der Meinungsfreiheit, wie in Paragraph 19 (3) des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), hinaus und könnte von Regierungen leicht als Erlaubnis das Recht auf freie Meinungsäußerung in ihren Ländern ernsthaft einschränken zu dürfen, interpretiert werden.

In einem Kontext von mehreren neuen Regierungsinitiativen durch inländische und verschiedene multilaterale Foren, die in Richtung neuer Gesetze und Prinzipienrahmen zur Kontrolle von Online-Kommunikation gehen, halten wir den UN-Ausschuss, der mit der weiteren Behandlung dieses Dokuments befasst ist, dazu an, unsere Bedenken zu berücksichtigen und die Rechte aller Bürger zu wahren und zu verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Civil Society Internet Governance Caucus (IGC)
Access
APC
Bits of Freedom
Centre for Internet and Society (CIS) Bangalore
Consumers International
Digitale Gesellschaft e.V.
Egyptian Initiative for Personal Rights
Electronic Frontier Finland
Juliagruppen (The Julia Group)
La Quadrature du Net
May First/People Link Leadership
NURPA – Net Users‘ Rights Protection Association
Open Rights Group
VECAM

Eine Meinung zu “IGF in Nairobi: Grundrechte verteidigen

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